42. Prozesstag

März 29, 2008

28. März 2008 // 9.00 - 13.00 Uhr

„Das ist ein flächendeckendes Negativbeispiel. Bei einigen wissen wir, dass das was die gesagt haben, völlig undenkbar ist. Einfach gruselig.“

Überraschende Entwicklung am 42. Prozesstag: Nebenklage beantragt Abtrennung des Verfahrens und Freispruch für den Angeklagten Hans-Ullrich M. // ehemaliger Dienstgruppenleiter wird befragt // öffentlicher Nachbrandversuch im Feuerwehrinstitut voraussichtlich am 25.April 2008

 

„Ein sehr mutiger Mensch, der sich hier einiges traut, auch auf die Gefahr hin, seine berufliche Laufbahn zu gefährden.“

Den 42. Verhandlungstag eröffnet die Nebenklagevertreterin Regina Götz zunächst mit einer Erklärung nach §257 der Strafprozessordnung. Die Anwältin gibt ein Statement zur Aussage des ehemaligen Dessauer Staatsschutzbeamten Swen E. ab (mehr dazu hier…). „Ein sehr mutiger Mensch, der sich hier einiges traut, auch auf die Gefahr hin, seine berufliche Laufbahn zu gefährden.“, sagt Götz zu den Einlassungen des Polizeibeamten. Seine Aussage sei für das Oury Jalloh –Verfahren zwar nicht relevant, aber seine Ausführungen wären von allgemeinem Interesse. Damit zielt Götz insbesondere auf den Korpsgeist in der Polizei ab. „Man scheißt den anderen nicht an.“, paraphrasiert sie E.´s Aussage. Sie könne die Funktion des Korpsgeistes nachvollziehen, schließlich sind Polizeibeamte „beruflich aufeinander angewiesen“. Hinzu komme, das Polizeibeamte häufig über wenig private Kontakte außerhalb des Polizeiapparates verfügen würden. „Er sagte, alle Türen gehen zu.“, erinnert sich die Anwältin an eine Aussage E.´s zum Korpsgeist in der Polizei. Außerdem habe die Zeugenvernehmung E.´s gezeigt, dass „der Fall Oury Jalloh in jedem Polizeirevier Sachsen-Anhalts Thema“ wäre. „Überall und auf jeder Schulung.“, ergänzt Götz. Darüber hinaus wären die Aussagen E.´s für die Bewertung der Zeugenvernehmungen von Beate H. (mehr dazu hier…) von Bedeutung. Götz schätzt ein, das es unwahrscheinlich sei, das der Beamtin wegen ihrer belastenden Aussage keine Nachteile im Polizeirevier Dessau entstanden wären: „Das kann so nicht gewesen sein.“

„Der Herr E. war ein sehr interessanter Mensch. Korpsgeist gibt es überall und das er hier zu Tage getreten ist, wussten wir vorher schon.“

„Der Herr E. war ein sehr interessanter Mensch. Korpsgeist gibt es überall und das er hier zu Tage getreten ist, wussten wir vorher schon.“, erwidert der vorsitzende Richter Manfred Steinhoff. „Ansonsten war viel heiße Luft dabei.“, sagt Steinhoff zur Aussage des ehemaligen Staatsschützers. „Vielleicht wird das noch zu einem Verfahren führen“, meint Steinhoff bezüglich E.´s Auftritt. Der würde Gerüchte und Spekulationen aus Selbstdarstellungsgründen verbreiten, und diese weder belegen noch verifizieren. „Das macht das ganze tragisch.“, so Steinhoff.

„Das ist ein drastisches Beispiel für Mobbing.“

„Ich finde es jedenfalls erfrischend, das wir hier mal einen Polizeibeamten hatten, der als Staatsbürger aussagt.“, mischt sich Ullrich von Klinggräff in die Debatte ein. „Ich würde die These wagen, dass seine Karriere beendet sein wird.“, fährt der Nebenklagevertreter fort. Schließlich sei er mittlerweile bei der Autobahnpolizei gelandet, auch wenn ihm das noch niemand so richtig gesagt habe. Zu den Nachteilen, die dem Polizeibeamten E. aus seinen bisherigen Einlassungen bezüglich des Polizeiapparates entstanden seien, führt u.a. die „Bespitzelung“ des Beamten an und sagt weiter: „Das ist ein drastisches Beispiel für Mobbing.“ Außerdem sei die „spontane Erregung“ des Magdeburger Innenministeriums nach dem Bekanntwerden der Gesprächsnotiz aus der Polizeiakademie in Niedersachsen (mehr dazu hier…) bezeichnend. „Da gebe ich ihnen Recht“, kommentiert Oberstaatsanwalt Christian Preissner diese Interpretation.

„Mein Gesamteindruck war: Rausgekommen für die Wahrheitsfindung, selbst beim Korpsgeist, ist nichts.“

Der Verteidiger des Hauptangeklagten Andreas S. bewertet die Aussage E. etwas anders. „Bei Herrn E. war für mich maßgeblich, ob er etwas weiß, oder ob er nur Gerüchte verbreitet.“, gibt Attila Teuchtler zu Protokoll. „Mein Gesamteindruck war: Rausgekommen für die Wahrheitsfindung, selbst beim Korpsgeist, ist nichts.“, schätz er dazu abschließend ein und meint: „Ich will nur vermeiden, dass wir meinen, dass das irgendeinen Nährwert für das weitere Verfahren hat.“

„Ich halte eine Abtrennung für sinnvoll.“ // „Eigentlich sind wir mit dem Verfahren gegen Herrn M. am Ende.“
Nun überrascht Ullrich von Klinggräff alle Prozessbeteiligten und Besucher mit einer weiteren Erklärung. Er beantragt, das Verfahren gegen den Angeklagten Hans-Ullrich M. abzutrennen und diesen letztlich freizusprechen. Der bisherige Verlauf der Hauptverhandlung habe keine Belege dafür geliefert, das dem Polizisten die in der Anklageschrift (mehr dazu hier…) vorgeworfene Unterlassungstat nachzuweisen wäre. Es lägen bisher keine gesicherten Erkenntnisse vor, dass Jalloh überhaupt ein Feuerzeug dabei gehabt hätte: „Das ist nicht plausibel“. Demzufolge könne man Hans-Ullrich M. nicht vorwerfen, bei der Durchsuchung ein solches übersehen zu haben. Außerdem wirke die Feuerzeughypothese der Staatsanwaltschaft „nicht sehr lebensnah“. Schließlich sei ein Feuerzeug ja kein verbotener Gegenstand und es wäre deshalb unwahrscheinlich das Jalloh dieses an seinem Körper versteckt habe. „Ich schließe mich an“, sagt Regina Götz.

„Ich halte eine Abtrennung für sinnvoll.“, kommentiert Richter Steinhoff. Er sagt, das die Kammer von Anfang an Bedenken gehabt hätte, insbesondere hinsichtlich eines möglichen Fahrlässigkeitsdeliktes, das Verfahren gegen Hans-Ullrich M. zu eröffnen. Später fügt er hinzu: „Eigentlich sind wir mit dem Verfahren gegen Herrn M. am Ende.“

“Ich hab es nicht zu hoffen gewagt, dass es im Rahmen der Hauptverhandlung zu einem vorzeitigen Ende für meinen Mandanten kommen könnte.”

Der Verteidiger des Angeklagten Hans-Ullrich M., Swen Tamoschus, sagt, dass die Einlassungen seines Mandanten am ersten Verhandlungstag, dass Jalloh kein Feuerzeug bei sich getragen habe, nicht zu widerlegen seien. „Ich bedanke mich für den Antrag bei der Nebenklage. Ich hab es nicht zu hoffen gewagt, dass es im Rahmen der Hauptverhandlung zu einem vorzeitigen Ende für meinen Mandanten kommen könnte. Aber wenn es aus der Richtung der Nebenklage kommt, kann ich mich da nur anschließen.“, so der Verteidiger.

Oberstaatsanwalt Preissner bittet sich daraufhin Zeit aus, um den Antrag rechtlich zu bewerten und dann zum nächsten Verhandlungstag eine entsprechende Stellungnahme abgeben zu können.

Richter Steinhoff offeriert den Prozessbeteiligten in diesem Kontext zudem, dass die beim Landeskriminalamt angeordnete Untersuchung der Bekleidungsgegenstände Oury Jallohs abgeschlossen sei und nun die Ergebnisse vorlegen. Demnach habe Jalloh am 07. Januar 2005 eine schwarze Feinripp-Cordhose der Marke „Fishbone“ getragen.

„Ich will mal vorher vorbeidüsen und mir das alles angucken.“, sagt Steinhoff zum möglichen Termin des öffentlichen Nachbrandversuches im Feuerwehrinstitut Heyrothberge am 25. April 2008. Er wolle vornweg sichergehen, dass die Teilnahme der Öffentlichkeit nicht an Platzproblemen scheitere.

„Ich muss sagen bei vielen Beamten ist es so, was die gesagt haben stimmt einfach nicht.“ „So ein bisschen nach dem Motto: `Pest und Cholera treffen sich.` Ein bisschen enttäuschend ist das schon.“

Nun entspinnt sich nochmals eine Debatte um das Aussageverhalten vieler Polizeibeamter in der Hauptverhandlung. „Offensichtlich nur, weil Sie als Verteidiger des Herrn S. die Frage gestellt haben, ist der Zeuge um 180% umgedreht.“, sagt der Vorsitzende zum Verteidiger Teuchtler und meint damit beispielhaft eine von vielen widersprüchlichen Angaben eines Polizisten. Und nachdem er [der Vorsitzende Steinhoff] den Zeugen damit konfrontiert habe, sei dieser abermals in seiner Meinung umgeschwenkt „ohne einen roten Kopf zu bekommen“, so Steinhoff. „Ich muss sagen bei vielen Beamten ist es so, was die gesagt haben stimmt einfach nicht.“, ergänzt Steinhoff. „So ein bisschen nach dem Motto: `Pest und Cholera treffen sich.` Ein bisschen enttäuschend ist das schon.“, konstatiert der Richter. Im nächsten Satz wird er noch deutlicher und bewertet die Aussagen vieler Beamter im Prozess sehr kritisch: „Das ist ein flächendeckendes Negativbeispiel. Bei einigen wissen wir, dass das was die gesagt haben, völlig undenkbar ist. Einfach gruselig.“ Ungehalten meint der Vorsitzende abschließend dazu, dass offensichtlich einige Beamte auch „zu blöd sind, zu erkennen, was für Herrn S. positiv ist.“, zum Angeklagten Andreas S. gewandt, fügt er zweifelnd an, dass dieser die Folgen davon dann auszubaden habe.

„Meine Aufgabe bestand darin, den Tatort für andere nicht zugänglich zu machen.“ „Ich war an der Zelle, so dass ich rein sehen konnte.“

Danach vernimmt das Gericht den 46jährigen Kriminalbeamten Henning D.. Der Zeuge gibt zunächst an, heute in der Staatsschutzabteilung des Polizeireviers Anhalt-Bitterfeld tätig zu sein. Am 7.Januar 2005 habe er Spätschicht gehabt und zu diesem Zeitpunkt im Kriminaldauerdienst der Polizeidirektion gearbeitet. „Wir haben unmittelbar nach Dienstbeginn den Auftrag bekommen, den Tatort zu sichern.“, sagt der Befragte. Er und sein Kollege Steph. seien daraufhin in das Polizeirevier gefahren. Als sie dort eingetroffen seien, wäre die Feuerwehr noch mit Löscharbeiten im Gewahrsamstrakt beschäftigt gewesen, der zu diesem Zeitpunkt aufgrund der Rauchentwicklung noch nicht hätte betreten werden können. „Meine Aufgabe bestand darin, den Tatort für andere nicht zugänglich zu machen.“, umreißt er seine Funktion in dieser Situation. Er habe die Anweisung bekommen, niemanden bis zum Eintreffen der Tatortgruppe in den Keller zu lassen. In der Wolfgangstraße habe er auf dem Hof den Revierleiter Gerald K. wahrgenommen. Er könne sich nicht daran erinnern, das er von einem Beamten des Reviers dezidiert eingewiesen worden wäre. Schließlich habe er gewusst, wo sich der Gewahrsamstrakt befinde. Bevor er und sein Kollege sich auf den Weg ins Revier gemacht hätten, wäre vermutlich vom Kommissar vom Lagedienst die Information gekommen, dass es sich um ein Brandereignis mit einer betroffenen Person handeln würde. Er habe sich dann im Treppenbereich positioniert um sicher zu stellen, das niemand den Gewahrsam betritt. Sein Kollege habe unterdessen Fotos vom Tatort in der Zelle Fünf gemacht, dazu sei dieser angewiesen worden. „Ich war an der Zelle, so dass ich rein sehen konnte.“, sagt der Zeuge zur Frage, ob er die Zelle betreten habe.

„ Aus der Erinnerung kann ich es nicht mehr sagen.“, antwortet Henning D. auf die Frage Steinhoffs, wann denn die Tatortgruppe genau eingetroffen sei. Sein Kollege habe in einem Dienstprotokoll niedergelegt, das die Kollegen „gegen 16.00 Uhr“ im Revier gewesen seien.

„Ich glaube zu wissen, das Herr Steph. einen Schritt hinein gemacht hat.“

Oberstaatsanwalt Preissner möchte von dem Kriminalbeamten wissen, ob sie damals unter Sondersignalen von der Direktion ins Revier gefahren wären. Dies verneint der Zeuge. „Eine Information über einen Toten hatten wir zu diesem Zeitpunkt nicht.“, präzisiert der Zeuge auf Nachfrage seine vorhergehende Aussage. Der Anklagevertreter fragt den Zeugen, ob er sich noch an andere Beamte im Hof des Revieres erinnern könne. Dies verneint der 46jährige und gibt außerdem zu Protokoll, dass er auch mit keinem Polizisten gesprochen hätte. Vielmehr habe er solange am Dienstwagen gewartet bis die Feuerwehr den Tatort freigegeben hätte. Dies habe vielleicht 30 bis 45 Minuten gedauert. „Ich glaube zu wissen, das Herr Steph. einen Schritt hinein gemacht hat.“, sagt er zum Betreten der Zelle durch seinen Kollegen. Diese habe aber ausschließlich Fotos gemacht und nichts in der Zelle verändert. „Nein“, so der Zeuge zur Frage Preissners ob er oder andere Beamte nicht den Wunsch verspürt hätte, die Zelle zu betreten. Er könne sich daran erinnern, dass der Mediziner Dr. P. später in der Zelle gewesen sei. Dieser habe den notwendigen Totenschein ausgestellt.

„Es ging wohl um eine Unklarheit beim Geburtsdatum.“

Auf Nachfrage der Nebenklagevertreterin Regina Götz sagt der Zeuge aus, dass er über seinen Einsatz am 7.Januar 2005 keine Aufzeichnungen angefertigt habe. Die Passagen die er heute aus einem Papier zitiert, würden aus dem „Lagefilm“ des Wachgruppenleiters, nämlich seines Kollegen Steph., stammen. Dieses Papier stellt er dem Gericht nun zur Verfügung und der Vorsitzende bittet die Prozessbeteiligten zu einer Inaugenscheinnahme an den Richtertisch. Manfred Steinhoff zitiert nun aus dem Einsatzbogen. Aus diesem gehe unter anderem hervor, das Oury Jalloh an Händen und Füßen fixiert gewesen sei. „Sind Sie da sicher?“,fragt Götz den Zeugen und meint damit, ob er und sein Kollege die ersten gewesen wären, die nach dem Löschen des Brandes im Zellentrakt gewesen wären. Dazu hält die Anwältin dem Zeugen eine Aussage des Polizeibeamten Hans-Jürgen B. (mehr dazu hier…) vor, der vor Gericht angegeben habe, den Auftrag erhalten zu haben von allen Beamten die im Gewahrsamstrakt gewesen wären, eine Liste anzufertigen. „Ist mir nicht bekannt, ich habe keine Liste.“, so der Zeuge dazu. Er gibt zudem an, auch nach dem Eintreffen der Tatortgruppe den Bereich abgesperrt zu haben. „Es ging wohl um eine Unklarheit beim Geburtsdatum.“, erinnert sich der Zeuge an ein Gespräch, das sein Kollege Steph. im Gewahrsamstrakt mit Beamten des Fachkommissariats 2 der Polizeidirektion Dessau geführt habe. Diese hätten sich auch nach Brandende im Gewahrsam aufgehalten. Namentlich könne er diese Kollegen nicht benennen.

„Das ist nicht richtig“, so der Kriminalbeamte zur Frage des Nebenklagevertreters Ullrich von Klinggräffs ob er nicht zunächst davon ausgehen musste, dass er und sein Kollege für die Ermittlungen am Tatort zuständig seien. Dazu hält Klinggräff dem Befragten eine Aussage Steph.‘s vor, in der dieser angegeben habe, dass sie den „ersten Angriff“ durchgeführt hätten. Diese Interpretation habe sich womöglich nur auf die Fotos bezogen, die sein Kollege gemacht habe. Bis zum Eintreffen der Tatortgruppe sei seines Wissens das Fachkommissariat 2 für den ersten Angriff zuständig gewesen.

„Feuerwehrleute ja“, so der 46jährige zur abschließenden Frage des Rechtanwaltes Teuchtler, ob er beim erstmaligen Betreten des Zellentraktes andere Personen wahrgenommen habe.

„Für mich war ja klar, der Dienst war zu übernehmen.“

Als zweiter Zeuge des heutigen Tages wird der 60-jährige Polizeibeamte im Ruhestand Reiner Eck. zunächst vom Vorsitzenden Manfred Steinhoff befragt. Am Tag des Feuertodes von Oury Jalloh sei Eck. Dienstgruppenleiter gewesen und hätte Spätschicht gehabt. Als der 60-Jährige gegen 13.00 Uhr seinen Dienst auf dem Dessauer Polizeirevier erschienen sei, habe er auf dem Innenhof der Wache u.a. die Feuerwehr, den Notarzt und bis zu 50 Beamte wahrgenommen. Der Befragte Eck. gibt heute an, dass er die Information, dass es im Revier gebrannt habe, von einem Kollegen auf dem Hof erfahren haben will. „Für mich war ja klar, der Dienst war zu übernehmen.“, so der damalige DGL. Der 60-Jährige gibt weiter an, dass er dann mit einem Taschentuch vor der Nase das Gebäude betreten habe und unverzüglich zur Dienstübergabe in den DGL-Bereich gegangen sei, wo er Beate H. und den Angeklagten Andreas S. angetroffen habe. „Herr S. war für meinen Eindruck recht aufgeregt.“, so der Zeuge. Ferner gibt der 60-Jährige zu Protokoll, dass auf dem Gewahrsamsbuch eine Identitätskarte gelegen habe und fügt hinzu: „Daher musste ich davon ausgehen, dass jemand verstorben war.“

Eck. könne sich heute nicht mehr daran erinnern, ob die Telefonzentrale im Vorzimmer des DGL-Bereichs besetzt gewesen sei. Auf eine entsprechende Frage Steinhoffs gibt Eck. an, dass er sich mit Andreas S. im Rahmen seiner Dienstübergabe im DGL-Bereich unterhalten habe. S. hätte Eck. die Ereignisse des Tages geschildert. Erinnerlich sei ihm, dass Jalloh sich in „Verhinderungsgewahrsam“ befunden habe und es zu einer „Blutentnahme unter Zwang“ gekommen sei, da er Widerstand geleistet hätte. „Eigentlich nicht.“, so Reiner Eck. auf die Frage von Steinhoff, ob er sich mit dem Angeklagten S. darüber unterhalten habe, wie es zum Brand in der Zelle gekommen sei. Der Befragte Eck. gibt hierzu weiter an, dass ihm die Brandursache zu diesem Zeitpunkt nicht interessiert habe, weil er diesen Sachverhalt nicht zu klären hätte. Ferner hätte S. dem 60-Jährigen berichtet, dass er mit dem Kollegen Mö. in den Gewahrsamstrakt zur Zelle gelaufen sei und S. diese nicht mehr hätte betreten können, weil diese voller Rauch gewesen sei. Zum Anspringen der Brandmelde- oder der Lüftungsanlage habe der Angeklagte S. ihm nichts erzählt, so der Zeuge Reiner Eck. auf eine Frage Steinhoffs. Mit Beate H. habe sich der Zeuge Eck. nicht unterhalten.

Wo sich der Schlüsselbund des Gewahrsamstraktes in der Regel befinden würde, wenn eine Person im Gewahrsam untergebracht sei, will Richter Steinhoff vom 60-jährigen Eck. nun wissen. „Grundsätzlich auf dem Gewahrsamsbuch“, so der Befragte. Im Bereich des Gewahrsamsbuchs oder im Asservatenraum würden die Schlüssel der Fußfesseln aufbewahrt werden, wenn diese in Benutzung seien, so Eck. auf eine entsprechende Frage Steinhoffs. Die Fußfesseln würden in einem Stahlschrak aufbewahrt, der sich in einem gesonderten Raum auf der Ebene des DGL-Bereichs befinde.

Zu den Aufgaben des DGL würde auch die Entlassung von In-Gewahrsam-Genommenen gehören. So sei es unter der Leitung Eck.´s üblich gewesen, dass Personen die sich zur Ausnüchterung im Gewahrsam befänden, bei einem Blutalkoholwert unter 1 Promille entlassen worden seien. Diese hätte man mit einem Atemalkoholtest überprüft.

„Ich hatte mich auf die Einweisung meiner Beamten zu konzentrieren. Es ging um mehr als nur dieses eine Ereignis.“

Nun setzt der Oberstaatsanwalt Preissner die Befragung des 60jährigen Reiner Eck. fort und will zunächst mehr über die Dienstübergabe zwischen ihm und dem Angeklagten Andreas S. erfahren. Zunächst gibt der Befragte an, dass er S. aufgefordert habe, aufgrund seiner schlechten mentalen Verfassung, seinen Dienst 13.30 Uhr zu beenden. Bevor der Angeklagte S. Dienstschluss gemacht haben soll, habe ihm der Zeuge zugesagt, seine unerledigten Aufgaben bezüglich des Verfassens der Meldungen seiner Dienstschicht zu. Heute erinnert sich Eck. daran, dass das Dienstübernahmegespräch 5 bis 10 Minuten gedauert habe. Inhaltlich sei es dabei nicht um die Todesumstände des Oury Jalloh gegangen, sondern um die gesamte polizeiliche Lage der letzten 24 Stunden. Im weiteren Verlauf will Preissner nun wissen, ob S. dem Zeugen gegenüber eine Selbsteinschätzung bezüglich seines Verhaltens, was die Geschehnisse um Oury Jalloh betrifft, vorgenommen habe. Dies verneint der Befragte und fügt hinzu, dass es aus seiner Sicht unmittelbar nach den Geschehnissen dafür noch zu früh gewesen sei. Aus seiner 33-jährigen Berufserfahrung gibt er an, dass man über dramatische Ereignislagen erst Tage später reflektieren würde. Ferner gibt er zu Protokoll: „Ich hatte mich auf die Einweisung meiner Beamten zu konzentrieren. Es ging um mehr als nur dieses eine Ereignis.“ Beate H. kenne der 60-jährige vom Sehen auf dem Revier. Am 7.Januar 2005 habe sie, ebenso wie der Angeklagte S., einen sehr aufgeregten Eindruck gemacht, gesprochen habe er mit ihr aber nicht. Ferner gibt Eck. an, dass sich der Streifeneinsatzführer W. zwecks Dienstübergabe mit Beate H. unterhalten haben muss.

„Ich gehörte nicht zur Leitung des Reviers, deshalb hatte ich keinen Grund für eine Bewertung.“

Auf eine entsprechende Frage des Oberstaatsanwaltes gibt der 60jährige zu Protokoll, dass er bis März 2005 Dienst im Revier versehen, sich dann im Krankenstand befunden habe und folglich in Altersteilzeit gegangen sei. Im Dezember 2005 sei er dann verzogen. „Für mich hat eine neue Welt angefangen.“, kommentiert er den Schritt in die Pensionierung. Preissner fragt nach und will etwas über die Wahrnehmungen des Zeugen auf der Wache bis zu seiner Krankschreibung wissen. Hierzu führt der Befragte aus, dass das „Ereignis“ alle bewegt und Bedauern ausgelöst habe. Das Beate H. und ihre belastenden Aussagen mal Thema auf dem Revier waren, daran könne sich der Befragte heute nicht erinnern. Ergänzend fügt er hinzu, dass auch nicht über das „Ereignis“ im Detail gesprochen worden sei. Vielmehr habe man sich intensiv darüber Gedanken gemacht, wo „Delinquenten“ aufgrund der Sperrung des Zellentraktes zu verbringen seien. „Ich gehörte nicht zur Leitung des Reviers, deshalb hatte ich keinen Grund für eine Bewertung.“, so der Zeuge bezüglich Spekulationen unter den Kollegen, wie es zum Tod Oury Jallohs kommen konnte. Den Gewahrsamstrakt habe er selbst erst Wochen später mit der Polizeipräsidentin in Augenschein genommen.Über den Verlauf des Prozesses um den Feuertod von Oury Jalloh habe sich Eck. vor seiner Vernehmung zur 1. Zeugenvernehmung vor Gericht vor ungefähr einem Jahr im Internet informiert.

Heute verleiht Eck. seiner Freude darüber Ausdruck, dass er bereits gegen 15.00 Uhr eine Pressemitteilung des Revierleiters Gerald K. „auf dem Tisch hatte“. Zur gleichen Uhrzeit habe er auch die zur Wache zurück beorderten Beamten Andreas S. und Beate H. wahrgenommen.

Preissner bittet den Zeugen erneut Angaben zu seinen dienstlichen Aktivitäten des 7.Januar 2005 zu machen. Dieser führt aus, dass er sich nach dem Erhalt des Totenscheines durch den Arzt Dr. P. um den Abtransport der Leiche zur Gerichtsmedizin Halle zu bemühen hatte. Ferner gibt der 60jährige an, dass die Kriminalbeamten der Stendaler Polizeidirektion, welche die Ermittlungen im Fall Jalloh übernommen hatten, sich bei ihm gemeldet hätten. „Den Stendalern habe ich einen Ansprechpartner im Revier benannt, der ihnen Hilfestellungen gibt.“, so Eck. und gibt weiter an, Unterlagen von ihm nicht bekommen zu haben. Letztlich äußert der Zeuge seine Reue, dass er daran beteiligt gewesen sei, auf Weisung des Revierleiters, die Beamten noch am selben Nachmittag zur Zeugenvernehmung ins Revier zurück bestellt zu haben.

Nach den 2 WE-Meldungen bezüglich des Todes Jallohs des 7.Januars 2005 vom Staatsanwalt befragt, gibt Eck. zu Protokoll, dass die 1. vermutlich der Angeklagte S. verfasst habe und er selbst die 2. WE-Meldung. Darin habe er auf Grundlage von Arbeitsunterlagen die zeitlichen Abläufe des Tages dargestellt.

„Natürlich. Sehr oft und immer wieder.“

Richter Steinhoff befragt den Zeugen noch einmal und will mehr über private Gespräche Eck.‘s vor seiner Krankschreibung im März 2005 in Erfahrung bringen. „Natürlich. Sehr oft und immer wieder.“, so der 60jährige auf die Frage des Richters zu allgemeinen Gesprächen im Kollegenkreis über die Geschehnisse des 7.Januars 2005.

Regina Götz setzt als Vertreterin der Nebenklage die Befragung des Zeugen Eck. fort und will mehr darüber wissen, wann der Schlüssel zur Fußfessel im Asservatenraum aufbewahrt wird. Hierzu führt Eck. aus, dass dieser nur im Asservatenraum aufbewahrt werde, wenn absehbar sei, das sich der In-Gewahrsam-Genommene nur für kurze Zeit in der Zelle befände. Die Entscheidung darüber würden die Beamten aus der Situation heraus fällen.

Zum Verfahren der Zeugenbefragung am Abend des 7.Januars 2005 gibt der 60jährige zu Protokoll, dass wenn es nach ihm gegangen wäre, die zu Befragenden einen rechtlichen oder seelischen Beistand bekommen hätten. „Das geht in so eine Richtung, die den Kollegen nicht zuträglich ist.“, so Eck. zu seiner Überlegung bezüglich des Zeugenbeistandes für die zu vernehmenden Polizeibeamten.

„Bei unvorhersehbaren Vorkommnissen ist eine unverzügliche Kontrolle zu erfolgen.“ // „Bei sechs Minuten kann man nicht mehr von `unverzüglichen´ sprechen.“

Götz will mehr über die WE-Meldung und deren Zustandekommen wissen und befragt den 60-jährigen Zeugen Eck. dahingehend. Dieser gibt zu Protokoll, dass diese zu Wichtigen Ereignissen verfasst werden und die Versendung über die Polizeidirektion Dessau nach einem festgelegten Verteilungsschlüssel erfolgt. Laut der vom Zeugen verfassten WE-Meldung soll 12.05 Uhr der Brandmelder im Gewahrsam angeschlagen haben und 12.11 Uhr seien die ersten Beamten im Gewahrsamstrakt eingetroffen. In diesem Zusammenhang will Rechtsanwältin Götz wissen, woher Eck. diese Uhrzeiten für die Verfassung der Meldung habe. Der Befragte gibt zunächst an, diese aus Unterlagen, die im Einsatzbereich zur Verfügung standen, entnommen zu haben. Welche Unterlagen dies seien, will Götz nun von dem Zeugen wissen. Was das für Unterlagen gewesen seien, daran könne er sich heute nicht mehr erinnern, so Eck. und fügt hinzu, dass er nicht mehr genau wisse ob S. ihm die Uhrzeiten vielleicht auch gesagt habe. Auf erneute Nachfrage von Götz gibt er an, die Uhrzeiten zum Anschlagen des Brandmelders und Eintreffen erster Polizeibeamte im Gewahrsam, irgendwo, allerdings nicht wissend von wem, bekommen zu haben. Ob er das Gewahrsamsbuch im DGL-Bereich sicher gestellt habe, will Götz vom 60-jährigen Eck. nun wissen. „Nein, zu meinem Eintreffen war es noch da, es wurde später sicher gestellt.“, so Eck..

Der Zeuge gibt auf eine entsprechende Frage an: „Bei unvorhersehbaren Vorkommnissen ist eine unverzügliche Kontrolle zu erfolgen.“, so stünde es in der Gewahrsamsordnung. „Bei sechs Minuten kann man nicht mehr von `unverzüglichen´ sprechen.“, so Regina Götz dazu.

“Wie das geschehen konnte habe ich nicht gefragt, nur ob da jemand verbrannt ist.“

Rechtsanwalt Ullrich von Klinggräff konfrontiert Eck. mit der Wortgruppe: „Befragung von Beamten“, aus der vom 60-jährigen verfassten WE-Meldung und will wissen wer wen befragt hätte. Die Beantwortung der Frage ist von besonderer Bedeutung, da WE-Meldungen nach Eck. den chronologischen Ablauf von Geschehnissen wiedergeben würden. Aus Eck.‘s WE-Meldung gehe jedoch hervor, das die Beamtenbefragung vor der eigentlichen Zeugenvernehmung durch die Stendaler Kriminalisten stattgefunden habe. Zunächst gibt der Zeuge an, dass es sich dabei um keine Befragung im rechtlichen Sinne gehandelt hätte, sondern er nur Fragen an den Angeklagten Andreas S. und den Revierleiter Gerald K. gestellt habe. Zur Befragung S.‘s gibt Eck. an, nur über die Dienstübergabe und die dafür relevanten Informationen gesprochen zu haben. Klinggräff kann das nicht glauben und hakt beim Zeugen nach: „Wie sah die Befragung von S. aus? Wurde zum Beispiel über den Brandausbruch in der Zelle gesprochen oder welche Maßnahmen S. veranlasst hat?“. Eck: “Wie das geschehen konnte habe ich nicht gefragt, nur ob da jemand verbrannt ist.“ Daraufhin hält Klinggräff dem Befragten Aussagen aus seiner polizeilichen Vernehmung vor, in welchen er detailierte Angaben zu den Ereignissen des Vormittages des 7.Januars 2005 von S. bekommen haben will. Klinggräff glaubt daher nicht, das sich der Zeuge über die Geschehnisse nach 12.00 Uhr nicht mit S. unterhalten habe und sich heute nicht mehr daran erinnern wolle.

Auf intensive Nachfrage des Richters Manfred Steinhoff, räumt Eck. weiterhin ein, vom Angeklagten S. erfahren zu haben, das die Brandmeldeanlage angeschlagen habe, der RTW gerufen worden sei, und von Jalloh aufgrund der verrauchten Zelle keine Lebenszeichnen mehr vernommen worden seien.

Von Ullrich von Klinggräff erneut zu den in der von Eck. verfassten WE-Meldung aufgeführten Uhrzeiten befragt, gibt der Zeuge zu Protokoll, dass er die Uhrzeiten 12.05 Uhr (Anschlag Brandmeldeanlage) und 12.11 Uhr (erstes Eintreffen Polizeibeamter im Gewahrsamstrakt) von Schubert erhalten habe.

Der Verteidiger des Angeklagten S., Atilla Teuchtler, will vom Befragten wissen, ob die WE-Meldung authentisch sei. Dies bejaht Eck.. Ob S. eine Uhr am 7.Januar 2005 getragen habe, daran könne sich der Zeuge heute nicht mehr erinnern. Ferner führt der Zeuge dazu aus, dass die Uhren im Revier nicht zentral gesteuert seien. Auf eine entsprechende Frage Teuchtlers, gibt E. an in die Rauch- und Brandmeldeanlage eingewiesen worden zu sein, ob dies bei seinen Kollegen erfolgt sei, wisse er nicht. Über die Erfahrungen mit der Wechselsprechanlage gibt er zu Protokoll, dass sie mitunter rauschbelastet war. Mit den Stichworten „Beate H. und Wasserplätschern“ könne Eck. nichts anfangen. Ferner gibt er den Anwesenden bekannt, dass er nicht wisse wo sich im Gewahrsamstrakt die Feuerlöscher befinden würden.

Abschließend will Richter Steinhoff von Eck. wissen ob er Fehlalarme der Brandmeldeanlage während seiner Dienstzeit erlebt habe. „Ja.“, so der Zeuge. Zur Lautstärke des Alarmes gibt Eck. an, dass es nach seiner Einschätzung möglich gewesen wäre trotz Alarm zu Telefonieren und zu reden. Ergänzend sagt er in diesem Zusammenhang aus, dass er jedoch schwerhörig sei und ein Hörgerät trage.

Prozessbeobachtergruppe: www.prozessouryjalloh.de


41. Prozesstag

März 14, 2008

12. März 2008 // 9.00 - 11.30 Uhr

„Die Grenzen des Korpsgeistes setzt jeder für sich selbst.“

Innenministerium bespitzelt Polizeibeamten / Polizeibeamter beleuchtet Korpsgeist in der Polizei / weitere Todesfall im Dessauer Revier mit Ungereimtheiten

„Wollen sie nicht ein Held sein, der Oury Jalloh sein Recht auf Leben zuspricht?“

Der 41. Verhandlungstag beginnt zunächst mit der Ankündigung des Nebenklagevertreters Rechtsanwalt Ulrich von Klinggräff, dass jener Besucher A. sich im Publikum befinde, den Richter Steinhoff am 39. Prozesstag des Saales verwiesen hat. A. möchte heute zu den Vorwürfen gegen seine Person Stellung nehmen. Die Vorwürfe, Prozessbeteiligte beleidigt und ihnen die Zunge heraus gesteckt zu haben bestreitet A. und echauffiert sich zum Vorsitzenden gewandt darüber, „das sie Zeit haben, so etwas zu verfolgen, während 30 Polizeibeamte sie hier unter unseren Augen anlügen.“ Ferner äußert er seinen Unmut darüber, dass für den Tod Mario Bichtemanns in einer Dessauer Polizeizelle im Jahr 2002 niemand Rechnung getragen habe. „Ich bin hier, weil es um das Recht auf Leben geht.“, so der Besucher und konfrontiert den Vorsitzenden mit dessen eigener Aussage, dass wir hier nicht in einer „Bananenrepublik“ leben würden, er im Verlauf der Verhandlung aber den Eindruck erhalte in einer solchen zu leben. Manfred Steinhoff wehrt die Diskussion mit den Worten ab: „Das ist kein Niveau über das wir uns hier unterhalten sollten. Ich führe hier keine Grundsatzdiskussion.“ Zunehmend erregter äußern sich A. sowie Steinhoff. Mehrfach fragt A. den Vorsitzenden: „Wollen sie nicht ein Held sein, der Oury Jalloh sein Recht auf Leben zuspricht?“ Die hinzu gerufenen Justizangestellten und Teile des Publikums versuchen den aufgebrachten Prozessbesucher aus dem Saal zu befördern. „Bringt ihn raus bis er sich beruhigt hat, dann ist gut.“, meint Richter Steinhoff zu der Situation.

„Er hat sie nicht beleidigt, er hat sie hoch gelobt.“ „Nein, er lobt mich nur, wenn ich Herrn S. als Mörder verurteile.“

Nebenklagevertreterin Regina Götz sagt diesbezüglich zu Steinhoff: „Er hat sie nicht beleidigt, er hat sie hoch gelobt.“ „Nein, er lobt mich nur, wenn ich Herrn S. als Mörder verurteile.“, antwortet der Richter dazu. Götz gibt nochmals zu bedenken, dass bei diesem Vorwurf gegen A. Aussage gegen Aussage stünde. Steinhoff rät dazu, A. solle Beschwerde einlegen und meint zum Verhalten des Prozessbesuchers: „Ich verstehe ja, dass Leute in einem solchen Verfahren mit höherer Frequenz mitschwingen.“ und „Wissen sie, was schön wäre? Wenn irgendjemand mit ihm reden würde und ihm sagt dass das so nicht geht.“ In Anbetracht des hier verhandelten Sachverhaltes seien viele deeskalierend tätig, meint Götz dazu. Manfred Steinhoff entgegnet darauf provokant: „Wenn ich nicht deeskalieren wollte, würde er jetzt sieben Tage in einer Einzelzelle schmoren. – Na gut drei Tage.“ Auch Nebenkläger Klinggräff empfindet es als nachvollziehbar, dass Beobachter diese Verfahrens frustriert über den Verlauf und das Aussageverhalten von Polizeibeamten vor Gericht wären. Richter Steinhoff meint: „Die Wahrnehmungen unter Umständen sind so, die haben wir im Zweifel alle.“ A. solle die ihm vorgeworfenen Punkte „einfach mal glatt ziehen und dann ist der Beschluss vom Tisch.“, meint Steinhoff, um den Besucher nicht dauerhaft von den Verhandlungen aus zu schließen. Er selbst wolle solch einen Beschluss auch nicht haben, da dieser ihm nur Zeit und Geld koste und unsinnig sei.
Der Richter versucht mit: „Meine Damen und Herren wir brechen diese Diskussion hier ab.“, die Wogen zu glätten und zum Tagesplan überzugehen. Er führt hierzu jedoch noch aus, dass es von Anfang an „Systemfehler“ in diesem Verfahren gegeben habe, so zum Beispiel, dass die Ermittlungen wie auch die Verhandlung sehr presselastig gewesen seien. Dies führe dazu, dass die Routineebene verlassen werde und Ermittlungen mit der Brechstange durchgesetzt würden anstatt mit der nötigen Sorgfalt. Für Nebenkläger Klinggräff habe die Staatsanwaltschaft gründlich und korrekt ermittel sowie zeitnah die Anklage bei Gericht eingereicht [06. Mai 2005, Anm. d. Red.]. Was der Nebenkläger jedoch unverständlich findet, ist, dass das Verfahren dennoch fast zwei Jahre später [27. März 2007, Anm. d. Red.] erst eröffnet worden sei. Für Ulrich von Klinggräff habe die öffentliche Begleitung zur Eröffnung des Verfahrens beigetragen. Steinhoff interveniert hier und meint dazu, dass er generell nicht dazu neige, sich durch gesteigertes öffentliches Interesse in seiner Meinungsfindung beeinflussen zu lassen.

„Wir haben uns über Fehler in dem Verfahren unterhalten.“

Als einziger Zeuge des heutigen Tages wird der 31-jährige Swen E. in den Zeugenstand gebeten. Er studiere seit 01. Juni 2007 an der Polizeiakademie Niedersachsen in Hann. Münden. Ihm selbst sei laut Intranat der Polizei bekannt, dass er angeblich der Autobahnpolizei zu geordnet seien soll, persönlich sei ihm dies aber nie mitgeteilt worden. E. sei einer der drei ehemaligen Dessauer Staatsschützer, die im Zuge der Glombitza-Affäre (mehr dazu hier…) (und hier…) in andere Bereiche der Landespolizei versetzt worden seien. Grund seiner heutigen Vorladung sei ein Gesprächsprotokoll bezüglich Aussagen von ihm zum Fall Jalloh, welches von Mitstudenten angefertigt worden wäre. Zu Beginn bestätigt E. gleich: „Also es gab das Gespräch.“ und auch den Gesprächsvermerk kenne. Zum Inhalt des Gesprächs befragt, antwortet E.: „Wir haben uns über Fehler in dem Verfahren unterhalten.“

„Das ist mir zu viel Unklarheit.“

Richter Steinhoff hält ihm eine Formulierung vor, wie er sie laut Mitstudenten Ad. und Mü. getätigt haben solle: „dass in Sachsen-Anhalt Schwarzafrikaner von der Polizei in der Zelle verbrannt werden.“ E. antwortet dazu: „Ich find es ganz wichtig Fragen zu stellen.“ und verweist dabei auf das Video der Tatortgruppe und eine Handschelle, welche verschwunden seien sowie auf einen Nasenbeinbruch Oury Jallohs, der bei der ersten Obduktion nicht mit protokoliert worden sei. „Das ist mir zu viel Unklarheit.“ , sagt er zusammenfassend und ergänzt, dass er immer gelernt habe, bei Ermittlungen auch unkonventionelle Fragen zu stellen.

„Mich über dieses Protokoll zu informieren, wurde ihnen direkt verwehrt.“

Den Eindruck von Richter Steinhoff, der Zeuge habe bereits eine „feste Meinung“ zu diesem Verfahren, bestätigt E. und fügt hinzu, dass er in Vergangenheit an vielen verschiedenen Stellen innerhalb der Polizei eingesetzt gewesen sei und daher bereits mit vielen Kollegen sich dazu ausgetauscht haben will. „Dieser Fall ist Thema in der Polizei.“, so Swen E. weiter.
Wie das Gesprächsprotokoll entstanden ist, will Manfred Steinhoff nun vom der 31-jährigen Zeugen wissen. E. gibt an, dass ein Herr Mön. aus den Innenministerium am 02. Januar 2008 Frau Ad. angerufen habe. Mön. hätte Ad. damit konfrontiert, Kenntnisse von einem Gespräch zwischen Swen E. und Mitstudierenden, u.a. Ad., zu haben, in dem es um den Fall Oury Jalloh gegangen sei. Der Mitarbeiter des Innenministeriums soll Ad. aufgefordert haben, dazu eine Gesprächsnotiz zu verfassen, wisse Swen E. von der Mitunterzeichnerin Mü. . Ferner gibt E. dazu an: „Mich über dieses Protokoll zu informieren, wurde ihnen [den zwei Unterzeichnern, Anm. d. Red.] direkt verwehrt.“ Als Motivation, dass die beiden gegen seine Person agieren, nennt E. Konkurrenz. Es sei unter den Studierenden klar gewesen, dass einer von Ihnen die Akademie noch hätte verlassen müssen.

„Aufgrund der Art der Fesselung wäre es nicht möglich gewesen.“

Auf Vorhalt der Aussage aus dem Gesprächsprotokoll, dass Oury Jalloh gefesselt geweysen sei und sich somit nicht hätte selbst anzünden könne, entgegnet der 31-jährige, das ein Ermittler aus dem Kollegenkreis ihm einmal mittgeteilt habe: „Aufgrund der Art der Fesselung wäre es nicht möglich gewesen.“, dass Jalloh an ein Feuerzeug in der Hosentasche hätte kommen, geschweige denn die Matratze selbst hätte entzünden können. Dies sei ein Gerücht, welches in der Polizei kursieren würde, so E. .

„Ich habe gesagt, dass auch diese Möglichkeit in Betracht gezogen werden muss.“

„Ich habe gesagt, dass auch diese Möglichkeit in Betracht gezogen werden muss.“, meint E. auf die Vorhalte aus dem zu Grunde liegenden Schreibens, dass er gemutmaßt haben solle, Oury Jalloh könnte auch von Polizeibeamten angezündet worden sein. „Ich habe [ferner] gesagt, es gibt die Gerüchte,“ dass ein Feuerzeug erst nachträglich an den Tatort gelegt worden sei.
E. bestätigt die Aussage von Richter Steinhoff: „Also wir halten mal fest, so haben sie das nicht gesagt.“ Das E. laut Gesprächsprotokoll „Akten gesehen“ haben wolle, ist dem 31-jährigen unerklärlich. Er habe lediglich bei seiner ehemaligen Tätigkeit im Staatsschutz Dessau, für den Bereich GIA [Gefahrenabwehr – Informationsbeschaffung – Auswertung], Einblick in Ermittlungsakten gehabt, weil er da zuständig gewesen sei, für die Gefahrenprognosen bezüglich Veranstaltungen und Verhandlungstage zu diesem Fall.

„Ich habe davon gesprochen, dass es in Vergangenheit mindestens zwei Fälle gab mit Unregelmäßigkeiten, die ich kenne, obwohl ich da gar nicht arbeite.“

Zu den zwei weiteren Fällen, bei denen Menschen in Zusammenhang mit Dessauer Polizeibeamte ums Leben gekommen seien sollen, hätten die Protokollanten Ad. Und Mü. offensichtlich etwas verwechselt, so E. . Dabei geht es um Mario Bichtemann (mehr dazu hier…) und einen Herrn Rose, der bereits in den 90iger Jahren nach einer polizeilichen Maßnahme aus einem Hochhaus gestürzt und dadurch verstorben sei. „Ich habe davon gesprochen, dass es in Vergangenheit mindestens zwei Fälle gab mit Unregelmäßigkeiten, die ich kenne, obwohl ich da gar nicht arbeite.“ so der Zeuge. E. habe im Rahmen seiner Laufbahn diese in einer Diplomarbeit beleuchtet. Sein Vorgesetzter habe damals gesagt: „Ich traue mich gar nicht das einzureichen.“, gibt Swen E. zu Protokoll. Er meint weiter dazu: „Da mach ich mir schon Gedanken, was ist das für eine Polizei.“, wenn sein Vorgesetzter „Bauchschmerzen“ habe diese Arbeit von ihm ein zu reichen.

„Nur weil ich bei der Polizei bin, bin ich doch kein besserer Mensch.“

Richter Steinhoff mahnt den Zeugen: „Kritik ist die eine Sache, aber wenn sie Polizeibeamten vorwerfen, jemanden vom Dach eines Wohnhauses zu schmeißen, ist das was anderes.“ Swen E. führt dazu aus, er kenne aus seiner Tätigkeit auch Kollegen, die einen Menschen umgebracht hätten, in Kinderpornovorwürfe involviert seien und ähnliches. Für ihn sei die Polizei eben auch nur ein „Durchschnitt der Gesellschaft“: „Nur weil ich bei der Polizei bin, bin ich doch kein besserer Mensch.“ Im Zuge von Ermittlungen die Dinge zu hinterfragen und gewagte Thesen aufzustellen, um ein objektives Bild zu erhalten, „dass habe ich so gelernt“, gibt der Zeuge zu Protokoll.
Nebenklagevertreterin Regina Götz möchte vom Zeugen nun wissen, wer bei diesem Gespräch in der Polizeiakademie noch mit anwesend gewesen sei. E. sei erinnerlich, dass neben den Zwei Protokollunterzeichnern auch noch andere Mitstudenten bei diesem privaten Abendessen zugegen waren. Die Kollegin Mü. habe ihm gegenüber versichert, sich nicht selbst an das Innenministerium gewandt zu haben und gab ferner E. gegenüber an, dass Mitunterzeichner Ad. Ihr selbiges versichert hätte. Daraus schlussfolgert Swen E. dass der Kontakt von anderer Seite geknüpft worden sein müsse.

„Wir sollten mal ein wenig ruhiger treten.“
„Das ist eigentlich eines Rechtsstaates unwürdig.“

Nun führt der Zeuge aus, dass er seit Oktober 2003 im KDD (Kriminaldauerdienst) der Polizeidirektion Dessau (heute PD Sachsen-Anhalt Ost, Anm. d. Red.) und später im Fachkommissariat Staatsschutz eingesetzt gewesen sei. Nach dem „Ärger“ befragt, den der Zeuge, zusammen mit zwei anderen Kollegen, im Zuge der Glombitza-Affäre bekommen habe, umreißt er kurz, dass es im Februar 2007 ein Gespräch mit dem Leiter der Polizei und drei Dessauer Staatschützern, u.a. ihm selbst, gegeben habe. In diesem Gespräch seien sie aufgefordert worden, der Bekämpfung des Rechtextremismus nicht mehr so hohe Priorität wie bis dato zu kommen zu lassen. „Wir sollten mal ein wenig ruhiger treten.“, so E. dazu. Zudem habe der Vorgesetzte die Landeskampagne „Hingucken!“ (mehr dazu hier…) diskreditiert. Dazu habe er dann mit den zwei Kollegen ein Gesprächsprotokoll verfasst, welches nun Gegenstand eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses im sachsen-anhaltinischen Landtag ist. Nachdem er dort bereits zum zweiten Mal ausgesagt habe, hätten ihm Mitglieder des Untersuchungsausschusses attestiert, dass er und die zwei Kollegen nicht falsch gehandelt hätten. Das Innenministerium jedoch werfe ihnen Illoyalität vor. Der Leiter der Ermittlungen zur Glombitza-Affäre und das Innenministerium würden bestreiten, dass gegen die drei ehemaligen Staatsschützer dienstrechtlich ermittelt worden sei. Die Mitglieder des Untersuchungsausschusses hingegen hätten ihm die Protokolle solcher Ermittlungen gezeigt. „Das ist eigentlich eines Rechtsstaates unwürdig.“, resümiert Swen E. dazu.

„Nicht jede kleine Verfehlung wird gleich publik gemacht.“

Auch die damalige Polizeipräsidentin habe ihnen in dieser Zeit nicht zur Seite gestanden, erinnert sich der 31-jährige bei einer entsprechenden Frage von Regina Götz. Er habe diesbezüglich lediglich einmal per E-Mail Stellung nehmen können, von der Polizeipräsidentin hingegen sei ein Beitrag im Intranet der Polizei erschienen und eine Unterschriftensammlung zu Gunsten des Leiters Polizei gestartet worden. Ferner habe sich seine Beurteilung, die er für die Bewerbung zum Studium für den Höheren Dienst benötige, um „180 Grad gedreht“. Gefertigt werden diese im Innenministerium.
Felix Isensee möchte vom Zeugen mehr über den Begriff „Korpsgeist“ erfahren. Swen E. führt unter dem Begriff „Copcultur“ an, dass in der Polizei Werte und Kultur unter Kollegen weitergegeben werden. Dass würde z.B. auch heißen: „Man scheißt den anderen nicht an.“ oder „Nicht jede kleine Verfehlung wird gleich publik gemacht.“, so der 31-jährige. Ferner fügt er aus Aufsätzen zu diesem Thema hinzu, dass in der Polizei gelte: Angefangene Maßnahmen sollen durchgezogen werden, egal ob im Zuge dieser Maßnahme das Recht gebeugt werden würde.

„Ich habe in den letzten Jahren Korpsgeist erfahren.“
„Herr Liebau hat für uns drei ausgeschlossen, dass wir jemals wieder im Staatsschutz arbeiten werden.“

„Ich habe in den letzten Jahren Korpsgeist erfahren.“, meint E. . Ihm seien die Türen vor der Nase zugeschlagen worden, er sei geschnitten worden und das „Du“ sei ihm von einigen Leuten entzogen worden. Wenn ihm von Personen des öffentlichen Lebens Unrecht erfahre oder geschädigt werde, solle er diese nicht anzeigen dürfen: „Das ist Korpsgeist.“, so der Polizeibeamte. „Herr Liebau (Leiter der Abteilung Polizei im Innenministerium LSA, Anm. d. Red.) hat für uns drei ausgeschlossen, dass wir jemals wieder im Staatsschutz arbeiten werden.“, gibt der Zeuge zu Protokoll und ergänzt: „Mangelnde Fähigkeiten wurden dabei niemals angesprochen.“ Er räumt bezüglich dieser „Affäre“ und des Korpsgeistes ein: „Es ist für jeden von uns schwierig Fehler einzugestehen.“, aber „Die Grenzen des Korpsgeistes setzt jeder für sich selbst.“ Ob der Zeuge meine, dass sich ein ganzes Revier dem Korpsgeist unterwerfen könne, will Felix Isensee wissen. E. mutmaßt: „Es gibt auch so etwas wie Corporate Identity. Vielleicht hat das Polizeirevier Dessau so etwas entwickelt.“ Er glaube nicht, dass generell jeder Beamte im Revier alles mitmachen würde, aber „jeder ist auch nur ein Mensch“ und habe eine Lebensplanung, weswegen natürlich jeder bestrebt sei seinen Job zu behalten.

„Da denkt man sich schon: Wie ist das in anderen Revieren?“

Swen E. meint: „Es musste in die Polizei erst noch transportiert werden.“ und meint damit die Verantwortung der Beamten, Personen im Gewahrsam gegenüber. Nach dem Tod Oury Jallohs sei dies zum Teil erst erkannt worden, was einige Verbesserungen mit sich gebracht habe. So führt der Zeuge beispielhaft ein „digitales Wachbuch“ und eine überabeitete Gewahrsamsordnung an. Den Fall um den Tod Oury Jallohs kannten laut E. alle Beamten im Land: „Gesprächsthema war das, man schaut halt schon auf Dessau.“, so der Zeuge weiter dazu. Das Wegdrücken des Alarmes und mangelnde Einweisungen in die Brandschutzordnung führt er an und resümiert dazu: „Da denkt man sich schon: Wie ist das in anderen Revieren?“ E. meint zudem auch dass das Interesse an diesem Fall schon weitreichend bei Justiz und anderen Polizeidienststellen vorhanden sei, vor allem, was am 07. Januar 2005 wirklich schief gelaufen sei.
Die Beamtin Beate H. kennt der Zeuge nur flüchtig, sie habe auf ihn einen freundlichen und kompetenten Eindruck hinterlassen, ferner wisse er, dass sie infolge der Ereignisse vom 07. Januar 2005 versetzt worden sei. Zusammen gearbeitet habe er mit ihr jedoch nie.

„Es gibt Einzelfälle, wo man sagen müsste: Man muss die Einstellung überdenken.“
„Schwarze brennen nun mal länger.“

„Es gibt Einzelfälle, wo man sagen müsste: Man muss die Einstellung überdenken.“, meint Swen E. auf Ulrich von Klinggräffs Frage nach Erfahrungen mit Rassismus unter Kollegen. Das Polizei-Führungskräftetreffen vom 10. Februar 2005 in Halle, bei dem ein hoher Beamter, in Anspielung auf den Feuertod Oury Jallohs, gesagt habe: „Schwarze brennen nun mal länger.“, kenne der Zeuge. Er wisse, dass ein Beamter der gegen diese Äußerung protestiert habe, daraufhin Mobbing von Kollegen erfahren habe und dazu auch ein „Mobbingtagebuch“ geführt habe. Allein habe dieser Beamter dann allerdings Kapituliert und sich versetzen lassen. Der Beamte, welcher die verächtlichen Äußerungen getätigt habe, hätte dafür lediglich einen Verweis bekommen, die schwächste mögliche Sanktion. E. halte es persönlich für wichtig, dass Weltoffenheit und Sensibilität anderen Kulturen gegenüber bei der Polizei Einzug erhalten und sehe dies aktuell „auf einem guten Weg“. Wie es mit diesen Werten im Polizeirevier Dessau bestellt sei, könne er nicht sagen, da er dort nie selbst Dienst gehabt habe.

„Letztlich war es eine Anweisung des Innenministeriums, dass so zu schreiben. Ich habe deswegen auch gegen das Innenministerium geklagt.“

Zu dem Gesprächsprotokoll, wegen dem der Zeuge heute hier vorgeladen ist, meint er: „Letztlich war es eine Anweisung des Innenministeriums, dass so zu schreiben. Ich habe deswegen auch gegen das Innenministerium geklagt.“ Laut Bekundungen E. gegenüber habe die Mitunterzeichnerin Mü. ihr Karriereende vermutet, wenn sie dieses Protokoll nicht mit angefertigt hätte. Ferner sei sie angewiesen worden, die Existenz dieses Gesprächsprotokolls dem heutigen Zeugen gegenüber zu leugnen.
Nebenklägerin Regina Götz spricht den Zeugen nun auf die Aussage der Hauptbelastungszeugin Beate H. an, mit welcher diese den Angeklagten Andreas S. schwer belastet habe. Vorsichtig fragt Götz, ob der Zeuge sich eventuell vorstellen könne, dass eine solche Aussage für den weiteren Dienst im Revier problematisch sein könnte. „Das ist gut formuliert. Ich sag mal, das ist sehr problematisch.“, antwortet E. der Rechtanwältin entschlossen und verweist auf den bereits erwähnten Korpsgeist innerhalb der Polizei. Götz zitiert die Aussage der Beamtin H., wonach diese „überhaupt keine Problem gehabt [habe] und die Kollegen […] freundlich gewesen“ seien. „Das kann ich mir nur schwer vorstellen.“, entgegnet der Polizeibeamte im Zeugenstand.

„Diese Dinge kann nur eine Person sagen und diese Person ist nicht mehr am Leben.“

Der Verteidiger des Angeklagten Andreas S. Atilla Teuchtler will vom Zeugen wissen, woher dieser seine Kenntnisse über den Fall nehme. E. antwortet dazu, dass er sich auf anerkannte Presseorgane stütze und meint, dass er sich dabei natürlich auf die Sorgfalt und den Ehrenkodex der Presse verlasse, dass diese korrekt berichte. Ferner könne er hier heut nur aussagen, weil Kollegen ein Gesprächsprotokoll zu Äußerungen von ihm angefertigt haben. Über Inhalte dieses Schriftstückes und zum Korpsgeist in der Polizei sei er in der Lage zu antworten. Infolge dieser Anmerkung mutmaßt er, dass er den Korpsgeist innerhalb des Apparates dann wohl wieder zu spüren bekommen könnte. Zu den Anklagepunkten und den Abläufen am 07. Januar 2005 könne er nichts sagen, weil er nicht dabei gewesen sei. „Diese Dinge kann nur eine Person sagen und diese Person ist nicht mehr am Leben.“, so Swen E. worauf er Applaus aus dem Publikum bekommt.

Wenn zu Anfang der Ereignisse am Todestag Oury Jallohs Kein Feuerzeug in der Zelle gewesen sei, „muss wohl eine dritte Hand im Spiel gewesen sein. Das muss auch mal gesagt werden.“, so E. und verweist darauf, gelernt zu haben, auch Spekulationen und gewagten Thesen nachzugehen, um der Wahrheit näher zu kommen.

Auf eine entsprechende Frage des Oberstaatsanwalts Christian Preissner führt der Zeuge aus, dass er von der Mitunterzeichnerin des Gesprächsprotokolles Mü. wisse, dass der Kollege Ad. von Mön. aus dem Innenministerium angerufen wurden sei. E. meint: „Es gab Vorgaben.“, wie das Gesprächsprotokoll auszusehen habe. Preissner meint darauf, dass die Zeugen dazu auch noch zu hören sein werden.

Nebenklagevertreter Ulrich von Klinggräff bringt abschließend noch ein anonymes Schreiben zur Sprache, welches der Nebenklage zu gegangen sei. Dieses weise Informationen auf über den dritten erwähnten Todesfall im Dessauer Polizeigewahrsam, der bereits etwa zehn Jahre zurück liege. Ein Herr Rose, der sich aufgrund von Alkoholisierung im Gewahrsam befunden hätte, sei nach der Entlassung tot im Dessauer Stadtgebiet aufgefunden worden. Laut dem Schreiben habe damals der Verdacht bestanden, dass Rose hätte auch in der Zelle verstorben sein können und dann erst aus dem Fenster geworfen worden sein könnte. Die Ermittlungsakten zu diesem Fall würden Bände füllen. Klinggräff fragt Richter Steinhoff, wieso diese Akte ihm so vertraut scheint. „Weil ich das was sie in Kopie bekommen haben bereits intensiv gelesen habe.“, so der Vorsitzende.

„So ein Versuch wird nie die Wirklichkeit wiederspiegeln.“

Nachdem der Zeuge entlassen ist, diskutieren die Prozessteilnehmer noch einmal über das neu bestellte Brandgutachten. Verteidiger Teuchtler gibt zu bedenken, dass das Oury Jalloh aufgrund seiner vermutlichen heftigen Bewegungen, während des Feuerausbruchs, dieses auch noch angefacht und dadurch die Rauchgase auch noch angezogen haben könnte. Götz wendet, mit Verweis auf einen Grill ein, dass erfahrungsgemäß mehr Luftbewegung notwendig sei, um ein Feuer effektiv anzufachen. „So ein Versuch wird nie die Wirklichkeit wiederspiegeln.“, so Oberstaatsanwalt Preissner dazu. Wichtig sei hingegen: „Wie ist die Temperaturausbreitung?“ Bei diesem Nachbrandversuch solle der Öffentlichkeit die Möglichkeit der Beobachtung eingeräumt werden.

Prozessbeobachtergruppe: www.prozessouryjalloh.de


40. Prozesstag

März 12, 2008

04. März 2008  //  9.00 - 16.00

„Ich verhafte Sie auch hier im Saal. Sie glauben, wie viele andere, dass das Verfahren hier totaler Scheiß ist und wenn Sie hier raus sind ist alles erledigt. Das ist nicht so!“

 

Strafanzeige wegen uneidlicher Falschaussage gegen Polizeibeamte // Hauptbelastungszeugin Beate H. zum zweiten Mal befragt // Besucher des Saales verwiesen

 

Am 40. Verhandlungstag werden von vier geplanten Zeugen lediglich zwei vom Gericht befragt. Beate H. (mehr dazu hier…) wird außerplanmäßig zum zweiten Mal in den Zeugenstand gebeten.

Um 9:03 Uhr erscheint Richter Manfred Steinhoff im Verhandlungssaal und begrüßt die Anwesenden mit der Aussage: „Anträge und andere Unwilligkeiten machen wir später.“ Durch Beschluss der Kammer wird die Rechtsanwältin Martina Arndt, die heute den nicht anwesenden Nebenkläger Rechtsanwalt Ulrich von Klinggräff vertritt, zur Verhandlung zugelassen.

Ein Prozessbesucher, der verspätet den Saal betritt, äußert lauthals seinen Unmut über die Kontrollen im Eingangsbereich des Landgerichtes. Nach einem Wortgefecht zwischen dem Vorsitzenden und dem Besucher lässt Steinhoff den Gast von zwei Justizangestellten wegen ungebührlichen Verhalten aus dem Saal entfernen. Daraufhin kommt es zu einer Diskussion über die Notwendigkeit dieser Maßnahme zwischen den Prozessbeteiligten. Richter Steinhoff entgegnet der Position der Nebenklagevertreter: „Dass wollen wir ja mal sehen mit ´Ha Ha‚.“, womit er sich auf Äußerungen des entfernten Gastes bezieht. „Jeder weis, dass dieser Prozess 9.00 Uhr anfängt und vorne Kontrollen sind.“ und „Dann muss er lernen sich zu benehmen.“, fügt der Vorsitzende an. „Wir wollen uns jetzt nicht über die Bundesbahn unterhalten.“, antwortet Steinhoff auf die Einwände, dass Prozessbesucher teils von sehr weit anreisen, um diesem Prozess zu verfolgen und auch auf die Pünktlichkeit der Bahn angewiesen sind.

Als erster Zeuge des heutigen Tages betritt der 46-jährige Klaus-Peter Schmo., der seit 1992 im Zentralen Einsatzdienst (ZED) der Polizeidirektion Dessau als Polizeibeamter tätig ist, den Zeugenstand und wird zunächst vom Vorsitzenden Steinhoff befragt. „Ihre erste polizeiliche Vernehmung war am 24. Oktober 2007. Sie wissen also worum er geht. Fangen Sie mal an zu erzählen!“, so Steinhoff zu Schmo. Der Befragte gibt an, dass er am 7. Januar 2005 Spätschicht gehabt habe und gegen 12.30 Uhr mit dem Auto auf dem Innenhof des Dessauer Polizeireviers angekommen sei. Weiter gibt der 46-jährige zu Protokoll, dass er die Feuerwehr und einen Rettungswagen auf dem Hof wahrgenommen habe. „Wer auf dem Hof war, weiß ich heute nicht mehr.“, so der Beamte und fügt hinzu, dass er auf Rauch, der aus der Wache gekommen sein soll, nicht geachtet habe. Der ZED der Polizeidirektion befinde sich in einem Gebäude auf dem Areal des Polizeireviers Dessau in der Wolfgangstraße, so Schmo. .

Auf eine entsprechende Frage Steinhoffs gibt der Zeuge Schmo. zu Protokoll, dass er nicht mit den Angeklagten Andreas Sch. oder Hans-Ulrich M. über die Ereignisse des 7. Januar 2005 gesprochen habe.

Wann genau Beate H. in den ZED gekommen sei, will Richter Steinhoff nun vom Beamten Schmor. wissen. „Mit Sicherheit kann ich das heute nicht mehr sagen. Ich denke, es war 14 Tage nach dem Ereignis.“, so der Beamte. An ein Gespräch mit Beate H. über die Ereignisse des 7. Januar 2005 könne sich der 46-jährige heute nicht mehr erinnern. „Das verwundert mich.“, so Richter Steinhoff und konfrontiert Schmo. mit einer Aussage aus seiner polizeilichen Vernehmung vom 24. Oktober 2007, in welcher der Beamte gesagt haben soll, dass Beate H. berichtet habe, welche Maßnahmen sie am 7. Januar 2005 unternommen habe. Auf diese Unstimmigkeit im Aussageverhalten von Steinhoff angesprochen, führt der Zeuge aus, dass Beate H. ihm nichts über ihre Aktivitäten im DGL-Bereich erzählt habe.

Auf den Inhalt von Gesprächen zwischen ihm und Beate H. von Oberstaatsanwalt Christian Preissner angesprochen, gibt Schmo. zu Protokoll, mit Beate H. ausschließlich über dienstliche Belange gesprochen zu haben, als sie „hin und wieder“ gemeinsam auf Streife gewesen seien.

Nun will Oberstaatsanwalt Preissner von Schmo. wissen, wann das letzte Gespräch zwischen ihm und Beate H. gewesen sei,  als es um die Ereignisse des 7. Januar 2005 mit Beamte H. gegangen wäre. Der 46-jährige Beamte gibt an: „Im Jahr 2005, kurz nach ihrem Eintreffen bei uns in der Abteilung. Das war das einzige mal.“

Oberstaatsanwalt Preissner kommt nun auf die polizeiliche Vernehmung des Polizeibeamten Schmo. vom 24. Oktober 2007 zu sprechen. In dieser Vernehmung habe Schmo. ausgesagt: „Beate H. hat mit Gesprächen begonnen und dann haben wir uns darüber unterhalten.“ Preissner will vom 46-jährigen heute wissen, welche Gespräche dies waren und über was man gesprochen habe. Ferner weist der Oberstaatsanwalt Preissner Schmo. darauf hin, dass er im Zeugenstand die Wahrheit sagen müsse. „Ich habe nur zugehört.“, so der Beamte und fügt hinzu, dass er sich heute nicht mehr an die Gesprächsinhalte erinnern könne. „Es geht hier nicht darum, Frau H. in die Pfanne zu hauen.“, auch nicht die Angeklagten S. oder M., so der Oberstaatsanwalt hinweisend, um die Erinnerungslücken des Zeugen möglicherweise zu minimieren. Es gehe darum, was Beate H. nach den Ereignissen um den Tod Oury Jallohs, darüber berichtet habe.

Die Sitzungsprotokolle der Prozessbeobachtungsgruppe im Internet habe er nicht gelesen, so Schmo. auf eine entsprechende Frage des Oberstaatsanwalts.

„Sie ist eine sehr gewissenhafte Kollegin gewesen.“, so Schmo. über Beate H. . Über die Ereignisse des 07. Januar 2005 habe er sich mit den Kollegen nicht unterhalten, da Beate von diesen nichts konkret berichtet habe.

Preissner kommt erneut auf die polizeiliche Vernehmung des 46-jährigen zu sprechen und konfrontiert Schmor. mit seiner damaligen Aussage, dass Beate H. „detailierte Angaben zum Tag“ gemacht haben soll. Der Zeuge gibt dazu heute an, dass Beate H. nur Angaben zu ihrem Aufgabenbereich im Revier gemacht habe. Preissner hakt nach und zitiert folgende Aussage von Schmo. aus seiner polizeilichen Vernehmung: „Regelmäßig war sie in diesen Gesprächen unter Tränen.“ Schmor. gibt hierzu zu Protokoll, dass er versucht habe, solche Gespräche zu unterbinden. Oberstaatsanwalt Preissner daraufhin zu Schmo.: „Ich muss es Ihnen jedenfalls sagen, derzeit ist es nicht glaubhaft, dass sie uns hier sagen, was sie wissen. Damit gebe ich mich nicht zufrieden. Aber sie haben ja heute noch die Möglichkeit sich zu äußern.“

Steinhoff zum 46-jährigen Schmo. wütend: „Das was Sie heute sagen, stimmt mit Ihrer Aussage von Oktober schon nicht überein. Wenn es konkret wird, können sie sich an nichts erinnern.“ Steinhoff will vom Zeugen nun wissen, ob sich Beate H. zu ihren unterschiedlichen Aussagen zu den Ereignissen des 7. Januar 2005 gegenüber Dritten geäußert habe. Zum Sachverhalt des Feuertodes von Oury Jalloh habe sich die Beamtin H. nicht geäußert, so der Befragte. „Dann sind sie zu doof hier eine Aussage zu machen.“, so Steinhoff zu Schmo. und hält ihm seine Unstimmigkeiten im Aussageverhalten vor. So habe der Zeuge Schmo. in seiner polizeilichen Vernehmung angegeben, dass es Gespräche mit Beate H. über das „Ereignis“ gegeben haben soll und heute gab Schmo. jedoch zu Protokoll, dass er sich nicht mehr daran erinnern könne, ob es die Gespräche überhaupt geben habe. „Ja, dann nehme ich das so an.“, so Schmo. zum Verwurf von Steinhoff nicht in der Lage zu sein, eine Aussage zu machen. „Wir befragen dazu Beate H. und wenn sie etwas anders erzählt, als sie heute ausgesagt haben, dann sind sie kein Beamter mehr.“, so Steinhoff zum 46-jährigen. Beamter Schmo. beteuert die Wahrheit gesagt zu haben. „Ich glaube ihnen nicht.“, so Steinhoff. „Ich habe die Schnauze voll.“, so Steinhoff weiter und setzt eine Pause fest. „Dann kann der Zeuge sich überlegen, was er hier aussagen will.“, so der Vorsitzende abschließend.  

Nach einer 30-minütigen Pause setzt Rechtsanwalt Felix Isensee die Befragung des 46-jährigen Klaus-Peter Schmo. fort und will zunächst mehr über dessen Aufgabenbereich innerhalb der Polizei wissen. Seit 1992 sei der Beamte im ZED in der Verkehrsüberwachung tätig und zu seinen Aufgaben würde u.a. die Geschwindigkeitsüberwachung gehören. Ferner gibt Schmo. an, von seinem damaligen Vorgesetzten den Auftrag erhalten zu haben, Beate H. in die Verkehrsüberwachung einzuarbeiten und mit ihr in der Anfangszeit gemeinsam auf Streife zu fahren. Diese Einarbeitungsphase hätte eineinhalb bis zwei Wochen gedauert.

„Es wurde gesagt, sie wurde rüber versetzt, aufgrund des Vorfalls im Revier.“ gibt der Zeuge zu Protokoll und konkretisiert, dass dies der Vorgesetzte bei der Einweisung damals vermittelt habe, konkreter sei allerdings niemand darauf eingegangen. Die Frage des Nebenklagevertreters: „Da wußte dann aber jeder Bescheid?“, bejaht der Zeuge. Isensee hakt nach und fragt den Zeugen: „Woher wussten sie, welche Rolle Beate H. am 7. Januar 2005 gespielt hat?“ Schmo. zu Isensee: „Wir wussten alle was im Revier passiert ist?“ Ergänzend gibt Schmor. an, dass Beate H. zur damaligen Zeit die Einzige gewesen sei, die aus der Wolfgangstraße gekommen wäre.

Beate H. sei eine ganz normale Kollegin und „wir haben uns ganz normal unterhalten.“, so der Zeuge Schmo. auf eine entsprechende Frage des Rechtsanwalts Isensee. „Wie ist das mit einer normalen Kollegin?“, will Isensee vom 46-jährigen wissen. „Wir sprechen uns ab, wer was macht? Sie hat die Schreibarbeiten gemacht, weil sie dies so gern macht.“, so der Zeuge.

„Beate H. hat über das Thema gesprochen.“ so Felix Isensee aus der Zeugenvernehmung des Beamten Schmo. vom 24. Oktober 2007 und will von ihm wissen, ob er mit dem Wort „Thema“ die Ereignisse des 7. Januar 2007 gemeint habe. Dies bestätigt der Zeuge, aber was Beate H. genau gesagt habe, daran könne sich der 46-jährige heute nicht mehr erinnern. Ferner gibt der Zeuge an, dass er keine Informationen von ihr darüber habe, was am 7. Januar 2005 auf der Dessauer Wache passiert sei. Beate H. habe lediglich allgemein darüber erzählt, was sie an diesem Tag gemacht habe.

Beate H. sei vielfach wegen ihrer Erinnerungen an den Tod Oury Jallohs bedrückt gewesen. Als Beispiel führt er hier eine Dienstfahrt nah Köthen an. „Aufgrund dieser Sendung (eine Fernsehdokumentation über den Tod Oury Jallohs, Anm. d. Red.)  hat uns der KVL zurück gerufen, falls nach Ausstrahlung der Sendung es zu Ausschreitungen oder ähnliches kommen könnte.“, so Schmo. und ergänzt: „Auf der Rückfahrt fing sie dann nur an zu weinen und meinte: ‚Hört das denn niemals auf?‘“

Der Zeuge habe nach eigenen Bekunden viel von dem Fall gehört, da er ein interessierter Zeitungsleser sei. Er habe die Eröffnung des Verfahrens verfolgt und sei zudem nicht überrascht wegen seiner Vorladung gewesen. Etwas über belastende Aussagen Beate H.s gelesenen zu haben, sei ihm heute nicht mehr erinnerlich auch wisse er nichts von der Suspendierung des Hauptangeklagten Andreas S. . Hier schreitet der Vorsitzende Steinhoff ein: „Wollen Sie mir im Ernst erzählen, dass Sie nicht mitbekommen haben, dass Herr S. suspendiert wurde und seinen Dienst nicht mehr verrichtet.“ Und weiter führt er zu seinem Unverständnis aus, dass die Kollegin die dafür verantwortlich sein solle jetzt bei ihm ihren Dienst verrichte. Manfred Steinhoff hält den Zeugen an, er solle doch mal nachdenken was er hier erzähle. „Sie sitzen hier noch Stunden.“, so der Vorsitzende zum 46-jährigen und fügt hinzu: „Da können sie einen drauf lassen, wie man umgangssprachlich so sagt. Sammeln sie sich!“ „Ich mache keine falschen Aussagen. Zu dem Sachverhalt hat sie mir gar nichts gesagt. Ich kann mir doch hier nichts aus den Fingern saugen.“, so der Zeuge darauf. „Bei Ihnen steht einiges auf dem Spiel.“, meint der Richter. Was passiert ist, wisse jeder auf der Straße, so Steinhoff und weiter: „Sie aber wissen mehr, weil sie dort arbeiten. Heute scheint es so, als wissen Sie gar nichts. Es wird sich darüber unterhalten, das wissen wir.“ Der Zeuge entgegnet abermals auf den Vorhalt mit: „Ich kann Ihnen nicht mehr sagen.“ „Herr Isensee hat etwa fünf Minuten gebraucht, um aus Ihnen heraus zu bröseln, dass sie wussten, dass es um zögerliches Handeln ging.“, konstatiert Steinhoff bezüglich der Nachfragen des Nebenklagevertreters zum Kenntnisstand Anklagepunkte in diesem Verfahren. Folglich lässt sich der Zeuge dahingehend ein, dass „über dieses Ereignis gesprochen“ wurde. Bezogen auf weitere mutmaßliche Falschaussagen von Polizeibeamte im Verlauf des Prozesses warnt Richter Manfred Steinhoff eindringlich: „Langsam, ich bin schon am Ball. Ich verhafte Sie auch hier im Saal. Sie glauben, wie viele andere, dass das Verfahren hier totaler Scheiß ist und wenn Sie hier raus sind ist alles erledigt. Das ist nicht so! Wenn Sie was falsches sagen, gehen Sie durch diese Tür hier raus.“ und zeigt auf die Tür, durch welche inhaftierte Prozessteilnehmer vorgeführt werden. Auf diese Äußerungen reagiert der Verteidiger Swen Tamoschus energisch und wirft Manfred Steinhoff hier Bedrohung des Zeugen vor.

Die Prozessbeteiligten möchten nun einige Antworten des Zeugen genau für die Prozessakten protokolliert wissen: Laut Schmo. habe Beate H. lediglich zu ihm geäußert, dass der Angeklagte Andreas S. am 07. Januar 2005 Dienstgruppenleiter gewesen sei. H. habe sich ihm gegenüber nicht zum Grund ihrer Versetzung geäußert und dazu auch keine Bewertung abgegeben. Dass Beate H. die Maßnahme für „ungerechtfertigt“ halte wisse der Zeuge nicht von ihr selbst. Zudem habe sich die Hauptbelastungszeugin Beate H. ihm gegenüber nicht dahingehend geäußert, dass sie sich in ihrer ersten Vernehmung falsch verstanden gefühlt habe. Das vor dem Tod Oury Jallohs ein Alarm aus dieser Zelle aufgelaufen sei und Beate H. an diesem Tag Zellenkontrollen durchgeführt habe, wisse der Zeuge nicht. Ferner kann der Zeuge auch nicht bestätigen, das H. an diesem Tage Stimmen des später verstorbenen aus dem Zellentrakt gehört haben will, im weiteren Verlauf die Feuerwehr gerufen habe oder überhaupt die Begriffe „Feuer“ oder „Brand“ in ihren Darstellungen der Ereignisse verwand habe.

Nun ordnet der Richter eine Pause an, in der der Zeuge Schmo. weder telefonieren noch mit einem anderen Zeugen sprechen solle.

„Ich schlage vor, Herrn Schma. zu erst zu hören und die Vernehmung dieses Zeugen vorerst zu unterbrechen.“, setzt Manfred Steinhoff die Verhandlung nach der Pause fort. Felix Isensee möchte dem Zeugen an dieser Stelle noch den Hinweis vermitteln, dass dieser noch straffrei aus der Vernehmung komme, wenn er vor der endgültigen Entlassung seine Aussage korrigieren würde. Diesem Hinweis stimmt auch Richter Steinhoff zu. Ferner stünde dem Zeugen während der Unterbrechung der Polizeipfarrer als Beistand zur Verfügung, andere Kontakte solle er vermeiden. Der Oberstaatsanwalt verweist nochmals darauf, dass der Polizeipfarrer ausschließlich geistlichen, aber keinen rechtlichen Beistand für den Zeugen leisten dürfe. Der Verteidiger Tamoschus hakt hier ein, um zu ermöglichen dem Zeugen Schmo. auch einen rechtlichen Beistand zu arrangieren, sofern dieser dies wünscht. Der Polizeipfarrer sei während der Pause durch einen Kontakt der Behördenleitung der Staatsanwaltschaft mit der Polizeidirektion organisiert worden. Die Nebenklagevertreter halte ihn hingegen für ungeeignet, aufgrund seiner Nähe zum Polizeiapparat und vergangenen schlechten Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Zeugenbesprechungen mit Herrn Fi. . „Das heißt doch, da wird irgendwie von der Behörde Einfluss auf den Zeugen genommen.“, so Regina Götz dazu. Mit dem Verweis: „Das hat hier keinen technischen Nährwert“ für die Zeugenvernehmung schickt Steinhoff den Zeugen raus aus dem Saal.

Nun wendet sich der Vorsitzende mit seiner Verlaufsspekulation an die Nebenklage: „Es kann sein, dass Herr Schma. schon leicht verstört ist und mehr sagt als gewollt und dann haben wir was, was wir Schmo. vorhalten können.“ „Wenn der Zeuge so weiter macht, landet er im Strafverfahren. Ich habe die Gewissheit dass er lügt.“, so Steinhoff weiter. Regina Götz gibt hier zu Bedenken: „Wir werden doch von diesem Zeugen nichts brauchbares erfahren.“ Auf den Pfarrer als Beistand bezogen entgegnet die Nebenklage: „Ich habe nicht gehört, dass er nach dem Pfarrer verlangt hat. Hier wird doch für den Zeugen organisiert.“ Worauf der Richter antwortet: „Weil wir davon ausgehen, dass er intellektuell nicht dazu in der Lage ist.“ Felix Isensee spekuliert hierzu, dass man anstatt ständig Schadensbegrenzung für Zeugen zu betreiben zu wollen, ruhig auch mal einen auf die Nase fallen lassen solle, damit sich die folgenden Zeugen dann überlegen, wie sie sich vor Gericht verhalten wollen.  Während Verteidiger Atilla Teuchtler den Polizeipfarrer an dieser Stelle für unverdächtig hält, fordert der zweite Verteidiger Swen Tamoschus , energisch einen anwaltlichen Beistand zu bestellen, wenn der Zeuge die Situation nicht überblicke.

Als zweiter Zeuge des heutigen Verhandlungstages wird der 46-jährige Silvio Schma. vernommen. Er sei im Zentralen Einsatzdienst (ZED) in der Verfügungsgruppe für die Verkehrsüberwachung tätig. Seine Kenntnisse zu dem Fall Jalloh stützen sich vorwiegend auf Zeitungs- und Fernsehberichte.

„Die Frau H. und ich haben über diesen Sachverhalt überhaupt nicht geredet.“, antwortet der Polizeibeamte auf eine entsprechende Frage des Vorsitzenden zu Details des 07. Januars 2005. Sie habe genug mit sich selbst zu tun. Ausschließlich über  dienstliche und private Themen haben sie sich ausgetauscht, aber über solch einen Sachverhalt wolle sicher kein Polizeibeamter gerne reden, daher habe er dies auch vermieden. Die Versetzung von Beate H. sei dem Zeugen bekannt, von der Suspendierung Andreas S.´ habe er „vom Hören-Sagen“ mitbekommen und der daraus resultierende Zusammenhang sei ihm aus der Presse geläufig. Nach der Einarbeitungsphase von Beate H. in im neuen Tätigkeitsfeld sei der Zeuge, ihr ständiger Dienstpartner gewesen.

Auf eine entsprechende Frage des Oberstaatsanwalts Preissner gibt der 46-Jährige zu Protokoll, dass Schmo. ihm mitgeteilt habe, dass er polizeilich, im Zusammenhang mit dem Fall Jalloh vernommen wurde und dabei auch sein Name gefallen sei. Weitere Details habe der Kollege Schmo. nicht erwähnt.

Nebenklagevertreterin Regina Götz möchte Aussagen des Zeugen für die Akten protokolliert wissen. Dazu bestätigt dieser, dass er selbst niemals mit Beate H. über die Ereignisse vom 07. Januar 2005, ihre Versetzung zum ZED sowie über ihre Zeugenvernehmung gesprochen habe. Sein Vorgesetzter Pf. habe bekanntgegeben, dass Beate H. umgesetzt worden sei. Den Grund habe Schma. niemals hinterfragt, nicht bei seinem Vorgesetzten und auch nicht bei der Kollegin H., die er zuvor auch nicht kannte.

„Ich höre mir das zwar an, aber treffe da kein Urteil, wie das ausgebrochen sein kann.“, so der Zeuge nachdem er Felix Isensee bestätigt, dass sich nach Zeitungs- oder Fernsehberichten in der Belegschaft darüber unterhalten worden sei. Das sich Beate H. aufgrund der Todesumstände Oury Jalloh´s teils im Krankenstand und in psychologischer Behandlung befunden habe, wisse Schma. vom Hören-Sagen. Als Grund nennt er: „Dass das nicht jeder Mensch verkraftet, wenn im Dienst jemand in meiner Gewahrsamszelle verbrennt.“

Sein erster Eindruck von Beate H. sei gewesen, dass diese eine sehr gut ausgebildete Kollegin sei. Zur Gemütsstimmung von H. kann er nur sagen: „Es kann sein, dass sie mal was gesagt hat, aber ich kann mich daran wirklich nicht mehr erinnern.“ Zu dem Vorhalt aus der Aussage des Kollegen Schmo., sie solle öfter von sich aus angefangen haben darüber zu reden, entgegnet er: „Ich bin nicht der Typ, der da nachbohrt.“ Isensee fragt verständnislos, dass der Zeuge doch vernommen haben müsse, wenn Beate H. etwas über den Sachverhalt geäußert habe, was Schma. beantwortet mit: „Ich muss das aber nicht hören.“

Nachdem der Zeuge den Verhandlungssaal verlassen hat, stellt Felix Isensee Strafanzeige gegen den Polizeibeamten wegen uneidlicher Falschaussage.

Nun betritt Klaus-Peter Schmo. zum zweiten Mal am heutigen Tag den Zeugenstand. Der vorsitzende Richter Manfred Steinhoff weist ihn gleich anfangs darauf hin, dass eine Falschaussage hier von ihm bedeuten wird, dass er aus dem Polizeidienst entfernt werden würde. Steinhoff wie auch Oberstaatsanwalt Preissner weisen den Zeugen beide in Folge auf die Widersprüche seiner Aussagen hin und fragen ihn, ob er trotzdessen bei dieser Darstellung bleibt. Der Zeuge antwortet daraufhin mehrfach: „Sie hat sich nicht geäußert zu dem Fall.“ und „Ich kann nichts dazu schwindeln.“ Zum Aktenvorhaltaus seiner polizeilichen Vernehmung: „Es ist selbstverständlich so, dass wir über das Ereignis gesprochen haben.“, meint der Zeuge, damit nur Abläufe aus dem DGL-Bereich nicht aber aus dem Keller oder weiterführende Details im einzelnen.

„Weitere Fragen erübrigen sich, der Zeuge hat seine Chance zur Richtigstellung seiner Aussage nicht genutzt.“, so Rechtsanwältin Martina Arndt und verzichtet damit auf die Möglichkeit den Zeugen selbst noch weiter zu befragen.

Richter Steinhoff will den Zeugen auf seine heutige Aussage vor Gericht nach § 59 Abs. 1, zweite Alternative, der Strafprozessordnung vereidigen. Der Verteidiger Tamoschus erhebt dagegen Widerspruch mit dem Verweis dem Zeugen wegen der möglichen schwerwiegenden Folgen einen anwaltlichen Zeugenbeistand bereit zu stellen. Steinhoff daraufhin: „Wenn ein Polizeibeamter nicht weis, dass er hier wahrheitsgemäß aussagen soll, dann weis ich auch nicht mehr.“ Darauf entgegnet der Zeuge Schmo.: „Ich möchte einen Rechtsbeistand. Ich weis überhaupt nichts mehr.“ Dem Wunsch entsprechend wird die Vernehmung des Zeugen unterbrochen, damit sich der Zeuge die Aussage überlegen und sich darüber mit einem Anwalt beraten könne.

Als dritte und letzte Zeugin des heutigen Tages wird außerplanmäßig zum zweiten Mal die Polizeibeamtin Beate H. befragt. Zunächst weist der vorsitzende Richter Manfred Steinhoff die Zeugin darauf hin, dass dies heute keine generelle Vernehmung zu den Ereignissen des 7. Januar 2005 sei und sich ihre Befragung lediglich auf den Komplex nach ihrer Versetzung in den ZED beschränken würde. Weiter führt der Richter aus, dass heute bereits die Herrn Schmo. und Schma. vernommen wurden seien und das Gericht von Beate H. wissen wolle, ob sie mit den beiden Herren über die Ereignisse des 7. Januar 2005 gesprochen habe. Ferner solle sich die Zeugin jetzt entscheiden, ob sie ohne anwaltlichen Beistand eine Aussage zu Protokoll geben wolle. Die Beamtin H. gibt an, ohne anwaltliche Unterstützung eine Aussage machen zu wollen.

Zunächst beginnt Richter Steinhoff mit der Zeugenvernehmung von Beate H. und will von ihr wissen, wann die Behörde H. in den ZED versetzt habe. Die Befragte gibt an, dass sie 10 Tage nach den Ereignissen des 7. Januar 2005 in den ZED umgesetzt worden sei. Einen Monat nach ihrer Versetzung sei sie zum Arzt gegangen und dieser habe sie auf Grund ihres schlechten gesundheitlichen Zustandes krank geschrieben. Auf eine entsprechende Frage Steinhoffs führt die Beamtin H. weiter aus, dass sie unmittelbar nach ihrer Versetzung in den ZED in der „LKW-Truppe“ gearbeitet habe, wo sie weder mit Schmo. noch mit Schma. gemeinsam im Dienst gewesen sei. Nach einem Gespräch mit ihrem damaligen Vorgesetzten sei H. dann von der „LKW-Truppe“ in der Verkehrsdienst innerhalb des ZED umgesetzt worden.

Steinhoff will nun von Beate H. wissen, ob es stimme, dass sie über das „Ereignis“, gemeint ist der Feuertod von Oury Jalloh, von sich aus begonnen habe gegenüber Dritten zu sprechen. Dies habe der Zeuge Schmo. in seiner polizeilichen Vernehmung vom 24. Oktober 2007 angegeben. Wenn sie über das „Ereignis“ im Kreise der Kollegen gesprochen habe, dann wäre es nur um ihr Befinden gegangen, so die Befragte H. und fügt hinzu, dass dies nur der Fall gewesen sei, wenn es ihr mental nicht gut gegangen wäre. Die Zeugin H. gibt weiter zu Protokoll, das sie versucht habe, am 7. Januar 2005 ihre Arbeit ordnungsgemäß zu machen. „Ich habe das Ereignis als einen Unfall erlebt, der nicht hätte passieren dürfen.“, so Beate H. .

Zu ihrer Versetzung in den ZED von Steinhoff befragt, gibt H. an, dass sie diese als Strafe empfunden habe und meint dazu: „Da staut sich immer wieder Wut an.“ Ferner gibt sie zur Versetzung an: „Mir hat das in dem Moment nicht geholfen.“ Die Beamtin H. habe aus ihrer Sicht am 7. Januar 2005 alles unternommen, um Oury Jalloh das Leben zu retten. H. könne nicht ausschließen, auch mal mit dem Zeugen Schmo. über ihre Versetzung in den ZED gesprochen zu haben.

Weder mit Schmo. noch mit Schma. würde H. über persönliche Sachen reden, so die Zeugin auf eine Frage Steinhoffs.

Oberstaatsanwalt Christian Preissner will von der Beamtin H. wissen, ob sie sich heute an Gespräche mit Schmo. oder Schma. erinnern könne, in denen über die Ereignisse des 7. Januar 2005 geredet worden sei. „Nein.“, so die Zeugin H. und fügt hinzu, dass sie aber nicht ausschließen könne, ihnen gegenüber einmal „etwas“ über die Geschehnisse im DGL-Bereich gesagt zu haben.

Die Rechtsanwältin Regina Götz beginnt nun als Vertreterin der Nebenklage mit der Befragung der Zeugin H. Die Zeugin H. gibt an, dass sie mit Herrn Schmo. nach ihrer Versetzung in den ZED nun wenige Male gemeinsam auf Streife gefahren sei und heute nicht mehr wisse, wann dies der Fall gewesen sei. Auf eine Frage von Götz gibt H. an, das Herr Schmo. nicht die Person ihres Vertrauens sei. Zum Kollegen Schma. habe die Beamtin H. ein gutes dienstliches Verhältnis und sagt dazu: „Man ist ein gutes Team und die Arbeitsergebnisse stimmen.“

Regina Götz kommt noch einmal auf Gespräche zwischen Beate H. und Schma. während des Streifendienstes zu sprechen und will wissen, wie man „sich so eine Gesprächssituation im Auto vorstellen müssen.“ Wenn Schma. gesehen habe, dass es ihr mental nicht gut gehen würde und sie zu weinen begonnen habe, habe er angehalten, sei ausgestiegen und habe eine Zigarette geraucht, so die Zeugin.

Beate H. gibt erneut zu Protokoll, dass sie mit der Versetzung in den ZED nicht einverstanden gewesen sei und ihren Unmut darüber auch ihren neuen Kollegen mitgeteilt habe. Wann sie mit Schmo. und Schma. über ihre Versetzung gesprochen habe, wisse sie heute nicht mehr.

Auf eine entsprechende Frage von Rechtsanwältin Götz gibt H. heute an, dass die Zeugenaussage vor Gericht im April 2007 für sie eine emotionale schwierige Situation gewesen sei. Die Kollegen hätten mitbekommen, dass H. vor der Zeugenaussage aufgewühlt gewesen sei. „Die Emotionen stiegen wieder hoch.“, so die Beamtin. Beate H. gibt an, dass sie mit ihren Kollegen über die Zeugenvernehmung allgemein gesprochen habe.

Von Rechtsanwalt Felix Isensee nach ihrem Dienstalltag befragt, gibt Beate H. an, dass sie täglich unterschiedlich lange auf Streife fahren würde. Über die Ergebnisse von Ermittlungen im Fall Oury Jalloh würde auf diesen Fahren nicht gesprochen, so die Beamtin und ergänzt, dass ihr Oberstaatsanwalt Preissner geraten hätte, mit den Angeschuldigten Andreas S. nicht zu reden.

Die Beamtin H. sei nach ihrer ersten Vernehmung vom 07. Januar 2005 wütend auf sich selbst gewesen, weil sie sich auf die Vernehmung eingelassen habe, obwohl sie sich nicht dazu in der Lage gefühlt hätte. Der Kollege am Telefon aber hätte sie bedrängt, zur Vernehmung auch zu ihr nach Hause zu kommen und sie provozierend gefragt: „Oder hast du was zu verbergen?“ Daraufhin sei sie dann wieder ins Revier zur Vernehmung gefahren. In der Vernehmung habe sie alles noch einmal erlebt und zum dritten Mal an diesem Tag um ihr Bewusstsein gerungen, gibt Beate H. zu Protokoll. „Ich fühlte mich hintergangen.“, sagt sie ganz offen zu der Vernehmungsart des Beamten an diesem Tag.

„Die ersten vier Wochen fast jeden Tag.“, meint Beate H. zu den emotionalen Ausbrüchen nach dem Feuertod Oury Jallohs, dann seien die Abstände immer größer geworden und im letzten Jahr habe sie fast gar keine diesbezüglichen Ausbrüche mehr gehabt. In der Dienstbehörde habe sie klar gestellt, dass sie mit dem Thema in Ruhe gelassen werden wolle und lieber mit Arbeit abgelenkt werden will. Diesem Wunsch sei auch großteils nachgekommen worden, „Dafür bin ich auch heute noch dankbar.“  

Ob Beate H. mit Schma. über private Dinge reden würde, will Isensee von der Zeugin wissen. Dies verneint die Befragte. Da Beate H. oft mit Schma. auf Streife fahren würde, will Rechtsanwalt Isensee von Beate H. wissen, ob sie sich mit ihm über ihre Versetzung in den ZED unterhalten habe. Die Befragte gibt zu Protokoll, mal über ihre Versetzung mit Schma. gesprochen zu haben und führt ergänzend aus, ihren Unmut gegenüber Dritten nicht verheimlicht zu haben. Ferner sagt H. heute aus, dass viele Kollegen sie auf Medienberichte im Fall Oury Jalloh angesprochen hätten und wissen wollten, ob die Berichterstattung der Wahrheit entsprechen würde. Auf Nachfrage von Isensee gibt H. an, dass sie sich heute nicht daran erinnern könne, wer sie damals angesprochen oder ob sie sich überhaupt dazu geäußert habe. Ergänzend gibt H. an, dass sie sich auf Streife mit Schma. sicher gefühlt habe, weil dieser sich für die Ereignisse des 7. Januar 2005 nicht interessieren würde. Private Kontakte zu Schma. habe H. nicht.

Prozessbeobachtergruppe: www.prozessouryjalloh.de


39. Prozesstag

Februar 13, 2008

39. Prozesstag // 9.00 – 12.30 Uhr

„Ich weigere mich, mich zu Handlungen des Innenministeriums in öffentlicher Sitzung zu äußern. Das ist ein zu weites Feld.“

brisantes Protokoll beschäftigt heutige Hauptverhandlung // Prozessbesucher ausgeschlossen // Sachverständiger zur Rauchmeldeanlage gehört // Prozess bis Juni ausgeweitet

Der 39. Verhandlungstag um de Feuertod Oury Jallohs beginn zunächst mit einem Beschluss der zuständigen Kammer am Landgericht, den Richter Steinhoff verkündet. Dem nach beschließt das Gericht den Prozessbesucher A. vorläufig von allen Hauptverhandlungen aus, weil er wiederholt den Verlauf der Verhandlungen gestört haben soll. So sei A. im Landgericht Dessau-Roßlau durch häufiges lautes Stören der Verhandlungen und Beleidigungen von Justizangestelltenaufgefallen. So habe der Verteidiger des Hauptangeklagten Andreas S. angezeigt, das A. seinem Mandanten die Zunge herausgesteckt haben soll. Eine Justizangestellte habe dem Gericht ferner berichtet, dass der nun ausgeschlossene zu dem Verteidiger des Angeklagten M. gesagt habe: „Dreh dich um du Wichser.“ Steinhoff führt aus, dass von A. keine ladungsfähige Anschrift vorliege und ihm somit keine Möglichkeit bekommen könne, sich zu den Vorwürfen zu äußern oder sich zu entschuldigen. Der Vorsitzende dazu: „Deshalb ist eine Beteiligung an der Hauptverhandlung nicht zumutbar.“ Außerdem werde ihm ein Ordnungsgeld in Höhe von 100 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, auferlegt.

Dazu gibt Regina Götz für die Nebenklage eine Stellungnahme ab: „Mir ist nicht nachvollziehbar, warum hier vorher keine Anhörung stattgefunden hat.“ Richter Steinhoff sagt darauf, dass er A. gerne die Möglichkeit gegeben hätte, sich zu äußern, er aber leider nicht ausfindig zu machen sei: „Ich kann ihn nicht erreichen, ich weiß nicht wie.“ Außerdem bezweifelt Götz, dass man von einem einmaligen Zunge-heraus-stecken auf „wiederholte Provokationen“ schließen könne. „Ich hatte ganz andere Wege im Auge, die sich aber nicht realisieren lassen.“, so der Vorsitzende. Steinhoff wäre jedoch bereit, bei einer Entschuldigung von A. den Beschluss abzuändern.

„Es herrscht inzwischen ein ziemliches Chaos.“, beginnt Richter Steinhoff die Diskussion zu den weiteren Terminen im Rahmen der Hauptverhandlung und den noch zu ladenden Zeugen. Zunächst steht dabei das erneut angeordnete Brandgutachten (mehr dazu hier…) des Feuerwehrinstitutes Heyrothsberge im Mittelpunkt. „Der bastelt da jetzt schon.“, sagt Steinhoff zu den Bemühungen des zuständigen Brandgutachters. „Wir müssen da ein bisschen ins Detail gehen und das dem Gutachter sagen, sonst geht es wieder vor den Baum.“, so der Vorsitzende weiter. Er erörtert hier seine Vorstellungen: Die nachgebaute Zelle müsse gleich der Originalzelle verschließbar sein und der Sockel der Matratze müsse beheizbar sein. Die Stelle des Brandausbruches könne den Lichtbildern entnommen werden. Genügend Temperaturmessfühler sollen bei diesem Gutachten installiert werden, um ein detailliertes Bild über die Temperaturverlaufskurven zu bekommen. Zu bedenken sei dabei jedoch, dass dieses Netz auch nicht zu dicht sein dürfe, um nicht zusätzliche Luftverwirbelungen zu erzeugen, die das Ergebnis wieder verfälschen würden. „In der Situation, wo es für Oury Jalloh kritisch wurde, hat er mit Sicherheit so weit wie möglich weg gelegen. Das liegt in der Natur der Sache.“, so Steinhoff zu Götz Anregung, im Nachversuch zu evaluieren, über welche Bewegungsfreiheit Jalloh im fixierten Zustand verfügt habe. Oberstaatsanwalt Christian Preissner regt an, alle anzuordnenden Messfühler durchzunummerieren und dazu eine Legende zu erstellen. Dies sei in den vorherigen Versuchen nicht erfolgt, bemängelt er. „Die Frage der Rauchentwicklung, da finde ich die bisherigen Angaben relativ wage.“, konkretisiert Regina Götz einen weiteren Punkt. Richter Steinhoff entgegnet dazu, dass der Gerichtmediziner geäußert habe, dass in der Leiche Jallohs wenig Rauchpartikel festgestellt worden seien, demzufolge seien die Rauchgase nicht todesursächlich, aber für die möglichen Rettungsversuche relevant. „Geht das nach vier Minuten?“, so Steinhoff zu möglichen Löschversuchen im Rahmen des Nachbrandexperimentes. In diesem Kontext diskutieren die Prozessparteien nun, ob und wann beim Nachbrandversuch die Zellentür geöffnet werden soll. Rechtsanwalt Isensee meint dazu, dass die brennende Zelle mittels Kamera optisch überwacht werden solle und die Tür in dem Moment zu öffnen sei, wenn der Rauch sich auf eine Höhe von 70cm über dem Boden ausgebreitet habe. Dies könne zusätzlich mit einer angebrachten Messlatte festgestellt werden. Richter Steinhoff stellt zudem fest, dass ein Löschen mit einer Decke leichter sei als mit einem Feuerlöscher. Preissner meint dazu lediglich, dass diese ja aber nicht an der Wand hänge. „Na der Feuerlöscher hängt ja auch nicht da, wo er hängen sollte, an der Wand.“, so Steinhoff daraufhin.

Attilla Teuchtler äußert zunächst Zweifel, ob die bisherigen Versuchsergebnisse überhaupt als Grundlage für die erneut angeordnete Untersuchung dienen könnten. Außerdem regt er an für den Nachbrandversuch im Feuerwehrinstitut eine Zellentür zu verwenden, die von der Beschaffenheit, der im Dessauer Gewahrsamstrakt verwandten, ziemlich nahe komme. „Bisher hatten wir eine reglose Schaufensterpuppe, da hätten wir auch ein Stück Holz nehmen können.“, meint Teuchtler zu seinen Überlegungen, möglicher Luftverwirbelungen durch Atmen und Bewegungen des Opfers im Todeskampf. Dies wolle er anhand von Theaterrauch demonstriert wissen. „Eine hundertprozentige Nachstellung dessen, was sich dort abgespielt hat, können wir nicht umsetzen.“, so Oberstaatsanwalt Preissner. Dazu wären die Abläufe zu komplex und man wisse zum jetzigen Zeitpunkt zu wenig.

Regina Götz sagt später hinsichtlich der Verwendung von Theaterrauch: „Hitze verteilt sich anders als Theaterrauch.“ und „Ich wende mich nur gegen die Vergleichbarkeit von Hitze und Rauch.“ Alle Prozessbeteiligten stimmen darin überein, an dem Nachbrandversuch in Heyrothsberge persönlich teilnehmen zu wollen.

„Ich bin etwas verwirrt.“, beginnt Rechtsanwalt Isensee eine Fragestellung an den Angeklagten Hans-Ullrich M. und möchte von ihm wissen, ob dieser zum Hauptverhandlungstermin am 21. Januar 2008 (mehr dazu hier…) gegenüber dem Polizeibeamten Christian K. Inhalte eines Schriftstückes aus den Prozessakten wiedergegeben hätte oder wüsste, wie diese Papier in den DGL-Bereich des Dessauer Polizeirevieres gekommen sei. „Mein Mandant äußert sich dazu nicht.“, so Rechtsanwalt Tamoschus. Isensee konkretisiert hier seine Anfrage und verweist auf eine Pressemitteilung des Innenministeriums Sachsen-Anhalt vom gestrigen Dienstag. In dieser sei zu lesen, dass das besagte Schriftstück bereits in dieser Hauptverhandlung verlesen seien sollte. Bei dieser Notiz handelt es sich um eine Niederschrift zweier Polizeibeamter, die in dieser Aussagen des ehemaligen Staatsschützers Swen E. protokolliert haben sollen (mehr dazu hier…). E. soll sich in einem Privatgespräch mit Kollegen an der Polizeischule Hannoversch Münd zum Fall Oury Jalloh geäußert haben. Das Protokoll ist auf der sechsten Sitzung des Zehnten parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 14. Februar 2008 verlesen worden und hat für sehr viel Aufsehen gesorgt. „Das Land zerfleischt sich gerade selber.“, kommentiert Richter Steinhoff diese Debatte. Außerdem führt er aus: „Ich weigere mich, mich zu Handlungen des Innenministeriums in öffentlicher Sitzung zu äußern. Das ist ein zu weites Feld.“ Bei diesem Untersuchungsausschuss des Landtages komme ja so einiges hervor und fügt ironisch hinzu: „Ein SPD-Abgeordneter, der sich wundert, dass ein Zeuge vollständig aussagt.“ „Mal davon ab, wir werden uns Herrn E. greifen müssen.“, sagt der Vorsitzende zur Zeugenvorladung des Polizeibeamten. „Ich finde diesen Zeugen mittlerweile außerordentlich interessant.“, so der Nebenklagevertreter Ullrich von Klinggräff. Richter Steinhoff ist sich da nicht so sicher und gibt zu bedenken, dass erst die Vernehmung zeigen werde, ob es sich bei dem Zeugen nicht nur um einen „Selbstdarsteller“ handele. „Vielleicht ist auch das auf irgendwelchen Wegen gelaufen.“, ergänzt Steinhoff zur möglichen Akteneinsicht des Beamten E. im Verfahren Oury Jalloh [In dem Protokoll ist festgehalten, dass der Beamte E. gesagt haben soll, die Akten gesehen zu haben., Anm. d. Red.]. „Weil das wirklich Kreise zieht, der Ausschuss behandel es und wir kommen wieder zum Schluss.“, mahnt Steinhoff eine möglichst rasche Vernehmung des Beamten an. Schließlich wurde festgesetzt, diesen Zeugen am 12. März 2008 zu hören.

Außerdem beratschlagen die Prozessbeteiligten wann der Leiter des Reviereinsatzdienste Heiko K. erneut gehört werden soll. Richter Steinhoff ist sich nicht sicher, ob und in welchem Umfang dieser Zeuge sich überhaupt einlassen werde: „Dann kommt er mit einem Anwalt und sagt: `Dazu sage ich nichts.`“ Regina Götz dazu: „Dann kann man ein Strafverfahren einleiten.“

Wolf-Georg H. (64) wird nun als Gutachter vernommen. Der Diplom-Ingenieur sei Prüfsachverständiger für Brandmeldeanlagen und wäre damit betraut gewesen, die Funktionstüchtigkeit des Abdeckgitters über dem Rauchmelders in Zelle Fünf zu analysieren. Dabei interessiert Richter Steinhoff zunächst, inwieweit diese so konstruiert gewesen sei, dass sie eine Verzögerung des Alarms bedingen könne. Der Gutachter schätzt zunächst ein, dass die Verzögerung höchstens 60 Sekunden gedauert haben könnte. Dies sei vor allem mit der modifizierten Bauweise des Brandmelders zu begründen. In Zelle Fünf sei diese „vandalen- und suizidsicher“ projektiert gewesen, was als Anforderung des Polizeirevieres erfolgt sei. „Ich hätte kaum eine groß andere Lösung gefunden.“, sagt H. zur baulich-praktischen Umsetzung dieser Modifikation. Er betont nochmals, dass die Verzögerung bis zu einer Minute betragen haben könne, man müsse bei dieser Frage aber auch das Gesamtsystem der Rauchmeldeanlage und deren Reaktionszeit berücksichtigen.

Er führt zudem aus, dass bei der im Polizeirevier eingebauten Anlage darauf verzichtet werden könne, eine Alarmanbindung zu Feuerwehr vorzuhalten, da das Brandereignis direkt im Hause angezeigt werde (im DGL-Bereich, Anm. d. Red.). „Dort ist ja geschultes und qualifiziertes Personal.“, so der Gutachter. Dieses könne ja dann die entsprechenden Maßnahmen in die Wege leiten, zudem unterliegen diese Regelungen immer den Absprachen mit dem jeweiligen Betreiber des Objektes.

„Das habe ich gemessen und dann nachgerechnet.“, sagt der Zeuge zur Frage des Richters, wie er zu den Ergebnissen hinsichtlich der Verzögerung durch die Abdeckung des Rauchmelder in Zelle Fünf gekommen sei. Der Gutachter gibt an, dass die anzunehmende Verzögerung im Vergleich zu herkömmlichen Modellen um bis zu 30 Prozent gewesen sein könne. Richter Steinhoff möchte wissen, ob er die zeitlich Verzögerungen detaillierter, als mit 60 Sekunden, angeben könne. „Ich fühle mich nicht in der Lage, das thermodynamisch zu berechnen. Da wird es auch kaum jemanden geben, der Ihnen das berechnet – meine Meinung.“, antwortet der Gutachter. Steinhoff hakt nach und möchte wissen, ob zum Auslösen des Alarmes eine bestimmte Menge von Rauchpartikeln notwendig wäre. Dazu würden bereits wenige Partikel ausreichen, zum Beispiel solche aus einer handelsüblichen Spraydose: „Es kommt darauf an, wie lange die Partikel, die Rauchgase brauchen, um in den optischen Kanal zu kommen.“, so Wolf-Georg H. . „Hängt die Frage der Verzögerung von der Dichte des Rauches ab?“, fragt der Vorsitzende weiter. „Ja, natürlich.“, so der Zeuge. Bei einer permanenten und dichten Rauchentwicklung würde die Verzögerung nahezu gegen Null tendieren. Dies sei vor allem bei brennendem Schaumstoff der Fall: „Da gibt es eine rasante Rauchentwicklung.“ Laut Fachliteratur habe brennender Schaumstoff die höchste Rauchentwicklung.

Regina Götz fragt nach, wieviel Prozent der Oberfläche jener pyramidenförmigen Abdeckung offen gewesen sei. Dieser Prozentsatz betrage 37 Prozent, das habe er genauestens berechnet. „Wenn wir Fidel Castro hier hätten, mit Sicherheit.“, so der Zeuge zur Frage, ob dann auch der Rauch von Tabakerzeugnisse genügen würden, den Melder auszulösen.
Felix Isensee fragt nach der Realisierbarkeit einer Versuchsanordnung, mit der ein zeitlicher Mittelwert evaluiert werden könne, wann der Melder mit und ohne Abdeckung, mit welcher Verzögerung anschlagen würde. Dies sei laut Gutachter möglich.

„Konkret! War dieses Gitter vorschriftsmäßig? Ja oder Nein?“, möchte Attilla Teuchtler vom Zeugen wissen. „Nein“ sagt dieser und konkretisiert seine Aussage: „Ich muss aber sagen, in diesem Raum war sie so notwendig.“ Er, der dreimal pro Woche solche Rauchmeldeanlagen prüfe und zulasse, hätte diese Abdeckung nach eigenen Bekunden so akzeptiert. „Die Brandkenngröße Rauch, nichts anderes.“, so der Sachverständige zur Frage Teuchtlers was die Anlage den erkenne würde. In der Frühphase einer Brandentwicklung gäbe der Rauch den größten Teil seiner Energie auf dem Weg zur Decke bereits ab. Zu diesem Zeitpunkt sei das, durch in Decke und Wände gespeicherte Temperatur bedingte, Wärmepolster an der Decke noch wärmer als der aufsteigende Rauch selbst. Dieser Umstand erschwere das Vordringen des Rauches zu Rauchmelder. Der Verteidiger des Hauptangeklagten fragt nun, welche Relevanz etwaige Verschmutzungen der Abdeckung für eine Meldeverzögerung haben könnten. Brandmelder seien regelmäßig zu reinigen, Verschmutzungen allerdings in der Regel nur Verzögerungen im „Kommastellenbereich“ zur Folge haben und seien deshalb vernachlässigbar. Inwieweit die in der Zelle installierte Be- und Entlüftungsanlage einen Einfluss auf eine mögliche Meldeverzögerung gehabt haben könne, kann der Gutachter zunächst nicht mit Gewissheit sagen. „Ich weiß es nicht, das kommt auf soviele Faktoren an.“, antwortet Wolf-Georg H. auf die Frage, ob die Verzögerung mit einer vorschriftsmäßigen Abdeckung geringer gewesen wäre.

Sven Tamoschus, der Verteidiger des Angeklagten Hans-Ullrich M., fragt, ob es relevant sei, dass die Abdeckung aus Metall bestehe und dieses ein stabileres Wärmepolster erzeugen würde. Dies sei „eigentlich egal“, antwortet der Gutachter, da das Lochblech mittels Schrauben „formschlüssig“ mit der Decke verbunden sei und somit stets die Temperatur der Decke angenommen habe.

„Ich war nur einmal fünf Minuten in dieser Zelle.“, sagt der Gutachter zu möglichen Einflüssen, die die Be- und Entlüftungsanlage der Zelle auf den Meldeverlauf gehabt haben könnte. Im Kern habe er sich ausschließlich mit den Berechnungen zu dem Abdeckgitter befasst. Richter Steinhoff regt nach einer Debatte dennoch an, mögliche Auswirkungen der Lüftungsanlage in den Nachbrandversuchen zu berücksichtigen.

Felix Isensee möchte vom Zeugen abschließend wissen, wie seine Angaben hinsichtlich von Verschmutzungen auf der Abdeckung und den Auswirkungen im „Kommastellenbereich“ zu interpretieren seien. Diese Größe, so der Gutachter, sei zu vernachlässigen. „Die Löcher spielen keine Rolle mehr.“, so H. zur starken Rauchentwicklung bei einem Schaumstoffbrand. Es sei unwahrscheinlich, dass die Verzögerung hier tatsächlich 60 Sekunden gedauert habe, vielmehr sei eine im „5-Sekunden-Bereich“ anzunehmen.

Als zweiter und letzter Zeuge wird heute der 31-lährige Verwaltungsbeamte Jens R. gehört. Er sei bis Ende 1999 in der Verwaltung des Polizeirevieres Dessau tätig gewesen. Aktuell arbeite er im Dezernat 22 der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost. „Das habe ich definitiv nicht gemacht.“, antwortet R. auf die Frage, ob er nach der Fertigstellung des Gewahrsamstraktes 1999 zu den technischen, räumlichen und organisatorischen Gegebenheiten Einweisungen oder Belehrungen durchgeführt habe. „Was ich gemacht habe, war eine Übergabe des Gewahrsamsbereiches.“, stellt er fest. Er habe an einem Tag den Schlüssel an möglicherweise an zwei Schichten übergeben und die Beamten die gerade anwesend waren kurz die renovierten Räumlichkeiten gezeigt. „Es könnte auch sein, dass ich die Spätschicht noch mit eingewiesen habe.“, sagt der Befragte. Er sei damals davon ausgegangen, dass die kurz eingewiesenen Beamten ihr Wissen dann an die Kollegen weiter geben würden. Die Anwesenden seien eventuell noch einem damals gefertigtes Übergabeprotokoll nachzuvollziehen. Ihm sei heute nicht mehr erinnerlich, ob bei seiner damaligen Kurzeinweisung die Feuerlöscher und Decken schon im Gewahrsamstrakt vorhanden gewesen seien. Steinhoff mutmaßt: Da die Abnahme des renovierten Bereiches durch das zuständige Staatshochbauamt zu diesem Zeitpunkt allerdings bereits erfolgt sein müsste, hätten sich auch die Feuerlöscher an Ort und Stelle befunden haben müssen. Bei dieser Abnahme durch die Behörde sei er nicht persönlich zugegen gewesen. Außerdem gibt er zu Protokoll, dass er sich 1999 letztmalig im Gewahrsamstrakt des Polizeirevieres befunden habe.

Auf die Frag des Oberstaatsanwalts Preissner gibt R. zu Protokoll, dass die Einweisungen, die er durchgeführt habe, etwa 15 bis 30 Minuten gedauert hätten. „Ich glaube nicht.“, meint er bezüglich der Nachfrage, ob er dazu Unterlagen gehabt hätte. Und bejaht ferner Preissners Frage: „Das war soviel, dass man sich das merken konnte?“ „Es war allenfalls ein Rundgang.“, bezeichnet der 31-jährige die selbst erhaltene und auch die weitergegebene Einweisung zu diesem Bereich. „Wir waren auch im DGL-Bereich, soweit ich mich erinnern kann.“, so der Zeuge. Dort sei auf das Bedienpult der Anlage und die Wechselsprechanlage hingewiesen worden. Auf Nachfrage bestätigt Jens R. zudem, dass er nicht hätte sicher gehen können, alle Details erläutert bekommen zu haben, da ihm nichts schriftlich zur Rauchmeldeanlage ausgehändigt worden sei. Die Matratzen, die in den Gewahrsamszellen liegen seien nicht Gegenstand der Einweisungen gewesen.
Wegen Störungsmeldungen der Anlage sei er im Nachgang noch „ab und zu“ vor Ort gerufen worden. Diese Fehlalarme seien laut Zeugen von der Meldetechnik aus der Lüftungsanlage gekommen und bedingt durch den Rückbau der alten Anlage. Auf Nachfrage Teuchtlers gibt der Zeuge explizit zu Protokoll, dass ihm nur Fehlalarme der Lüftungsanlage nicht aber des Rauchmelders in den Zellen bekannt seien.

Ende 1999 sei Jens R. aus dem Revier in die Polizeidirektion gewechselt und habe wiederrum ab dem Jahr 2000 seinen Dienst bei der Bundeswehr absolviert. Nach diesem Dienst sei er wieder im Revier Dessau tätig und mit Aus- und Fortbildung der Kollegen betraut gewesen. Hier habe er dann auch häufig mit den Angeklagten Andreas S. und Hans-Ullrich M. zu tun gehabt.

„Vieles wird sich relativieren, wenn wir das Brandgutachten haben.“, mutmaßte Richter Manfred Steinhoff an einem früheren Zeitpunkt des heutigen Verhandlungstages und Eröffnete eine rege Diskussion unter allen Prozessbeteiligten zu den zukünftigen Verhandlungsterminen. Die zunächst festgelegten Termine sind: 04., 12., und 28. März, 18. und 25. April, 16., 20., 21., 23. und 30. Mai sowie 02., 03., 05. und 06 Juni. Dass Oberstaatsanwalt Preissner zu berücksichtigen gab, neben Pfingsten auch im September plane in Urlaub zu fahren, kommentiert Richter Steinhoff mit: „Diesen Sarkasmus hätte ich Ihnen nicht zugetraut.“, bezüglich einer vermeintlichen Prozessdauer bis in den September 2008 hinein.

Prozessbeobachtergruppe: www.prozessouryjalloh.de


38.Prozesstag

Januar 24, 2008

23. Januar 2008  9.00  //  13.45

„Es wäre ja ohnehin so, dass wir die Zelle nachbauen müssten. Wir können nicht noch einmal hier das Revier abfackeln.“

Brandoberrat des Instituts der Feuerwehr Sachsen-Anhalt gibt Aufschluss über die Nachbrandversuche // ein neues Gutachten wird in Auftrag gegeben // ein Prozessende rückt wieder in die Ferne

Als heutiger Zeuge wird der Brandoberrat  Ste. fünf Stunden lang befragt und erläutert dem Gericht detailliert das Brandgutachten vom Juni 2006. Grundlage des Gutachtens sind vier verschiedene Nachbrandversuche in Zelle Fünf des Dessauer Polizeireviers, einer im Februar 2005 und drei weitere im April 2006. Aufschlussreicher und genauer seien jedoch die drei Versuche im April ´06, da diese dann im Maßstab 1:1, unter zur Hilfenahme eine Attrappe und an dem authentischen Entzündungsort  in der Zelle erfolgt seien. Auch die Abdeckgitter des Rauchmelders in der Zelle seien in den Nachbrandversuchen genau die gleichen gewesen wie am Todestag Oury Jallohs.  Die gleiche Matratze sei, laut Sachverständigem, nicht zu bekommen gewesen, „es stand lediglich die Aussage, diese sei der eigentlichen Matratze sehr sehr ähnlich.“
Da der textile Überzug der Matratze mit einem Feuerzeug nicht entflammbar und auch ein Kleiderbrand nicht für einen Durchbruch des selbigen ausreichend gewesen wäre, sei davon ausgegangen worden, „dass es zu einem Defekt an der Matratze gekommen seien muss“, deren Öffnung „eine bestimmte Größenordnung“ gehabt haben müsse. Die Schaumstofffüllung der Matratze weise hingegen „ein sehr gutes Brandverhalten“ auf und würde nach Entzünden auch selbstständig weiterbrennen. Dann sei ein Mitverbrennen des Überzuges möglich, so der Zeuge. Daher seien alle drei Versuche ´06 mit einer aufgetrennten Matratze durchgeführt worden. Der Versuchsaufbau zur Temperaturbestimmung habe aus einem Ständerwerk mit zwei vertikalen und einem horizontalen Träger bestanden. Daran seien insgesamt 15 Temperaturfühler angebracht gewesen, fünf in der Vertikalen und zehn in der Horizontalen. Diese sollten Ergebnisse vom Randbereich der Matratzenauflage ab einer Höhe von 30 cm liefern.
Bei dem Versuch Februar 2005 sei, laut Zeuge, ein kleineres Stück einer Matratze mittig in der Zelle Fünf abgebrannt worden. Da bei diesem Versuch die Messfühler anders angeordnet worden seien, hätten sich hierbei Höchsttemperaturen von 330 Grad niedergeschlagen. Dies sei mitunter dadurch zu erklären, dass der Brandherd zentral angeordnet gewesen sei. Daraufhin seien weitere Nachbrandversuch veranlasst worden.
Beim ersten Versuch April 2006 sei die mögliche Schnellstzeit vom Brandausbruch, über Auflaufen des Meldesignals im DGL-Bereich, bis hin zur  abgeschlossenen Löschung des Brandes gemessen worden. Hier wäre der Brand zum Zeitpunkt der Löschung auf etwa 250 cm² ausgebreitet und laut Sachverständigem mit einer Decke noch löschbar gewesen. Die schnellste gemessene Zeit für den gesamten Vorgang habe schlussendlich 134 Sekunden betragen. Bei Betreten der Zelle habe sich der Rauch im oberen Bereich, von der Decke bis zur Kopfhöhe ausgebreitet. Der Gehalt von Kohldioxid und Kohlenmonoxid sei ferner unkritisch gewesen, auch habe sich der Sauerstoffgehalt in der Zelle kaum verändert. Die bei diesem Versuch gemessene Höchsttemperatur habe an den Temperaturfühlern etwa 25 Grad betragen, äußert der Zeuge.
In Versuch Zwei ´06 wurde die Möglichkeit zur Löschung des Brandes mit einem Handfeuerlöscher getestet. Der gelöschte Brandherd habe sich danach auf etwa 800 cm² ausgebreitet und sei mit dem Handfeuerlöscher gut löschbar gewesen. Wobei, wie der Zeuge später angeben wird, die „inhalative Einwirkung [des Löschpulvers] nicht unproblematisch“ sei und sich negativ auf den Löschenden sowie auf das Opfer hätte auswirken können. Die mögliche Schnellstzeit habe hier 153 Sekunden betragen. Die Rauchentwicklung habe sich bereits auf einen größeren Teil des Raumes ausgebreitet als im Versuch Eins. Das an den Temperaturfühlern gemessene Maximum hätte etwa 30 Grad betragen. Auch hier sei kaum Toxizität durch Kohlendioxid und Kohlenmonooxid messbar gewesen, was einen Löschversuch noch als möglich verordnet hätte.
Der dritte Versuch ´06 wäre auf eine lange Branddauer ausgelegt gewesen, hier sei das Feuer erst nach über acht Minuten gelöscht worden. Es seien danach deutliche „Brandausbreitungsmerkmale“ sowie Verbrennungsspuren an der Attrappe aufgetreten. Ab etwa vier Minuten sei der Raum vollständig mit Rauch gefüllt gewesen, wodurch die Löschung dann schon „gefährlich“ gewesen sei. Der Zeuge schlussfolgert daraus, dass im Zeitfenster unter dreieinhalb Minuten „eine Löschung und eine Liquidierung des Brandes auf jeden Fall möglich war“, und „eine Entfesselung des Verunfallten möglich gewesen wäre.“ Die in Versuch Drei durch die Temperaturmesser festgestellte Höchsttemperatur habe bei 93,7 °C gelegen, merkt der Staatsanwalt an, als der Zeuge die Temperatur mit etwa „150° im Maximum“ beschreibt. Der Zeuge erklärt dies durch die Entfernung der Messgeräte zum Brandherd und das Mischungsverhältnis der Luft. Später fragt Rechtsanwalt Isensee: „Nicht nach vier und nicht nach fünf Minuten werden 100°C erreicht?“ Dies bestätigt der Brandoberrat. Des Weiteren sei der Temperaturanstieg nicht linear erfolgt. Zu Beginn habe sich noch genug Sauerstoff in der Zelle befunden, der ab „reichlich drei Minuten“ relevante und messbare Kohlenmonooxidgehalt der Luft würde jedoch die Sauerstoffaufnahme im Blut blockieren, was die mögliche Aufenthaltsdauer in der Zelle sukzessive verkürze. Darüber hinaus entstehe beim Verbrennen von Polyurethan, dem Innenstoff der Matratze, neben Kohlenmonooxid auch HCN (Cyanwasserstoff), beide Stoffe hätten laut Ausführungen des Sachverständigen, bei Inhalieren eine schnelle Todeswirkung zur Folge.
„Nach drei Minuten geht’s noch ohne Atmen und gebückt?“ erkundigt sich Richter Steinhoff, woraufhin Klaus Ste. meint, dass mit den momentanen Untersuchungsergebnissen nur eine vage Schätzung, ein gebücktes Betreten der Zelle jedoch eigentlich noch möglich sei. Dies könne jedoch für im Brandfall Ungeübte „problematischer“ sein und ein Überreagieren sei möglich. Bei Betreten der Zelle würde jedoch durch das Öffnen der Tür Rauch entweichen und der Wechsel von einem „offenen in ein geschlossenes System“ die Prozesse der Brandentwicklung stören. Der Zeitraum, in dem die Tür geschlossen bleibe sei „entscheidend für die Brandintensität“, erlöschen könne das Feuer durch den dadurch entstandenen Sauerstoffmangel jedoch erst nach frühestens 10 bis 15 Minuten. Wenn jedoch eine Luftzufuhr gewährleistet sei, könne der Brand ungehindert fortwirken, „das führte ja auch zu den erheblichen Verbrennungen wie wir sie bei dem Verunfallten festzustellen hatten“, so der Brandoberrat. Darüber hinaus habe die Wärmeabstrahlung der Wand den Brandverlauf vermutlich begünstigt.
Nun entspannt sich eine breite Diskussion um die Gültigkeit der Messwerte, da die Temperaturfühler nicht in Kopfnähe der Attrappe angebracht gewesen seien und, so Richter Steinhoff, die „Kammer der Ansicht [sei], dass es naturgegeben von Bedeutung ist, wann eine bestimmte Temperatur im Kopfbereich erreicht ist.“ Klaus Ste. hatte auf eine vorrangegangene Frage des Oberstaatsanwaltes zur Temperatur im Kopfbereich diese mit bis zu 200 Grad angegeben. Nach Vorhalt des in Versuch Drei gemessene Maximums von 93,7 Grad ordnet er seine Angabe jedoch nur als grobe Schätzung ein. Auch den Zeitpunkt, wann die Temperatur im Kopfbereich 150 bis 200 Grad betragen könnte, kann mit Hilfe des Zeuge heute nicht konkretisiert werden. Der vorsitzende Richter Manfred Steinhoff