39. Prozesstag

39. Prozesstag // 9.00 – 12.30 Uhr

„Ich weigere mich, mich zu Handlungen des Innenministeriums in öffentlicher Sitzung zu äußern. Das ist ein zu weites Feld.“

brisantes Protokoll beschäftigt heutige Hauptverhandlung // Prozessbesucher ausgeschlossen // Sachverständiger zur Rauchmeldeanlage gehört // Prozess bis Juni ausgeweitet

Der 39. Verhandlungstag um de Feuertod Oury Jallohs beginn zunächst mit einem Beschluss der zuständigen Kammer am Landgericht, den Richter Steinhoff verkündet. Dem nach beschließt das Gericht den Prozessbesucher A. vorläufig von allen Hauptverhandlungen aus, weil er wiederholt den Verlauf der Verhandlungen gestört haben soll. So sei A. im Landgericht Dessau-Roßlau durch häufiges lautes Stören der Verhandlungen und Beleidigungen von Justizangestelltenaufgefallen. So habe der Verteidiger des Hauptangeklagten Andreas S. angezeigt, das A. seinem Mandanten die Zunge herausgesteckt haben soll. Eine Justizangestellte habe dem Gericht ferner berichtet, dass der nun ausgeschlossene zu dem Verteidiger des Angeklagten M. gesagt habe: „Dreh dich um du Wichser.“ Steinhoff führt aus, dass von A. keine ladungsfähige Anschrift vorliege und ihm somit keine Möglichkeit bekommen könne, sich zu den Vorwürfen zu äußern oder sich zu entschuldigen. Der Vorsitzende dazu: „Deshalb ist eine Beteiligung an der Hauptverhandlung nicht zumutbar.“ Außerdem werde ihm ein Ordnungsgeld in Höhe von 100 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, auferlegt.

Dazu gibt Regina Götz für die Nebenklage eine Stellungnahme ab: „Mir ist nicht nachvollziehbar, warum hier vorher keine Anhörung stattgefunden hat.“ Richter Steinhoff sagt darauf, dass er A. gerne die Möglichkeit gegeben hätte, sich zu äußern, er aber leider nicht ausfindig zu machen sei: „Ich kann ihn nicht erreichen, ich weiß nicht wie.“ Außerdem bezweifelt Götz, dass man von einem einmaligen Zunge-heraus-stecken auf „wiederholte Provokationen“ schließen könne. „Ich hatte ganz andere Wege im Auge, die sich aber nicht realisieren lassen.“, so der Vorsitzende. Steinhoff wäre jedoch bereit, bei einer Entschuldigung von A. den Beschluss abzuändern.

„Es herrscht inzwischen ein ziemliches Chaos.“, beginnt Richter Steinhoff die Diskussion zu den weiteren Terminen im Rahmen der Hauptverhandlung und den noch zu ladenden Zeugen. Zunächst steht dabei das erneut angeordnete Brandgutachten (mehr dazu hier…) des Feuerwehrinstitutes Heyrothsberge im Mittelpunkt. „Der bastelt da jetzt schon.“, sagt Steinhoff zu den Bemühungen des zuständigen Brandgutachters. „Wir müssen da ein bisschen ins Detail gehen und das dem Gutachter sagen, sonst geht es wieder vor den Baum.“, so der Vorsitzende weiter. Er erörtert hier seine Vorstellungen: Die nachgebaute Zelle müsse gleich der Originalzelle verschließbar sein und der Sockel der Matratze müsse beheizbar sein. Die Stelle des Brandausbruches könne den Lichtbildern entnommen werden. Genügend Temperaturmessfühler sollen bei diesem Gutachten installiert werden, um ein detailliertes Bild über die Temperaturverlaufskurven zu bekommen. Zu bedenken sei dabei jedoch, dass dieses Netz auch nicht zu dicht sein dürfe, um nicht zusätzliche Luftverwirbelungen zu erzeugen, die das Ergebnis wieder verfälschen würden. „In der Situation, wo es für Oury Jalloh kritisch wurde, hat er mit Sicherheit so weit wie möglich weg gelegen. Das liegt in der Natur der Sache.“, so Steinhoff zu Götz Anregung, im Nachversuch zu evaluieren, über welche Bewegungsfreiheit Jalloh im fixierten Zustand verfügt habe. Oberstaatsanwalt Christian Preissner regt an, alle anzuordnenden Messfühler durchzunummerieren und dazu eine Legende zu erstellen. Dies sei in den vorherigen Versuchen nicht erfolgt, bemängelt er. „Die Frage der Rauchentwicklung, da finde ich die bisherigen Angaben relativ wage.“, konkretisiert Regina Götz einen weiteren Punkt. Richter Steinhoff entgegnet dazu, dass der Gerichtmediziner geäußert habe, dass in der Leiche Jallohs wenig Rauchpartikel festgestellt worden seien, demzufolge seien die Rauchgase nicht todesursächlich, aber für die möglichen Rettungsversuche relevant. „Geht das nach vier Minuten?“, so Steinhoff zu möglichen Löschversuchen im Rahmen des Nachbrandexperimentes. In diesem Kontext diskutieren die Prozessparteien nun, ob und wann beim Nachbrandversuch die Zellentür geöffnet werden soll. Rechtsanwalt Isensee meint dazu, dass die brennende Zelle mittels Kamera optisch überwacht werden solle und die Tür in dem Moment zu öffnen sei, wenn der Rauch sich auf eine Höhe von 70cm über dem Boden ausgebreitet habe. Dies könne zusätzlich mit einer angebrachten Messlatte festgestellt werden. Richter Steinhoff stellt zudem fest, dass ein Löschen mit einer Decke leichter sei als mit einem Feuerlöscher. Preissner meint dazu lediglich, dass diese ja aber nicht an der Wand hänge. „Na der Feuerlöscher hängt ja auch nicht da, wo er hängen sollte, an der Wand.“, so Steinhoff daraufhin.

Attilla Teuchtler äußert zunächst Zweifel, ob die bisherigen Versuchsergebnisse überhaupt als Grundlage für die erneut angeordnete Untersuchung dienen könnten. Außerdem regt er an für den Nachbrandversuch im Feuerwehrinstitut eine Zellentür zu verwenden, die von der Beschaffenheit, der im Dessauer Gewahrsamstrakt verwandten, ziemlich nahe komme. „Bisher hatten wir eine reglose Schaufensterpuppe, da hätten wir auch ein Stück Holz nehmen können.“, meint Teuchtler zu seinen Überlegungen, möglicher Luftverwirbelungen durch Atmen und Bewegungen des Opfers im Todeskampf. Dies wolle er anhand von Theaterrauch demonstriert wissen. „Eine hundertprozentige Nachstellung dessen, was sich dort abgespielt hat, können wir nicht umsetzen.“, so Oberstaatsanwalt Preissner. Dazu wären die Abläufe zu komplex und man wisse zum jetzigen Zeitpunkt zu wenig.

Regina Götz sagt später hinsichtlich der Verwendung von Theaterrauch: „Hitze verteilt sich anders als Theaterrauch.“ und „Ich wende mich nur gegen die Vergleichbarkeit von Hitze und Rauch.“ Alle Prozessbeteiligten stimmen darin überein, an dem Nachbrandversuch in Heyrothsberge persönlich teilnehmen zu wollen.

„Ich bin etwas verwirrt.“, beginnt Rechtsanwalt Isensee eine Fragestellung an den Angeklagten Hans-Ullrich M. und möchte von ihm wissen, ob dieser zum Hauptverhandlungstermin am 21. Januar 2008 (mehr dazu hier…) gegenüber dem Polizeibeamten Christian K. Inhalte eines Schriftstückes aus den Prozessakten wiedergegeben hätte oder wüsste, wie diese Papier in den DGL-Bereich des Dessauer Polizeirevieres gekommen sei. „Mein Mandant äußert sich dazu nicht.“, so Rechtsanwalt Tamoschus. Isensee konkretisiert hier seine Anfrage und verweist auf eine Pressemitteilung des Innenministeriums Sachsen-Anhalt vom gestrigen Dienstag. In dieser sei zu lesen, dass das besagte Schriftstück bereits in dieser Hauptverhandlung verlesen seien sollte. Bei dieser Notiz handelt es sich um eine Niederschrift zweier Polizeibeamter, die in dieser Aussagen des ehemaligen Staatsschützers Swen E. protokolliert haben sollen (mehr dazu hier…). E. soll sich in einem Privatgespräch mit Kollegen an der Polizeischule Hannoversch Münd zum Fall Oury Jalloh geäußert haben. Das Protokoll ist auf der sechsten Sitzung des Zehnten parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 14. Februar 2008 verlesen worden und hat für sehr viel Aufsehen gesorgt. „Das Land zerfleischt sich gerade selber.“, kommentiert Richter Steinhoff diese Debatte. Außerdem führt er aus: „Ich weigere mich, mich zu Handlungen des Innenministeriums in öffentlicher Sitzung zu äußern. Das ist ein zu weites Feld.“ Bei diesem Untersuchungsausschuss des Landtages komme ja so einiges hervor und fügt ironisch hinzu: „Ein SPD-Abgeordneter, der sich wundert, dass ein Zeuge vollständig aussagt.“ „Mal davon ab, wir werden uns Herrn E. greifen müssen.“, sagt der Vorsitzende zur Zeugenvorladung des Polizeibeamten. „Ich finde diesen Zeugen mittlerweile außerordentlich interessant.“, so der Nebenklagevertreter Ullrich von Klinggräff. Richter Steinhoff ist sich da nicht so sicher und gibt zu bedenken, dass erst die Vernehmung zeigen werde, ob es sich bei dem Zeugen nicht nur um einen „Selbstdarsteller“ handele. „Vielleicht ist auch das auf irgendwelchen Wegen gelaufen.“, ergänzt Steinhoff zur möglichen Akteneinsicht des Beamten E. im Verfahren Oury Jalloh [In dem Protokoll ist festgehalten, dass der Beamte E. gesagt haben soll, die Akten gesehen zu haben., Anm. d. Red.]. „Weil das wirklich Kreise zieht, der Ausschuss behandel es und wir kommen wieder zum Schluss.“, mahnt Steinhoff eine möglichst rasche Vernehmung des Beamten an. Schließlich wurde festgesetzt, diesen Zeugen am 12. März 2008 zu hören.

Außerdem beratschlagen die Prozessbeteiligten wann der Leiter des Reviereinsatzdienste Heiko K. erneut gehört werden soll. Richter Steinhoff ist sich nicht sicher, ob und in welchem Umfang dieser Zeuge sich überhaupt einlassen werde: „Dann kommt er mit einem Anwalt und sagt: `Dazu sage ich nichts.`“ Regina Götz dazu: „Dann kann man ein Strafverfahren einleiten.“

Wolf-Georg H. (64) wird nun als Gutachter vernommen. Der Diplom-Ingenieur sei Prüfsachverständiger für Brandmeldeanlagen und wäre damit betraut gewesen, die Funktionstüchtigkeit des Abdeckgitters über dem Rauchmelders in Zelle Fünf zu analysieren. Dabei interessiert Richter Steinhoff zunächst, inwieweit diese so konstruiert gewesen sei, dass sie eine Verzögerung des Alarms bedingen könne. Der Gutachter schätzt zunächst ein, dass die Verzögerung höchstens 60 Sekunden gedauert haben könnte. Dies sei vor allem mit der modifizierten Bauweise des Brandmelders zu begründen. In Zelle Fünf sei diese „vandalen- und suizidsicher“ projektiert gewesen, was als Anforderung des Polizeirevieres erfolgt sei. „Ich hätte kaum eine groß andere Lösung gefunden.“, sagt H. zur baulich-praktischen Umsetzung dieser Modifikation. Er betont nochmals, dass die Verzögerung bis zu einer Minute betragen haben könne, man müsse bei dieser Frage aber auch das Gesamtsystem der Rauchmeldeanlage und deren Reaktionszeit berücksichtigen.

Er führt zudem aus, dass bei der im Polizeirevier eingebauten Anlage darauf verzichtet werden könne, eine Alarmanbindung zu Feuerwehr vorzuhalten, da das Brandereignis direkt im Hause angezeigt werde (im DGL-Bereich, Anm. d. Red.). „Dort ist ja geschultes und qualifiziertes Personal.“, so der Gutachter. Dieses könne ja dann die entsprechenden Maßnahmen in die Wege leiten, zudem unterliegen diese Regelungen immer den Absprachen mit dem jeweiligen Betreiber des Objektes.

„Das habe ich gemessen und dann nachgerechnet.“, sagt der Zeuge zur Frage des Richters, wie er zu den Ergebnissen hinsichtlich der Verzögerung durch die Abdeckung des Rauchmelder in Zelle Fünf gekommen sei. Der Gutachter gibt an, dass die anzunehmende Verzögerung im Vergleich zu herkömmlichen Modellen um bis zu 30 Prozent gewesen sein könne. Richter Steinhoff möchte wissen, ob er die zeitlich Verzögerungen detaillierter, als mit 60 Sekunden, angeben könne. „Ich fühle mich nicht in der Lage, das thermodynamisch zu berechnen. Da wird es auch kaum jemanden geben, der Ihnen das berechnet – meine Meinung.“, antwortet der Gutachter. Steinhoff hakt nach und möchte wissen, ob zum Auslösen des Alarmes eine bestimmte Menge von Rauchpartikeln notwendig wäre. Dazu würden bereits wenige Partikel ausreichen, zum Beispiel solche aus einer handelsüblichen Spraydose: „Es kommt darauf an, wie lange die Partikel, die Rauchgase brauchen, um in den optischen Kanal zu kommen.“, so Wolf-Georg H. . „Hängt die Frage der Verzögerung von der Dichte des Rauches ab?“, fragt der Vorsitzende weiter. „Ja, natürlich.“, so der Zeuge. Bei einer permanenten und dichten Rauchentwicklung würde die Verzögerung nahezu gegen Null tendieren. Dies sei vor allem bei brennendem Schaumstoff der Fall: „Da gibt es eine rasante Rauchentwicklung.“ Laut Fachliteratur habe brennender Schaumstoff die höchste Rauchentwicklung.

Regina Götz fragt nach, wieviel Prozent der Oberfläche jener pyramidenförmigen Abdeckung offen gewesen sei. Dieser Prozentsatz betrage 37 Prozent, das habe er genauestens berechnet. „Wenn wir Fidel Castro hier hätten, mit Sicherheit.“, so der Zeuge zur Frage, ob dann auch der Rauch von Tabakerzeugnisse genügen würden, den Melder auszulösen.
Felix Isensee fragt nach der Realisierbarkeit einer Versuchsanordnung, mit der ein zeitlicher Mittelwert evaluiert werden könne, wann der Melder mit und ohne Abdeckung, mit welcher Verzögerung anschlagen würde. Dies sei laut Gutachter möglich.

„Konkret! War dieses Gitter vorschriftsmäßig? Ja oder Nein?“, möchte Attilla Teuchtler vom Zeugen wissen. „Nein“ sagt dieser und konkretisiert seine Aussage: „Ich muss aber sagen, in diesem Raum war sie so notwendig.“ Er, der dreimal pro Woche solche Rauchmeldeanlagen prüfe und zulasse, hätte diese Abdeckung nach eigenen Bekunden so akzeptiert. „Die Brandkenngröße Rauch, nichts anderes.“, so der Sachverständige zur Frage Teuchtlers was die Anlage den erkenne würde. In der Frühphase einer Brandentwicklung gäbe der Rauch den größten Teil seiner Energie auf dem Weg zur Decke bereits ab. Zu diesem Zeitpunkt sei das, durch in Decke und Wände gespeicherte Temperatur bedingte, Wärmepolster an der Decke noch wärmer als der aufsteigende Rauch selbst. Dieser Umstand erschwere das Vordringen des Rauches zu Rauchmelder. Der Verteidiger des Hauptangeklagten fragt nun, welche Relevanz etwaige Verschmutzungen der Abdeckung für eine Meldeverzögerung haben könnten. Brandmelder seien regelmäßig zu reinigen, Verschmutzungen allerdings in der Regel nur Verzögerungen im „Kommastellenbereich“ zur Folge haben und seien deshalb vernachlässigbar. Inwieweit die in der Zelle installierte Be- und Entlüftungsanlage einen Einfluss auf eine mögliche Meldeverzögerung gehabt haben könne, kann der Gutachter zunächst nicht mit Gewissheit sagen. „Ich weiß es nicht, das kommt auf soviele Faktoren an.“, antwortet Wolf-Georg H. auf die Frage, ob die Verzögerung mit einer vorschriftsmäßigen Abdeckung geringer gewesen wäre.

Sven Tamoschus, der Verteidiger des Angeklagten Hans-Ullrich M., fragt, ob es relevant sei, dass die Abdeckung aus Metall bestehe und dieses ein stabileres Wärmepolster erzeugen würde. Dies sei „eigentlich egal“, antwortet der Gutachter, da das Lochblech mittels Schrauben „formschlüssig“ mit der Decke verbunden sei und somit stets die Temperatur der Decke angenommen habe.

„Ich war nur einmal fünf Minuten in dieser Zelle.“, sagt der Gutachter zu möglichen Einflüssen, die die Be- und Entlüftungsanlage der Zelle auf den Meldeverlauf gehabt haben könnte. Im Kern habe er sich ausschließlich mit den Berechnungen zu dem Abdeckgitter befasst. Richter Steinhoff regt nach einer Debatte dennoch an, mögliche Auswirkungen der Lüftungsanlage in den Nachbrandversuchen zu berücksichtigen.

Felix Isensee möchte vom Zeugen abschließend wissen, wie seine Angaben hinsichtlich von Verschmutzungen auf der Abdeckung und den Auswirkungen im „Kommastellenbereich“ zu interpretieren seien. Diese Größe, so der Gutachter, sei zu vernachlässigen. „Die Löcher spielen keine Rolle mehr.“, so H. zur starken Rauchentwicklung bei einem Schaumstoffbrand. Es sei unwahrscheinlich, dass die Verzögerung hier tatsächlich 60 Sekunden gedauert habe, vielmehr sei eine im „5-Sekunden-Bereich“ anzunehmen.

Als zweiter und letzter Zeuge wird heute der 31-lährige Verwaltungsbeamte Jens R. gehört. Er sei bis Ende 1999 in der Verwaltung des Polizeirevieres Dessau tätig gewesen. Aktuell arbeite er im Dezernat 22 der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost. „Das habe ich definitiv nicht gemacht.“, antwortet R. auf die Frage, ob er nach der Fertigstellung des Gewahrsamstraktes 1999 zu den technischen, räumlichen und organisatorischen Gegebenheiten Einweisungen oder Belehrungen durchgeführt habe. „Was ich gemacht habe, war eine Übergabe des Gewahrsamsbereiches.“, stellt er fest. Er habe an einem Tag den Schlüssel an möglicherweise an zwei Schichten übergeben und die Beamten die gerade anwesend waren kurz die renovierten Räumlichkeiten gezeigt. „Es könnte auch sein, dass ich die Spätschicht noch mit eingewiesen habe.“, sagt der Befragte. Er sei damals davon ausgegangen, dass die kurz eingewiesenen Beamten ihr Wissen dann an die Kollegen weiter geben würden. Die Anwesenden seien eventuell noch einem damals gefertigtes Übergabeprotokoll nachzuvollziehen. Ihm sei heute nicht mehr erinnerlich, ob bei seiner damaligen Kurzeinweisung die Feuerlöscher und Decken schon im Gewahrsamstrakt vorhanden gewesen seien. Steinhoff mutmaßt: Da die Abnahme des renovierten Bereiches durch das zuständige Staatshochbauamt zu diesem Zeitpunkt allerdings bereits erfolgt sein müsste, hätten sich auch die Feuerlöscher an Ort und Stelle befunden haben müssen. Bei dieser Abnahme durch die Behörde sei er nicht persönlich zugegen gewesen. Außerdem gibt er zu Protokoll, dass er sich 1999 letztmalig im Gewahrsamstrakt des Polizeirevieres befunden habe.

Auf die Frag des Oberstaatsanwalts Preissner gibt R. zu Protokoll, dass die Einweisungen, die er durchgeführt habe, etwa 15 bis 30 Minuten gedauert hätten. „Ich glaube nicht.“, meint er bezüglich der Nachfrage, ob er dazu Unterlagen gehabt hätte. Und bejaht ferner Preissners Frage: „Das war soviel, dass man sich das merken konnte?“ „Es war allenfalls ein Rundgang.“, bezeichnet der 31-jährige die selbst erhaltene und auch die weitergegebene Einweisung zu diesem Bereich. „Wir waren auch im DGL-Bereich, soweit ich mich erinnern kann.“, so der Zeuge. Dort sei auf das Bedienpult der Anlage und die Wechselsprechanlage hingewiesen worden. Auf Nachfrage bestätigt Jens R. zudem, dass er nicht hätte sicher gehen können, alle Details erläutert bekommen zu haben, da ihm nichts schriftlich zur Rauchmeldeanlage ausgehändigt worden sei. Die Matratzen, die in den Gewahrsamszellen liegen seien nicht Gegenstand der Einweisungen gewesen.
Wegen Störungsmeldungen der Anlage sei er im Nachgang noch „ab und zu“ vor Ort gerufen worden. Diese Fehlalarme seien laut Zeugen von der Meldetechnik aus der Lüftungsanlage gekommen und bedingt durch den Rückbau der alten Anlage. Auf Nachfrage Teuchtlers gibt der Zeuge explizit zu Protokoll, dass ihm nur Fehlalarme der Lüftungsanlage nicht aber des Rauchmelders in den Zellen bekannt seien.

Ende 1999 sei Jens R. aus dem Revier in die Polizeidirektion gewechselt und habe wiederrum ab dem Jahr 2000 seinen Dienst bei der Bundeswehr absolviert. Nach diesem Dienst sei er wieder im Revier Dessau tätig und mit Aus- und Fortbildung der Kollegen betraut gewesen. Hier habe er dann auch häufig mit den Angeklagten Andreas S. und Hans-Ullrich M. zu tun gehabt.

„Vieles wird sich relativieren, wenn wir das Brandgutachten haben.“, mutmaßte Richter Manfred Steinhoff an einem früheren Zeitpunkt des heutigen Verhandlungstages und Eröffnete eine rege Diskussion unter allen Prozessbeteiligten zu den zukünftigen Verhandlungsterminen. Die zunächst festgelegten Termine sind: 04., 12., und 28. März, 18. und 25. April, 16., 20., 21., 23. und 30. Mai sowie 02., 03., 05. und 06 Juni. Dass Oberstaatsanwalt Preissner zu berücksichtigen gab, neben Pfingsten auch im September plane in Urlaub zu fahren, kommentiert Richter Steinhoff mit: „Diesen Sarkasmus hätte ich Ihnen nicht zugetraut.“, bezüglich einer vermeintlichen Prozessdauer bis in den September 2008 hinein.

Prozessbeobachtergruppe: http://www.prozessouryjalloh.de

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