01. Prozesstag

1. Prozesstag – 27. März 2007 // 9.00 – 17.45

„Wir waren da alle nicht eingewiesen und haben damit gelebt“

Beim ersten Prozesstag stand die Befragung des Angeklagten Sch. im Mittelpunkt der Hauptverhandlung

Solche Sicherheitsmaßnahmen erlebt man am Landgericht Dessau nicht alle Tage. Der Auftakt des Oury Jalloh-Prozesses wird außerhalb des Gerichtsgebäudes von einem starken Polizeiaufgebot begleitet. Im Landgericht müssen die interessierten Zuhörer und die zahlreichen Pressevertreter sich umfangreichen Kontrollen unterziehen. Alles außer Stift und Schreibblock muss abgegeben werden. Das Passieren einer elektronischen Schleuse vor dem Betreten des Gerichtsaals ist obligatorisch.

Mit 10minütiger Verspätung eröffnet der vorsitzende Richter der 6. Strafkammer, Manfred Steinhoff, genau 09.10 Uhr die Hauptverhandlung. Ihm zur Seite sitzen die Richter Kniestedt und Linz. Außerdem sind dem Gericht zwei Schöffen beigeordnet. Extra für diese Verhandlung musste die Sitzordnung des Saales 18 im Landgericht Dessau verändert werden. So viele Prozessbeteiligte sind auch für ein Landgericht nicht alltäglich.

Rechts neben dem Richterpult sitzen die Vertreter der Nebenklage. Die Mutter Oury Jallohs, Mariama Djombo Diallo, ist persönlich anwesend und wird von der Berliner Rechtsanwältin (RA`in) Regina Götz vertreten. Der Vater des verbrannten Asylbewerbers, Boubacar Diallo, ist zu krank, um am Prozess teilnehmen zu können. Doch sein Anwalt, Ulrich von Klinggräff, vertritt ihn. Auch der Halbbruder des Westafrikaners, Mamadou Saliou Diallo, ist zur Nebenklage zugelassen. Das Gericht hat ihm den Potsdamer Rechtsanwalt (RA) Felix Isensee beigeordnet. Des weiteren sitzt Prof. Dr. Kleiber, der Gutachter der Gerichtsmedizin Halle, bei. Komplettiert wird die Bank zur rechten Hand von Oberstaatsanwalt Preissner.

Links des Richterpodiums sitzt der Angeklagte Sch. mit seinem Verteidiger Atilla Teuchtler und der Angeschuldigte M., der durch den Dessauer Rechtsanwalt Sven Tamoschus verteidigt wird.

Bevor der Oberstaatsanwalt die Anklageschrift verliest, vereidigt Richter Steinhoff einen Dolmetscher, der für die Mutter in die afrikanische Sprache Fula übersetzt. Außerdem informiert er darüber, dass die Dessauer Polizeipräsidentin Scherber-Schmidt allen Polizeibeamten eine Aussagegenehmigung erteilt hat.

Danach verkündet Preissner die mehrseitige Anklageschrift (mehr dazu hier …). Im Kern geht die These der Staatsanwaltschaft davon aus, dass Oury Jallohs Leben bei rechtzeitigem Einschreiten des beschuldigten Dienstgruppenleiters Sch. hätte gerettet werden können.

Im Vorfeld der eigentlichen Befragung verliest die Nebenklage eine Erklärung und gibt diese zu Protokoll (mehr dazu hier …). Nach einem juristischen Disput mit dem Vorsitzenden über deren Zulässigkeit wird diese dennoch vorgebracht.

Von Klinggräff dazu: „Allein die Tatsache, wie dieses Verfahren in der Öffentlichkeit, auch in der internationalen, diskutiert wird, rechtfertigt das.“

„Für unsere Mandanten ist es weiter unfassbar, wie Oury Jalloh gefesselt in einer Polizeizelle verbrennen konnte“, konkretisiert Götz.

Danach ergeht die obligatorische Anfrage an die Beschuldigten, ob sie sich zur Anklage der Staatsanwaltschaft in der Sache äußern wollen. RA Tamoschus trägt daraufhin für seinen Mandanten eine Erklärung vor. In der Einlassung M.`s heißt es unter anderem: „Der nicht zulässige Schluss, dass das eindeutig durch die Schuld meines Mandanten geschehen ist, ist nicht zwingend“, meint der RA zur Auffassung der Anklagebehörde, dass M. bei der Leibesvisitation ein Feuerzeug übersehen habe. Tamoschus schließt sich ausdrücklich der Aussage der Nebenklage an, dass die Anklageschrift „eine Anhäufung von Unwahrscheinlichkeiten“ sei. In der Erklärung erfährt der interessierte Zuhörer, dass M. bereite zu der Funkstreifenbesatzung gehörte, die Oury Jalloh am 7. Januar 2005 im Bereich der Dessauer Turmstraße (Stadtteil Süd) festnahm, weil er Frauen belästigt haben soll. Bereits in dieser Situation soll es zu Widerstandshandlungen seitens des Westafrikaners gekommen sein. Nachdem Jalloh auf das Polizeirevier Dessau verbracht wurde, hätte M., laut der Erklärung, bei der Durchsuchung des Delinquenten in der Gesäßtasche ein Ausweispapier, die sogenannte „Duldung für Asylbewerber“, gefunden. Da diese für ihn nicht leserlich gewesen sei, wäre eine Identitätsfeststellung erforderlich. M. habe Jalloh im Beisein des Beamten T. gegen 08.45 Uhr im sogenannten „Arztraum“ erneut durchsucht. Dabei wären die Handfesseln, die Jalloh laut der Einlassung zu diesem Zeitpunkt getragen haben soll, teilweise abgelegt worden. „Ein Feuerzeug hätte ich mit Sicherheit gesehen“, führt M. zum Hauptvorwurf gegen ihn aus.

Auch sogenannte ’Zollstocktaschen’ an der Hose Jallohs spielen bei diesem Komplex eine Rolle: “Ein Feuerzeug war da mit Sicherheit nicht drin“, so der Beschuldigte.

Richter Steinhoff fragt im Anschluss, wo es im Gewahrsamstrakt Feuerlöscher gegeben hätte. „Im Abstellraum“, gibt der 44jährige Polizeibeamte zu Protokoll. Die Frage des Vorsitzenden, ob es im Vorraum des Traktes Feuerlöscher gegeben hätte, verneint der Angeschuldigte.

Eine nicht mehr aufzufindende Dienstanweisung kam nun zur Sprache. Es hätte eine klare Regelung des Revierleiters Ko. gegeben, in der im Detail die Fixierung nur „bei begründetem Verdacht“ zu erfolgen hätte. Der Dienstgruppenleiter S. hätte ebenfalls mehrmals auf diese Anweisung hingewiesen. „Die war dann aber nicht mehr aufzufinden“, sagt Angeklagter M. „So ging es uns auch“, ergänzt Richter Steinhoff zu den erfolglosen Ermittlungen des Gerichts in dieser Sache.

Darüber hinaus lehnt es RA Tamoschus ab, dass sein Mandant auf weitere Fragen antwortet. Etliche Versuche der Staatsanwaltschaft und Nebenklage blieben dann auch erfolglos.

Im Anschluss daran lässt sich der Angeklagte Sch. umfassend zur Sache ein. Er eröffnet mit folgendem Statement“: Ich bedauere zutiefst, was am 7. Januar 2005 passiert ist und dass es mir nicht vergönnt war, das Leben des Herrn Jalloh zu retten.“

Der Angeklagte war am besagten Tag als zuständiger Dienstgruppenleiter auch für den Gewahrsamstrakt verantwortlich, in dem Oury Jalloh verbrannte. Die Anklagebehörde wirft

ihm vor, den Feueralarm mehrmals ignoriert zu haben und damit die Rettung des Lebens von Jalloh durch Unterlassung verunmöglicht zu haben. Ein minutiöses Zeitprotokoll soll laut Staatsanwaltschaft dieses Versagen belegen. Sch. äußert sich zu diesen Vorwürfen.

Nach 12.00 Uhr soll der Rauchmelder des Gewahrsamstraktes zum ersten Mal angeschlagen haben. „Ich drückte die Akkustik aus, um den weiteren Dienstverlauf zu gewährleisten“, gibt Sch. vor Gericht zu Protokoll. Auf die Frage, ob ihm, da es ein Rauchmelder gewesen sei, der angeschlagen habe, der Gedanke gekommen sei, dass es sich um ein Feuer hätte handeln können, antwortet Sch.: „Nein, in diesem Augenblick nicht“.

Vor dem ersten Anschlagen des Rauchmelders habe er und seine Kollegin, die Einsatzleiterin H. durch die Wechselsprechanlage im Dienstzimmer ein vermeintliches ‚Plätschern’ in Zelle Fünf wahrgenommen. Er habe einen Wasserrohrbruch vermutet, da sich direkt über der Zelle eine Sanitäranlage befindet. Nach einem kurzen Gespräch mit der Kollegin habe Sch. das Vorhaben gefasst, sich nach unten in den Gewahrsamstrakt zu begeben. Dann jedoch habe ihn ein Telefongespräch mit seinem Leitereinatzdienst Kö. von seinem Vorhaben abgehalten.

Beim zweiten Auslösen des Feueralarmes habe er sich mit dem passenden Schlüssel auf den Weg durch das Dienstzimmer begeben, jedoch nur seinen Kollegen Mö. telefonierend vorgefunden und habe sich deshalb alleine auf den Weg gemacht.

Nun stellt der Vorsitzende die Frage, wie eilig Sch. letztendlich auf den Alarm reagiert habe. „Ich bin nicht langsam gegangen, sondern schnell. Ich habe sogar hin und wieder eine Treppe ausgelassen.“, antwortet Sch.

Als Sch. dann den Vorflur zu den Zellen des Gewahrsamstraktes betrat, seien die Sichtverhältnisse klar und die Zellentür zur Zelle Fünf unauffällig gewesen. Er habe keinen Rauch im Vorflur wahrgenommen, was seiner Meinung nach daran liegen könnte, dass die Zellentüren vermutlich eine Gummidichtung haben. Erst als er die Zelle betreten habe, habe er warmen bis heißen schwarzen Rauch wahrgenommen. Auch habe er eine deutliche Hitzeentwicklung in der Zelle zu Kenntnis genommen. Sein Kollege Mö., der ihm in der Zwischenzeit doch gefolgt sei, habe sich daraufhin auf die Suche nach einem Feuerlöscher begeben. Sch. äußert außerdem, dass er vielleicht die Worte ‚Feuer’ oder ‚es brennt’ gerufen haben könne.

Der Richter geht daraufhin abermals auf die durch die Wechselsprechanlage wahrgenommenen Geräusche und Worte von Oury Jalloh ein. „Man konnte zumindest verstehen, was er wollte“, meint Sch. ‚War so etwas zu hören wie ‚Feuer’ oder ‚Bindet mich los’ – Er verneint dies: „In der Zeit, wo ich oben war, sind diese Worte nicht gefallen“.

Bleibt zu klären, warum Sch. den anschlagenden Alarm für einen Fehlalarm gehalten hat.

Im vorangegangenen Jahr 2004 habe es wiederholt Fehlalarme des Rauchmelders gegeben, so der Angeklagte. Bei diesen Fehlalarmen habe sich jedoch nie jemand in den Zellen befunden, bei jedem dieser Fehlalarme sei jemand zur Kontrolle in den Gewahrsamstrakt heruntergeschickt worden. Auch er selbst habe ein bis zwei Fehlalarme persönlich miterlebt.

Zwischenzeitlich wurde vor dem Richter der Lageplan des Dienstzimmers in Augenschein genommen und diverse Fragen zur Lage der verschiedenen Zimmer beantwortet.

Zur Frage, was die Anweisung zur Funktionsweise der Brandmeldeanlage vorsieht, antwortet er: „Wir waren da alle nicht eingewiesen, wir haben damit gelebt“. Auch zur Reaktion auf einen potentiellen Alarm, sowohl von Seiten der Lüftungsanlage als auch des Brandmelders habe es keine vormaligen Einweisungen gegeben. Er sei als Dienstgruppenleiter selbst für die Belehrung zuständig gewesen, habe sich diesbezüglich in Form von Lektüre eigenhändig weitergebildet. Wo sich aber zum Beispiel die Feuerlöscher befinden, sei ihm jedoch selbst nicht ganz klar gewesen. Dies offenbarte sich in einer längeren Diskussion um den Technikraum, in dem sich vermutlich ein Feuerlöscher befunden habe, den Sch. jedoch nie betreten habe.

Der Rechtsanwalt des Nebenklägers Vater von Oury Jalloh, Ullrich von Klinggräff geht daraufhin auf die näheren Umstände nach dem Betreten der verrauchten Zelle ein.

Nachdem die Brandlöschung nicht möglich gewesen war, habe Sch sich auf den Hof begeben, wo er auf seine Kollegen M. und B. gestoßen sei. Sch. könne zudem nicht mehr genau sagen, wer die Feuerwehr schlussendlich gerufen habe, und wie lang der Zeitraum bis zu deren Eintreffen gewesen sein mag. Auch bezüglich der Koordinierung mit der eintreffenden Feuerwehr habe es keine Einweisung geben, und so habe er auch keinen Lageplan des Gewahrsamstraktes vorlegen können. Er wisse zudem nicht mehr, ob die Feuerwehr über die Fixierung des Oury Jalloh informiert worden sei; Herr von Klinggräff betont daraufhin, dass dies aber eine wichtige Frage sei.

Ob er sich in dieser Situation in einer besonderen Verantwortung als Dienstgruppenleiter gesehen habe, fragt ihn später auch sein eigener Rechtsvertreter Attila Teuchtner. „Die geht automatisch über“ entgegnet Sch. seinem Verteidiger, und bezieht sich damit auf die Anwesenheit seiner unmittelbaren Vorgesetzten, des Diensteinsatzleiters K. und des Revierleiters Ko. Nach seiner Meinung hätte zumindest der Revierleiter in dieser Situation die Befehlsgewalt übernehmen müssen.

Zu den weiteren genannten Fakten bezüglich Sch. bleibt zu sagen, dass er sich seit 1992 im polizeilichen Dienst des Landes Sachsen-Anhalt befand, seit 1994/95 sei er als Dienstgruppenleiter tätig gewesen, was quasi effektiv bedeute, dass er im normalen Dienst für etwa 10 bis 12 Personen zuständig gewesen sei. Bezüglich des Umfangs seiner Kontrollaufgabe als Dienstgruppenleitung meinte er, dass er „für alles zuständig“ gewesen sei. Auch der Gewahrsamstrakt habe somit in seinen Verantwortungsbereich gehört. Und er sich abschließend auf Anfrage seines eigenen Anwalts mit der Aufgabe des Dienstleiters „nie überfordert“ gefühlt. Er habe nach eigenen Angeben seine Dienstpostenbeschreibung nie gesehen und sich sein Wissen durch „Abgucken“ bei anderen Kollegen erworben.

 

Zeugenaussagen

Mamadou B., Mitbewohner von Oury Jalloh im Asylbewerberheim Rosslau

Als erster Zeuge im Fall Oury Jalloh wird heute Herr Mamadou B. vernommen.

Ziel der Befragung sei hierbei, Einblicke in das Leben des Oury Jalloh erhalten zu können und die Möglichkeit zu schaffen, den Menschen Oury Jalloh selbst kennen zu lernen, so die Staatsanwaltschaft.

Zunächst befragt der vorsitzende Richter Steinhoff den Zeugen, wann er Herrn Jalloh kennen gelernt habe. Er habe Oury Jalloh erstmalig in Dessau getroffen und seit 2001/02 mit ihm in einer gemeinsamen Wohnung gelebt, gab B. zu Protokoll. Beide seien sie Asylbewerber gewesen, und haben beide die westafrikanische Sprache Fula gesprochen.

Die Frage des Vorsitzenden, ob Jalloh geraucht habe, bejaht der Befragte, zusätzlich bestätigt er die Aussage, dass Jalloh ab und an getrunken habe. – „ein bisschen schon“, meinte B.

B. wird gebeten, den Charakter des Oury Jalloh zu beschreiben; dabei fallen Adjektive wie ‚freudig’, ‚fröhlich’ und ‚nett’. Befragt nach dem Privatleben des Verstorbenen, weiß B., dass Oury Jalloh über die Geburt seines Sohnes im Jahre 2001/02 (B. ist sich nicht ganz sicher) sei Jalloh durchaus informiert und stolz gewesen. Er habe mit seinen Freunden darüber geredet und auch Fotos seines Sohnes herumgereicht. Herr B. weiß jedoch nicht, wann Oury Jalloh seinen Sohn das letzte Mal gesehen habe.

Auf die Frage von Regina Götz, inwieweit Jalloh bereits in Kontakt mit der Polizei getreten sei, entgegnet B., dass regelmäßige Ausweiskontrollen der Asylbewerber auf offener Straße üblich seien. Jedoch habe Jalloh vor dem Vorfall am 07.Januar 05 keine Probleme mit der Polizei gehabt, sei jedoch durch die regelmäßigen Ausweiskontrollen im Revier bekannt gewesen, so der Zeuge B.

Bezüglich der Zeugenvernehmung durch die Polizei kristallisierte sich ein eklatanter Unterschied zur Verfahrensweise der Befragung vor Gericht heraus; zu seinen im Prozess zitierten Aussagen im Revier betonte B. mehrmals, dass er dies so nie gesagt habe – ein Dolmetscher, der zur damaligen Zeit auf Grund der geringen Deutschkenntnisse B ’s dringend von Nöten gewesen wäre, sei bei der polizeilichen Vernehmung nicht vorhanden gewesen.

Unter anderem sei in der Polizeivernehmung festgehalten worden, dass Oury Jalloh mitunter Probleme gemacht habe, wenn er betrunken war. “Nein, das habe ich nicht gesagt“, stellte B. klar.

 

Die weiteren Zeugen am heutigen Tag: die Frauen, die am Morgen des 07.Januar 2005 die Polizei gerufen haben.

Als nächstes stand die Befragung der Zeugin Karin R. an. Die 48-jährige habe zusammen mit Kolleginnen am Morgen des 07.Januar 05 im Rahmen eines Ein-Euro-Jobs im Bereich der Turmstraße Dessaus gereinigt. „Wir haben gedacht, der will uns was fragen“ sagte die Zeugin zum plötzlichen Erscheinen des Oury Jalloh am betreffenden Morgen aus.

Er habe ihr in ihren Rucksack greifen wollen, daraufhin sei er „mir hinterhergegangen und wollte telefonieren“. Dann sei sie zum Auto gerannt, da sie nicht gewusst habe, wohin sie sonst gehen solle. Auf die Frage des Vorsitzenden, ob Herr Jalloh Deutsch gesprochen habe, antwortete sie mit „Eigentlich nicht“. Sie habe nicht herausbekommen können, was Jalloh eigentlich gewollt habe. „Wir haben höflich darum gebeten, dass er geht“ äußert sie noch zum weiteren Verlauf des Geschehens, und bestätigt, dass sie Angst gehabt habe.

Beim Eintreffen der Polizei habe Jalloh ihr noch zugeworfen, dass er am Montag wiederkommen würde. Wie die Bedrohungslage aus ihrer Sicht ausgesehen habe, konnte die Zeugin nicht mehr konkretisieren: „Ich weiß nicht mehr, ob er mich berührt hat“. Wer die Polizei gerufen habe, sei zum Zeitpunkt ihres Eintreffens nicht klar gewesen, die Beamten hätten Jalloh Handschellen angelegt; bei dem Versuch, ihn ins Dienstauto zu befördern, habe er sich gewehrt. Wie lange dieses Szenario nach ihrer Wahrnehmung gedauert habe, fragt der Vorsitzende nach, woraufhin R. antwortete: „Vielleicht eine Viertelstunde“. Dass es irgendwelche an ein Ausholen erinnernde Gestiken von Seiten Jallohs gegeben habe , verneint die Zeugin.

Zu einem möglichen Alkoholkonsums Oury Jallohs berichtet sie, dass er sich an einer Wand festgehalten habe. Eine Fahne jedoch habe sie nicht wahrgenommen.

Die letzte Zeugin heute ist Angelika B.

Ihre Aussagen widersprachen sich fortwährend selbst: unter anderem meinte sie: „Der hat aus der Nase oder aus dem Mund geblutet“. „Wer?“ fragt der Richter nach. Sie antwortete: „Der Afrikaner“. Nach einem Einwand kaum eine Minute später äußerte sie jedoch: „Dann hat er halt nicht geblutet“.

 

Prozessbeobachtergruppe: http://www.prozessouryjalloh.de

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