37. Prozesstag

Januar 22, 2008

22. Januar 2008  //  9.00 – 11.30 Uhr

 „Wir machen den Ton manchmal aus, es wird am Tatort nicht immer Feines gesprochen.“

Beamter der Videogruppe geht auf das Fehlen des Tatortvideos ein  //  Installationsfirma der Rauchmeldeanlage erläutert Funktionsweise

Der heutige Prozesstag beginnt mit einer Fortführung der gestrigen Diskussion über die Sichtbarkeit der im Keller befindlichen Feuerlöscher. Der Angeklagte S. erläutert die lokalen Begebenheiten im Kellereingang, wo sich eine Luftschutzbunkertür befinde, mit zwei Hebeln zum verschließen, die vor dem Auszug des Hausmeisterbüros aus dem Keller oft offen gewesen wäre, heute jedoch meist geschlossen sei. Der Feuerlöscher der in diesem Bereich hänge, befände sich hinter einem Mauervorsprung, weswegen dieser, nach Auffassung des Angeklagten Andreas S., nicht gleich zu ersehen sei. Richter Steinhoff merkt an, dass er zu diesem Sachverhalt bereits Fotos angefordert habe, und lädt dann den ersten Zeugen vor.
Der 51-jährige Herr Wib. hat am Nachmittag des 07.Januar 2005 gemeinsam mit zwei Kollegen Videoaufnahmen vom Tatort angefertigt, er selbst sei dabei für die Technik und die Kamera verantwortlich gewesen und habe persönlich die Aufnahmen durchgeführt. Dabei sei ihm jedoch ein Fehler in der Aufzeichnung unterlaufen, die nach kurzer Zeit unbemerkt abgebrochen sei, den Grund dafür wisse er nicht: „Ich kann Ihnen nicht sagen, wie viel da drauf ist“, allerdings sei die Aufnahme nicht besonders lang geworden. „Wahrscheinlich hat die Kamera durch einen technischen Defekt an irgendeinem Punkt nicht weiter aufgezeichnet.“, so Jens Wib. . Der Zeuge gibt an, aufgrund einer Allergie noch am selben Tag für zwei Monate erkrankt zu sein und die weiteren Arbeitsabläufe der Videoaufnahmen nicht weiter mit verfolgt zu haben. Das Band befände sich nun im Landeskriminalamt, er habe jedoch im Gegensatz zur Tatortgruppe keinen Zugriff auf die Aufnahmen und sei nicht weiter in den Sachverhalt involviert. Er bietet dem Gericht an, das vorhandene Material der Erstbegehung auf VHS zu überspielen und dem Gericht zu übermitteln.
Zur Vorgehensweise bei Videoaufnahmen befragt, erläutert er die Routine: „Erst den Außenbereich, dann den Innenbereich, dann wo der Leichnam lag, in der Zelle.“ Diese Aufnahmen mache er aus der Hand. In Zelle Fünf habe er dann gemeinsam mit seinen Kollegen Videolampen und die digitale Kamera mit Stativen installiert, es sei dabei jedoch auch noch Tageslicht vorhanden gewesen. Die Sichtmöglichkeiten seien „ausreichend“ gewesen, allerdings habe er noch Schwebstoffe in der Luft wahrgenommen. Der Zeuge erinnert sich daran, dass „ein Beamter, können auch zwei gewesen sein“ in der Zelle gewesen wären – bei der Installationsart der Kamera seien Bewegungen der Beamten in der Zelle jedoch ohnehin kaum wahrnehmbar, gibt er weiter an. „Ich weiß es nur vom Hörensagen, dass jemand von der örtlichen Polizei schon am Tatort gewesen ist.“, so der Zeuge, der Tatort habe auf ihn jedoch unberührt gewirkt. Er selbst habe mit der Arbeit der Tatortgruppe im Prinzip nichts zu tun, er verfüge da über kein Detailwissen, das sei nicht sein Fachgebiet, gibt der Befragte zu Protokoll. Nach Inbetriebnahme der Kamera habe er dann mit seinen Kollegen dann den Leichnam angehoben, um „das was drunter war“ zu filmen, das Material sei daraufhin umgehend eingetütet worden, er wisse jedoch nicht von wem, da dies Aufgabe der Tatortgruppe sei. Er sei insgesamt etwa drei bis vier Stunden im Keller gewesen: „Zu Anfang [waren] nur wir da, später kamen noch Beamte von der Polizeidirektion dazu“, er könne jedoch nicht sagen, ob es sich dabei um Stendaler oder Dessauer Beamte gehandelt habe.
Rechtsanwältin Regina Götz erkundigt sich nach seinem Informationsstand zu besagtem Videoband. Der Zeuge erklärt, vor etwa einem dreiviertel Jahr ein kurzes Gespräch mit dem Leiter der Ermittlungsgruppe Stendal, Herrn Hei. geführt zu haben, dieses habe sich jedoch lediglich um das betreffende Material gedreht: „Da ich aus diesem Bereich schon seit zwei Jahren raus bin, hab ich mit ihm wenig zu tun“.
Daraufhin befragt die Rechtsanwältin Herrn Wib. zu seinen Erinnerungen an die Situation zum Zeitpunkt seiner Ankunft auf dem Dessauer Polizeirevier am 07.Januar. Der Zeuge gibt an, sich nicht daran erinnern zu können – er wisse weder, ob noch Schläuche auf dem Hof gelegen hätten, noch könne er sagen, ob die Stendaler Beamten schon vor Ort gewesen wären. „Wenn ich ankomme, kümmere ich mich sofort um meine Technik und um nichts anderes.“, so der 51-jährige. Er habe sowohl Hof als auch Außenanlage gefilmt, das sei „ganz übliches Prozedere“, später habe er die Aufnahmen im gesamten Gewahrsamsbereich fortgesetzt. Nahaufnahmen habe er keine gemacht, dies sei „Aufgabe der Photographie“, erläutert Jens Wib. . Er könne sich ferner nicht erinnern, ob er dort Decken oder Feuerlöscher wahrgenommen habe – zudem habe er die Aufnahmen aufgrund seiner Krankheit danach nie wieder in Augenschein genommen, und da mittlerweile drei Jahre vergangen seien, sei seine Erinnerung verblasst. Er wisse jedoch noch, dass der Arzt bereits während seiner Anwesenheit ebenfalls in die Zelle gekommen sei. Dies sei jedoch vermutlich erst nach dem Anheben des Leichnams geschehen. Auf seine Wahrnehmung zu Nässe oder „einer Pfütze“ in der Zelle befragt, entgegnet Jens Wib.: „Der Boden war feucht, ja logisch, es wurde ja von der Feuerwehr vorher gearbeitet.“
Den verfrühten Abbruch der Aufnahme hält er bei weiterer Befragung für „nicht nachvollziehbar“, vielleicht sei es sein Fehler gewesen, „in der Regel ist die Technik so zuverlässig, dass sie läuft“. Dennoch sei der Fehler sowohl ihm als auch Kollegen schon in anderen Fällen unterlaufen.
Auf Anfrage von Felix Isensee schätzt der Zeuge die Länge des Bandes auf etwa vier Minuten, er wisse jedoch nicht, welcher Teil der Aufnahme erhalten geblieben sei – er habe selbst erst Wochen später erfahren, dass das Band defekt ist. Darüber hinaus habe er generell nichts mit den Akten zu tun, seine Aufgabe sei es, das Band zu kopieren, sowie Archivierung des Originals und Übersendung der Kopie an die Tatortgruppe.
Er habe in der Zeit der Aufnahmen nicht noch einmal überprüft ob die Kamera laufe, erklärt Jens Wib.: „Ich bin im Bereich und stehe zur Verfügung“, jedoch sei er nicht fortwährend in der Zelle gewesen. „Selbstverständlich“ habe er mit seinen Kollegen über die Vorkommnisse geredet, sie hätten sich gefragt, was in der Zelle brennen kann und relativ schnell auf die Matratze geschlussfolgert. „Wir haben nichts gefunden, was sich entzünden kann, zumindest nicht an diesem Tag.“, so der Zeuge.
„Das gesamte Material, was in der Zelle auf dem Fußboden lag, wurde eingetütet“, beschreibt der Zeuge die weiteren Abläufe, räumt jedoch ein, dass er so weit an der Tür gestanden habe, dass er nicht alles sehen konnte. Doch er sei sich sicher, dass auch das Material auf der Matratze eingetütet wurde. „Die Matratze war zu 80 bis 90 Prozent verbrannt, da leg ich mich jetzt nicht fest, und da war noch ein brauner klumpiger Batzen. Dieser Batzen, der direkt unter dem Rücken gewesen war, der kam auch in die Tüte.“, gibt er zu Protokoll. Ferner habe es in der Zelle nach „verbrannter Matratze, verbranntem Material“ gerochen. Bei der Eintütung des Brandschuttes seien zunächst die Kleinteile sorgfältig in Tüten gepackt worden, die Reste wären dann später zusammengekehrt und ebenfalls eingetütet worden, schildert der Zeuge seine Wahrnehmung. Über die Suche nach Brandbeschleuniger könne er jedoch nichts sagen, da dies nicht seine Aufgabe gewesen sei. Vor dem Betreten der Zelle habe er jedoch gesagt bekommen, „dass schon jemand unten war“, er wisse aber nicht wer und könne auch nicht sagen, ob es Hans-Jürgen B. gewesen sein könne. Bei Betreten der Zelle sei die Fesselung am Leichnam Oury Jallohs noch nicht gelöst worden, er habe die Handschellen daraufhin mit seinem Schlüssel gelöst, da die Schlüssel der anderen Beamten nicht passten. Er wisse jedoch nicht, wer die Fußfesseln geöffnet habe.
Jens Wib. gibt weiterhin an, den Angeklagten S. nicht zu kennen, als dieser ihm daraufhin im Gerichtssaal vorgestellt wird, meint der Zeuge ihn „vom Sehen“ zu kennen, weiß jedoch nicht mehr, ob er S. am 07.Januar 2005 im Gewahrsamstrakt gesehen habe.
„Irgendwann mal“ zu einem späteren Zeitpunkt habe er dann schließlich von dem Feuerzeug erfahren, erläutert Wib. , weiß aber nicht durch wen, vermutet jedoch, dass es jemand aus der Tatortgruppe gewesen sei, der ihn informierte.
Auf Zwischenfrage des Staatsanwaltes zur Dauer des Anhebens vom Leichnam Oury Jallohs schätzt der Befragte nun den Zeitraum auf „eineinhalb bis zwei Minuten maximal“. Weiterhin beschreibt er, dass sie den Leichnam zu zweit angehoben hätten. Ein Kollege habe dann den „Batzen“ zwischen Rücken und Matratze herausgeholt und eingetütet, daraufhin hätten sie den Leichnam auf eine Plane gelegt.
Regina Götz erkundigt sich nun nach den Erinnerungen des Zeugen zur Platzierung der Videoleuchten in der Zelle. Diese hätten sich am Zellenrand in der rechten Ecke neben der Tür und gegenüber an der Wand befunden, gibt Jens Wib. zu Protokoll. „Ach, daran können Sie sich erinnern?“ fragt Rechtsanwältin Götz und spielt auf die fehlende Erinnerung des Zeugen zu anderen Abläufen in der Zelle an. Auch auf Beschreibung der Methode zu Ermittlung von Brandbeschleunigern hin (Prüfröhrchen) kann sich der Befragte jedoch nicht an derartige Maßnahmen erinnern. „Ich kann Ihnen nicht mehr im Detail sagen, was wir dort gemacht haben.“, so Wib. .
Der Anwalt des Angeklagten S. führt die Befragung fort, und will Näheres  über die Videoaufnahmen wissen. Der Zeuge beschreibt die Kamera als eine Digitalkamera mit Möglichkeit zur akustischen Aufnahme. „Wir machen den Ton manchmal aus, es wird am Tatort nicht immer Feines gesprochen.“, so Jens Wib. . Am besagten Nachmittag des 07.Januars 2005 sei die Tonaufnahme jedoch aktiv gewesen. Die Kontrollleuchte, die die Aktivität der Kamera anzeige, hingegen habe er abgeschaltet gehabt, weswegen ihm die abgebrochene Aufnahme nicht aufgefallen sei. Nach Beendigung der Arbeit in der Zelle habe er „den Knopf gedrückt, abgebaut und die Kamera weggestellt“ und die Zelle dann gemeinsam mit der Tatortgruppe verlassen. Der Leichnam sei zwischenzeitlich abgeholt worden, erinnert sich der Befragte.
Auch Rechtsanwalt Klinggräff geht noch einmal näher auf die Videokamera ein, woraufhin Jens Wib. die Videobänder als MiniDv beschreibt: „Das ist eine Videokassette“. Diese könne zwar „überspielt, aber nicht manipuliert werden“, da dies sonst in Form von Bildstörungen erkennbar wäre. Für Aufnahmen am Tatort würden generell nur neue Bänder verwendet werden.
Die am 07. Januar 2005 verwandte MiniDV habe er aus der Kamera genommen, beschriftet und auf seinem Schreibtisch zur Seite gelegt. als er nach seinem Krankenstand wieder auf Arbeit erschienen sei, habe sie sich nicht mehr dort befunden. Ob es noch Protokollierungen dazu gäbe, wer an dem Material was bearbeitet habe, beantwortet der Befragte mit: „Inzwischen wird es da sicherlich nicht mehr zu geben“, da die Videogruppe mittlerweile aufgelöst wurde. Das Bildmaterial lagere nun in den Archiven des Landeskriminalamtes.
„Wir brauchen dann drei Kopien.“, schließt Richter Steinhoff die Befragung des Zeugen Wib. ab. Auf die folgende Erinnerung Regina Götz` an die Bearbeitungsprotokolle antwortet er: „Bei uns wird garantiert nicht so gearbeitet, dass das noch mal jemand in die Hand nimmt.“
Als zweiter und letzter Zeuge des heutigen Tages wurde der 52-jährige Manfred Str. in den Zeugenstand gerufen. Der Befragte sei Inhaber der Firma Straach, die den Einbau der Rauchmeldeanlage während des Umbaus des Gewahrsamstraktes des Polizeireviers Dessau im Jahre 1999 vorgenommen habe. Auf eine entsprechende Frage des Vorsitzenden Manfred Steinhoff, gibt der 52-jährige zu Protokoll, dass es sich bei der neuen Rauchmeldeanlage, um ein Fabrikat der Firma „Fritz Hust“ handle.
Nun fordert Richter Steinhoff den Zeugen Str. auf, die Funktionsweise der Rauchmeldeanlage näher zu erläutern. Die „Meldestelle“ der Anlage befände sich im DGL-Bereich an der Wand. Es gäbe zwei Arten von Meldungen, dies könne eine „Störungs- oder eine Feuermeldung“ sein. In beiden Fällen würden an der „Meldestelle“ eine „rote Lampe“ leuchten sowie ein „greller Ton“, der laut Zeuge aufdringlich und durchgängig sei, zu hören sein. „Ja.“, so der Zeuge, auf die Frage des Vorsitzenden, ob man sich während des akustischen Signals noch unterhalten oder telefonieren könne. Wenn man das akustische Signal „quittieren“ würde, bliebe der rote Lampe „in jedem Fall“ brennen. Das akustische Signal quittieren bedeute, die Anlage zurückzusetzen. „Wenn Rauch da ist, kommt die Meldung immer wieder.“, so der 52-jährige. Er meint damit, dass nach dem Zurücksetzen der Anlage der Rauchmelder vor Ort natürlich wieder Rauch feststelle und somit etwa zwei Sekunden später wieder ein Signal an die „Meldestelle“ absetze, ein endgültiges Quittieren der Anlage bei vorhandenem Rauch sei demzufolge nicht möglich. Beim Quittieren der Störungsmeldungen hingegen laufe das Signal nicht wieder auf.
Nun bittet Richter Steinhoff alle Beteiligten vor zum Richtertisch, der Zeuge soll anhand von Lichtbildern das Bedienpult der Meldeanlage erläutern. Hier konkretisiert der Chef der Installationsfirma nochmals, dass das Signal bereits eine Sekunden nach Quittieren wieder auflaufe. Der Vorsitzende fragt eindeutig: „Es gibt also keinen einzigen Knopf, wo ich das Ding platt kriege?“ Der Zeuge bestätigt dies und ergänzt mit den Worten: „Endgültig abstellen des Summers geht nicht, es sei denn man klemmt ihn ab.“ „Faszinierend, das würde für unseren Fall ein Signal von 40 bis 45 Minuten bedeuten.“, so Richter Steinhoff dazu. Rechtsanwalt Isensee führt hier Aussagen des Zeugen Fie. an, der in einem Versuch festgestellt haben will, dass das akustische Signal nach der Quittierung erst nach zehn Sekunden wieder auflaufe. Daraufhin wendet Richter Manfred Steinhoff ein: „Am besten wir brechen die Aktion hier ab und sie erkundigen sich genauestens, sie wissen ja jetzt genau, worum es geht.“ Der heutige Zeuge Manfred Str. werde noch einmal, sowie Herr Fie. ein weiterer sachkundiger Zeuge, zur Funktionsweise der Rauchmeldeanlage, am 28. Januar 2008 vor Gericht erscheinen. An diesem Tag soll dann mit den Zeugen die Fragestellung geklärt werden, ob der Signalton endgültig abzustellen gehe oder nicht, wie schnell dieser bei einem Feuer tatsächlich wieder auflaufe und wann und wie oft die Anlage von der Firma gewartet oder repariert worden sei.
Auf Nachfrage erinnert sich Manfred Str. an den Einbau 1999 und den Reparaturauftrag im September 2004. Der Reparaturauftrag sei aufgrund mehrerer Fehlalarme erfolgt, die er sich aber nicht erklären konnte. Oberstaatsanwalt Preissner hakt noch einmal nach, ob Unterlagen und Protokolle zum Einbau der Anlage ´99 existieren würden und ob der Zeuge diese zum 28. Januar 2008 mitbringen könne. Ferner solle Str. die Namen seiner Mitarbeiter recherchieren, die die Reparatur 2004 durchgeführt hätten.
Auf Felix Isensees Bitte hin wird der Zeuge versuchen, eine Anlage wie sie auch am 07. Januar 2005 im Polizeirevier Verwendung fand zu besorgen, um den Signalton im Gerichtssaal zu reproduzieren.
Die Lautstärke der Rauchmeldeanlage ließe sich ferner nicht regulieren, gibt der 52-jährige auf eine Frage Rechtsanwalt Teuchtlers hin zu Protokoll.
Nachdem der Zeuge den Saal für heute verlassen hat, entspannt sich noch einmal ein Diskurs zu den Nachversuchen mit den Rauchmeldern. Hier hätten sich sehr divergierende Zeitspannen ergeben, die zwischen Entstehen eines Brandes in der Zelle und Auflaufen des Alarmes im DGL-Bereich lägen. „Eher gruselig“ findet Richter Manfred Steinhoff diesbezüglich Verzögerungen von bis zu 60 Sekunden. Die Berechnungen zur Zeitdauer einer Rauchmeldung, so sind sich alle Prozessbeteiligten einig, sind nicht plausibel verständlich.

Prozessbeobachtergruppe: http://www.prozessouryjalloh.de