23. Prozesstag

August 30, 2007

23. Prozesstag – 28. August 2007 // 9.00 – 16.00Uhr

„Die Informationspolitik im Revier war ja ziemlich saumäßig“ – “Ich kann es nicht verstehen, das manche hier gesagt haben, wir haben darüber nicht gesprochen. So ein Blödsinn“

Chef der Kriminalpolizei wird befragt – die zentrale Zeugin Beate H. widerrief ihm gegenüber erstmals ihre belastende Aussage

Oberstaatsanwalt Christian Preissner beginnt den 23. Verhandlungstag im Oury Jalloh-Prozess mit einem Hinweis an den Vorsitzenden Richter Manfred Steinhoff: „Ich möchte darauf hinweisen, dass im Publikum Zuhörer sitzen, die T-Shirts mit der Aufschrift: „Oury Jalloh das war Mord“ tragen. Tatsächlich sitzen in der zweiten Reihe nebeneinander drei junge Prozessbeobachter mit weißen Shirt`s, auf denen die angesprochene Behauptung in Sequenzen zu lesen ist.

“Ich bin der Meinung, dass das einfach schwachsinnig ist und wenn die drei der Meinung sind, sie sollen da sitzen, dann sollen sie es tun“, kommentiert Steinhoff die Situation und sieht seitens des Gerichts keinen Handlungsbedarf. Auf einen Einwurf der Nebenklagevertreterin Regina Götz sagt der Richter zudem: „Wir als Juristen sind der Meinung, dass Mord schon eine gewisse Qualität hat“. Der Verteidiger des Hauptangeklagten Andreas S., Rechtsanwalt Teuchtler, spricht in diesem Zusammenhang davon, dass solche Statements im Saal das Gericht beeinflussen könnten. „Dieses Gericht ist nicht voreingenommen“, antworten Steinhoff. Schließlich gibt sich der Staatsanwalt mit der Entscheidung des Richters, die T-Shirt`s zu zulassen, zufrieden.

 

Als einziger Zeuge des heutigen Tages wird der 49jährige Hanno S. vom dem Gericht befragt. Im Revier begleitet S. die Funktion des ersten Kriminalhauptkommissars und ist Leiter des Revierkriminaldienstes (RKD). Zum damaligen Zeitpunkt war der Kriminalist stellvertretender Revierleiter. Sein Dienstzimmer befinde sich im 3. Obergeschoss, zwei Etagen über den DGL-Raum. Das Fenster seines Zimmers wäre direkt über dem Haupteingang in der Wolfgangstrasse.

Bevor der Richter den Zeugen im Detail befragt, gibt er ihm Hinweise zu seiner Zeugenaussage mit auf den Weg: „Ich habe mir ihre Vernehmung durchgelesen und da fängt eigentlich jeder Absatz mit den Worten: `Ich kann mich nicht erinnern` an“, so der Richter zum 1. Kriminalhauptkommissar. „Lassen Sie das“, so Steinhoff bestimmend. Dazu führt der Vorsitzend weiter aus: „Diese Redewendung hatten wir in diesem Saal bereits so oft, dass wir den Zeugen schon einen Zettel hinstellen können, mit der Aufschrift: ‚Nicht-Erinnern’ und der Zeuge zeigt nur noch darauf.“, und weiter: „Den konnten wir gerade noch auf den Pfad der Tugend zurückbringen, dass fand ich sehr beeindruckend, dass man das mit einem Polizisten machen muss“, so der Richter zur Befragung eines Beamten in der letzten Woche.

 

Bevor der Zeuge Aussagen zur Sache macht, führt Hanno S. aus, dass er über den Fall Oury Jalloh und den Verlauf der Hauptverhandlung viel gelesen habe, einschließlich der Berichte im Internet: „Alles was in diesem Fall zu lesen war, habe ich auch gelesen. Ich bin der große Leser.“ Mittlerweile sei es deshalb für ihn schwierig, persönliche Wahrnehmungen vom gelesenen und anderen Medienberichten zu trennen. Er versichert dem Gericht heute, dass er es dennoch versuchen wolle.

 

In der Regel würde er seinen Dienst mit dem lesen des Revier-Journals beginnen, um mögliche kriminalistische Maßnahmen im Zusammenhang mit einzelnen Delikten einleiten und koordinieren zu können. Er habe gewusst, dass sich eine Person im Gewahrsam befand. Der Zeuge kann sich heute nicht erinnern, ob er diese Information am 07. Januar 2005 aus dem Journal entnommen habe oder vom DGL erfahren hätte.

 

“Für mich war die Person Oury Jalloh zu diesem Zeitpunkt kein absolut Unbekannter“, führt der Befragte aus und meint damit, dass er mit Jalloh beruflich schon zutun gehabt habe. Ihn seien Verfahren im Zusammenhang mit „ Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ in Erinnerung. Worum es in diesen Fällen konkret gegangen sei, könne er heute nicht mehr rekapitulieren.

 

Am Mittag des 07. Januar 2005 habe er sich in einem Zimmer der Kriminaltechnik aufgehalten, wo u.a. die Phantomfotos erstellt werden. Dieses befinde sich direkt über dem Zellentrakt des Gewahrsamsbereiches. Dort würde er in der Regel mit Kollegen in der Pause Kaffee trinken. Am besagten Tag habe er dies mit den Kolleginnen Frau Schn. und Frau Thl. getan. Auch der Polizeifotograf Herr M.-B. könne anwesend gewesen sein. Außerdem wäre oftmals der Kollege K. vom Jugendkommissariat bei der Kaffeepause zugegen. „Ich bin der Meinung, dass ich das Schlagen der Brandschutztüren gehört habe. Ich bin mir heute aber nicht mehr sicher“, so der Zeuge. Damit spielt er auf seine Wahrnehmungen an, die er unmittelbar beim Verlassen des Kriminaltechnikzimmers bemerkt haben will. Zu diesem Zeitpunkt habe er auf dem Flur bereits Brandgeruch wahrgenommen, aber keinen Qualm oder Rauch. Er habe sich dann nach Unten Richtung Keller bewegt, und dort eine „Reihe von Leuten“ gesehen. In diesem Moment habe er auch sehen können, dass es aus dem Keller gequalmt habe. Auf die Frage des Richters, ob er auf seinem Weg nach unten im Eingangsbereich (Pförtnerhaus im Polizeirevier) jemanden gesehen habe, antwortet der Zeuge, dass er sich nicht an eine spezielle Person erinnern könne. Dazu führt er aus: „Wenn ich da auf mehrere Personen gestoßen wäre, hätte ich die Frage gestellt: `Was ist los`“.

 

“Auf alle Fälle war es nicht die Phase, wo wir den starken und schwarzen Rauch gesehen haben“, sagt der Kriminalist zu seinem Eintreffen auf dem Revierhof. Er kann sich aber daran erinnern, den Revierleiter Gerald K. (mehr dazu hier…), Heiko Kö. (mehr dazu hier…) und den Beamten Gerhardt Mö. (mehr dazu hier…) da auf dem Hof gesehen zu haben. Insbesondere an Heiko Kö. könne er sich genau erinnern, da der in „schlechter körperlicher Verfassung“ gewesen sei. „Der hat regelrecht gekotzt“, meint er hierzu weiter. Der Zeuge ist sich zunächst nicht sicher, ob die Feuerwehr in diesem Moment schon auf dem Hof gewesen wäre. Schließt dass aber auf Nachfrage des Richters nicht aus. Dies wäre aber eine Schlussfolgerung und keine direkte Erinnerung. „Mehr als zwei bis drei auf alle Fälle“, sagt der Befragte zur Anzahl der Feuerwehrmänner, die er dann auf dem Hof gesehen habe.

 

“Den habe ich irgendwann auf dem Hof getroffen“, schildert der Zeuge sein Zusammentreffen mit dem Hauptangeklagten Andreas S. in der Brandsituation. Außerdem konkretisiert er auf Nachfrage des Richters: „Herrn Bo. und Herrn Sp. habe ich nicht wahrgenommen“. Mit dem Revierleiter habe er auf dem Hof gesprochen. „Dann ist irgendwann die Entscheidung gefallen, dass alle Kollegen in den Zimmern bleiben“, erinnert sich Hanno S. zudem. Er habe dann veranlasst, dass die Brandschutztüren geschlossen werden. Er habe diese Anweisung vom Hof aus an Kollegen erteilt, die aus den Fenstern in Richtung Hof geschaut hätten.

Er erinnert sich heute darüber hinaus an seine damalige Gemütslage: „Das es in der Zelle brennt, dass war für mich zu diesem Zeitpunkt unvorstellbar“. Schließlich wäre die Zelle ja neu gewesen und zudem komplett gefliest. An die Matratze, die womöglich brennen könnte, habe er da noch nicht gedacht. Er habe dann den Polizeifotografen aus dem Hof heraus angewiesen, Fotos zu machen. Dies wäre aber nicht möglich gewesen, weil der Flur schon verqualmt gewesen wäre und so der Beamte nicht auf den Hof gelangt sei. Schließlich habe der Polizeifotograf Fotos aus seinem Dienstzimmer geschossen, das sich im Dachgeschoss befinde. „Bis auf eins, das wurde ja unten gemacht“, sagt Richter Steinhoff.

 

Der Richter bittet nun die Prozessbeteiligten zur Begutachtung der Fotos, die Bestandteil der Akte sind, nach vorne. „Ach das bist Du, na da haben wir die drei und das ist Herr K. [der Revierleiter, Anm. der Redaktion]“, sagt der Zeuge zum Angeklagten Andreas S. am Richtertisch. „Die habe ich aus der privaten Ablage der Kollegin“, sagt der Zeuge auf eine Frage Steinhoffs, wo genau die Digitalfotos herstammen, die erst viel später, nämlich in diesem Jahr, kurz vor Beginn der Hauptverhandlung in die Akten aufgenommen worden. „Das weiß ich weil ich dabei war, als die Kollegin das rausgekramt hat. Eigentlich ist es der Schreibtisch von Frau Schn.“, konkretisiert der Beamte. Außerdem führt Hanno S. aus: „Solange das Fenster zu war, kam der Qualm nicht raus. Erst als die Feuerwehr die Scheibe einschlug, kam er heraus“. Damit antwortet der Zeuge auf die Frage, wann aus der Zelle 5 Rauch auf den Hof drang. „Dann habe ich irgendwann den Kollegen Sp. gebeten, Foto`s zu machen“, so der Zeuge weiter. „Wie der Kollege Sp. an den Fotoapparat gekommen ist, ist mir noch heute ein Rätsel“.

 

“Ja“, antwortet der Kriminalist auf die Frage, ob er sich später mit dem Angeklagten Andreas S., der Beamtin Beate H. (mehr dazu hier…) und dem Revierleiter K. über die Brandursachen unterhalten habe. Bevor er detailliert auf ein Gespräch mit Andreas S. eingeht, führt der Zeuge aus: „Ich sage das hier ganz unbedarft, was ich später gelesen habe, ist für mich unverständlich“.

 

Für ihn sei der Ablauf der Geschehnisse im DGL-Bereich, so wie ihm dieser von Andreas S, geschildert worden sei, plausibel: „Dieser Ablauf ist für mich nachvollziehbar“. Der Richter interveniert leicht: „Lassen wir mal die Wertung weg“.

“Daran kann ich mich erinnern, ja“, so der Zeuge auf die Frage Steinhoffs, ob der Angeklagten gegenüber ihm in diesem Gespräch erwähnt habe, dass er Schwierigkeiten gehabt hätte, für den Gang nach unten [vom DGL-Raum in den Gewahrsamstrakt, Anm. der Red.] einen „zweiten Mann“ zu finden. „Eingeprägt hat sich für mich der Ablauf, so wie er ihn [der Angeklagte Andreas S., Anm. der Red.] geschildert hat, im DGL-Raum“, so der Befragte weiter.

 

“Eigentlich hängt der Schlüssel im Schlüsselkasten. Manchmal befand er sich aber auch auf der Flachstrecke“, weiß der Zeuge zur Verwahrung der Gewahrsamsschlüssel zu berichten. „Ist mir nicht bekannt“, antwortet der 49jährige auf die Frage des Vorsitzenden ob ihm bekannt sei, dass sich am Schlüsselbund für den Gewahrsamstrakt auch die Schlüssel zur Öffnung der Hand- und Fußfesseln befinden würden. „Ich bin jetzt überfragt, dass es bei uns im Haus spezielle Fußfesseln gibt“, so der Zeuge zu diesem Komplex weiter. Es könne sein, dass zur Fixierung an den Füßen die „normalen Handfesseln“ zur Anwendung kommen würden. Genau wisse er das jedoch nicht.

 

Richter Steinhoff möchte nun wissen, ob sich der Zeuge im Nachgang des Brandes mit der Beamtin Beate H. unterhalten habe. „Eines Tages kam Beate H. im mein Zimmer und fragte, ob sie mit mir sprechen könnte“, sagt der Beamte. Er habe dies bejaht, die Kollegin in sein Zimmer gebeten und die Tür geschlossen. Beate H. sei dabei emotional sehr aufgelöst gewesen und hätte öfters und langanhaltend geweint. Der Richter fragt den Zeugen, ob ihm der Grund, warum Beate H. zu ihm kam, heute noch erinnerlich sei. „Ursache dafür war, dass sie aus den Medien erfahren haben soll, was sie ausgesagt haben soll“, antwortet Hanno S. „Ich habe mir das dann angehört was sie berichtete [die Sichtweise Beate H.`s auf die Abläufe im DGL-Bereich zum Brandzeitpunkt, Anm. der Red.]. Das deckte sich mit dem, was mir der Kollege Andreas S. berichtete“, so Hanno S. „Sie hat mir damals gesagt, sie habe bis zum Öffnen der Zellentür mit Jalloh gesprochen“, führt der Beamte dazu weiter aus. Der Richter fragt den Beamten nun, welche Version aus seiner Sicht den die richtige und welche die falsche sei. „Falsch war aus meiner Sicht die Interpretation, dass sie [Beate H., Anm. der Red.] den Kollegen Andreas S. aufgefordert haben soll: `Nun mach doch mal, nun beweg Dich doch mal`“. Aus seiner Sicht richtig wäre die Schilderung, so wie er sie kurz nach dem Brand von Andreas S, gehört habe. „Als sie bei mir war, war ein tragendes Thema der Ablauf der Vernehmung durch die Beamten der Polizeidirektion Stendal“, erinnert sich der Befragte zudem. Der Zeuge fast das Gespräch mit Beate H. zusammen: „Sie hat die Aussage, die so durch die Welt geisterte, bei mir widerrufen“.

“Das Ende des Gesprächs war, dass ich wirklich unverzüglich ein Vermerk gefertigt habe und den per Kurier zur Staatsanwaltschaft bringen ließ“, fast der Zeuge das Ergebnis dieses Gespräches aus seiner Sicht zusammen. Er habe diese Vorgehensweise Beate H. auch mitgeteilt.

 

Auf die Frage des Richters, ob er mit dem heutigen DGL Gerhardt Mö. über den Brand gesprochen habe, antwortet er prägnant und bestimmt: „Ich behaupte, mit Herrn Mö. noch nie über Oury Jalloh gesprochen zu haben“.

 

Mit Heiko Kö. habe er sich unterhalten, jedoch nicht im Detail. Zum Gespräch, dass Heiko Kö. von der Hauswache vom Angeklagten Andreas S. empfangen haben will, äußert sich der Zeuge heute ebenfalls: „Mir gegenüber hat er beteuert [Heiko Kö., Anm. d. Red.], dass Gespräch kam von der Hauswache“. Über den Inhalt dieses etwaigen Gespräches von der Hauswache, habe er sich mit Kö. nicht unterhalten.

 

Nicht nur einmal kritisiert der heutige Zeuge die Öffentlichkeitsarbeit des Polizeireviers im Fall Oury Jalloh scharf: „Meine permanente Kritik an der Behörde über die mangelnde Öffentlichkeitsarbeit“. In Gesprächen mit dem Revierleiter Gerald K. ging es dabei vorwiegend um das Ansehen des Polizeireviers Dessau. Hanno S. berichtet auch von einer “atmosphärischen Störungen”, die es zwischen ihm und der zuständigen Staatsanwaltschaft gegeben habe und bezieht sich dabei auf den Vermerk, dass er nach dem Gespräch mit Beate H. gefertigt habe.

 

Er habe im letzten Jahr und auch 2007 mit dem Angeklagten Andreas S. gesprochen. In den Gesprächen wäre es im Detail aber nicht über die Hauptverhandlung im Fall Jalloh gegangen. Mit dem Angeklagten Hans-Ulrich M. habe er nie darüber gesprochen.

 

Oberstaatsanwalt Christian Preissner kommt zu Beginn seiner Befragung zunächst auf die Einschätzung des Zeugen zurück, wonach die Lautstärke der Brandmeldeanlage im DGL-Bereich so laut wäre, dass ein reguläres Dienstgeschehen faktisch nicht möglich wäre. „Es geht darum, dass es technisch unmöglich ist sich zu unterhalten, wegen unserer Stimmbänder“, bleibt der Zeuge bei seiner subjektiven Einschätzung der Lautstärke.

 

“Es war gegen 12.00 Uhr, fragen sie mich nicht nach der Minute“, gibt Hanno S. bezüglich des Beginns seiner Mittagspause am 07. Januar 2005 zu Protokoll. Auf die Uhr habe er nicht geschaut. Dies wäre ohnehin „nicht seine Art“. Preissner möchte nun wissen, ob die Fenster des Kriminaltechnikraums, in der er mit KollegInnen zusammen die Pause verbracht habe, geöffnet gewesen seien. „Ich kann mich nicht erinnern, ich schlussfolgere das kein Fenster geöffnet war, da Januar war“, so der Beamte. Zudem sei eine Kollegin der Kriminaltechnik, wie dies bei Frauen nicht unüblich sei, besonders kälteempfindlich. Schon deshalb geht er heute davon aus, dass kein Fenster geöffnet gewesen wäre.

 

“Hat der Revierleiter über sein eigenes Handeln etwas geschildert?“, möchte Preissner zur Situation auf dem Hof dann wissen. „Das ist mir nicht erinnerlich“, sagt Hanno S. dazu. Dass der Revierleiter mit einem Gartenschlauch versucht haben soll, den Brand zu bekämpfen, habe er damals nicht wahrgenommen. Das habe er erst aus dem Internet erfahren. Der Anklagevertreter möchte wissen, ob es zwischen dem Zeugen und dem Revierleiter auf dem Hof eine Art „Aufgabenteilung“ gegeben hätte. „Die Aufteilung als solche ist mir nicht bewusst“, weis der Kriminalist dazu zu berichten. Außerdem habe er sich dazu entschlossen, die Feuertüren durch Kollegen schließen zu lassen. Ob es dazu eine explizite Anweisung des Revierleiters gegeben habe, könne er nicht sagen. Er habe den Revierleiter erst später im DGL-Bereich wiedergesehen, als es darum gegangen sei, „das Gewahrsamsbuch sicherzustellen“. Mit dem Angeklagten Andreas S. habe er in dieser Situation auf dem Hof gesprochen. Der Angeklagte, dass sei ihm noch in der Erinnerung, wäre da nicht „in der besten Verfassung“ gewesen. „Mental und verzweifelt“, ergänzt der Zeuge auf Nachfrage des Oberstaatsanwaltes. Er wisse zudem heute nicht mehr, wer ihm erzählt habe, dass noch ein Mensch in der brennenden Zelle gewesen sei.

 

Oberstaatsanwalt Preissner fragt nun den Zeugen, ob er nach dem Brand einmal ein Gespräch mitbekommen habe, in dem es um mögliche Schuldzuweisungen für das Unglück gegangen sei. Dies verneint der 49jährige. „Nur inoffizielle Ursachenforschung, wir waren ja nicht zuständig“, beantwortet der Zeuge die Frage, ob im Polizeirevier Dessau jemals versucht worden sei, die Brandursache zu rekonstruieren. Er bestätigt zudem, dass die „ganze Situation der Gewahrsamsnahme“ mehrmals Gegenstand von Debatten im Revier gewesen wäre. „Die Informationspolitik im Revier war ja ziemlich saumäßig“, gibt der Zeuge zu Protokoll. „Drauf kommen wir noch zurück“, sagt Preissner dazu.

 

Auch das Feuerzeug wäre im Polizeirevier natürlich ein Thema gewesen: „Wir reden ja nicht über ein Rasierklinge, sondern von einem Feuerzeug“. Er persönlich gehe jedoch davon aus, dass die Durchsuchung des Herrn Jalloh stattgefunden habe.

 

Preissner möchte anschließend wissen, ob und in welcher Form im Revier über den Prozess gesprochen würde. „Das der Prozess sich mit sonderbaren Dingen befasst“, sagt der Zeuge zunächst. „Was die Kollegen erregt und erbost sind irgendwelche Verschwörungstheorien“, fügt der Beamte hinzu.

 

Er habe mit dem Angeklagten Andreas S. auch nach dessen Suspendierung im Polizeirevier gesprochen. „Inhaltlich, dass kann ich Ihnen versichern, gab es da keine Absprachen“, sagt der Beamte zum Anklagevertreter.

 

Die Hausmitteilungen im Fall Jalloh wären ihm bekannt. Er könne sich an „3 oder 4“ erinnern. „Ich habe dafür Sorge getragen, dass die Kollegen in meinem Bereich diese auch wirklich kriegen“, sagt der Zeuge zu diesem Komplex und konkretisiert zudem: „Die erste Hausmitteilung hat der Kollege V. verfasst“. Nach seiner Kenntnis habe der Revierleiter dem Kollegen diese praktisch „in die Feder diktiert“. Preissner möchte ergänzend wissen, welche Quellen den für die Erstellung der Hausmitteilungen verwendet worden wären. „Es gab ja anfangs viele Diskussionen und Spekulationen“, antwortet Hanno S. Die Quellenlage für die Hausmiteilungen sei „schwierig gewesen“. Außerdem habe es Tage gedauert, bis alle Kollegen im Revier über den Vorfall informiert worden wären. Als Quelle für die Erstellung der 1. Hausmitteilung nennt der Beamte Berichte der Polizeidirektion Dessau und solche aus dem Magdeburger Innenministerium: „Das war für die 1. Hausmitteilung die alleinige Quelle“. „Der Anlass war nicht konkret, eher abstrakt“, so der Zeuge auf die Frage, welche Funktion die Hausmitteilungen aus seiner Sicht eigentlich erfüllen sollten. Die Medienberichterstattung über die Abläufe der Ereignisse seien dafür sicherlich ausschlaggebend gewesen. Es könne ja schließlich nicht sein, dass die Revierkollegen nur aus den Medien informiert worden seien. Christian Preissner hält ihm vor, dass mit solchen Hausmitteilungen ja aber auch die Sicht einiger Kollegen beeinflusst worden sein könne. Diese Intention bestreitet der Zeuge und ergänzt: „Oder wenn, dann war das so nicht gewollt.“

 

“Ich kann es nicht verstehen, das manche hier gesagt haben, wir haben darüber nicht gesprochen. So ein Blödsinn“, sagt der Zeuge und meint damit die Aussagen einiger Kollegen vor Gericht. Schließlich sagt er noch: „Alle haben darüber geredet, aber keiner hat etwas gewusst“. Er wisse nicht, dass es in den letzten 2-3 Monaten eine Hausmitteilung zum Fall Oury Jalloh im Revier gegeben hätte. „Wir haben von der Behörde einen täglichen Prozessbeobachter sitzen“, sagt der Zeuge und hält es für „unzumutbar“, dass sich die Kollegen nur auf der „Jalloh-Website“ und über etwaige Medienberichte über den Verlauf der Hauptverhandlung informieren müssten.

 

Die Befragung seitens der Nebenklage beginnt Regina Götz heute mit dem Themenkomplex der polizeiinternen Hausmitteilungen. Sie greift die vorausgegangene Forderung des Zeugen nach einer erneuten Hausmitteilung zum Prozessverlauf auf und erläutert, dass Zeugen und Beamte vor Gericht ja ihre subjektive Wahrnehmung und keine objektive Zusammenfassung vorbringen sollten. Diese Hausmitteilungen würden doch nur „einen Überblick über die Abläufe, die eh anderswo kundgetan werden“ liefern, entgegnet Hanno S.

Zu den Anfängen der Ermittlungen führt der Befragte aus, dass er zwar in die Ermittlungsarbeit der Polizeidirektion Stendal eingebunden gewesen sei, jedoch in „nichts Konkretes“. Seinen Erinnerungen nach habe er „kurz danach“ im Zeitraum von einer Woche bis 14 Tage mit Stendal zwei bis dreimal telefonisch in Kontakt gestanden, vorwiegend mit Herrn Fa., dem Leiter der Ermittlungsgruppe Stendal. „Es gab noch öfters Kontakte, wo man irgendwelche Zuarbeiten brauchte“, oder Terminabsprachen getroffen habe, erläutert der Zeuge die Telefongespräche weiter. Ferner sei er durch den Revierleiter K. einige Male darüber informiert worden, das „der Herr Fa. das und das“ brauche. Er könne sich jedoch an keinerlei Details der Gespräche mit Herrn Fa. erinnern. Bei einer darauffolgenden Belehrung des Zeugen zu seiner Wahrheitspflicht wird Rechtsanwältin Götz durch den Vorsitzenden Steinhoff unterbrochen. „Es kann ja sein, dass er [der Zeuge, Anm. d. Red.] es wirklich nicht weiß“, merkt der Richter an: „Er mauert ja nicht“. Frau Götz erbittet daraufhin die Diskussion in Abwesenheit des Zeugen weiterzuführen, woraufhin Zeuge Hanno S. den Saal verlässt. „Die polizeiliche Vernehmung dieses Zeugen war phänomenal“, führt RAin Götz aus. Hier stimmt der vorsitzende Richter ihr zu. „Sobald die Nebenklage anfängt zu fragen, sagt er wieder, er weiß von nichts“, meint die Nebenklägerin und fordert von Richter Steinhoff einen Hinweis an den Zeugen auf seine Wahrheitspflicht. „Damit er nicht wieder in eine Amnesie verfällt“, so Götz, und weiter: „Der Zeuge antwortet ergebnisorientiert“. Vertreter der Nebenklage Ulrich von Klinggräff bestätigt, dass auch ihm aufgefallen sei, was der Zeuge wisse und was er nicht zu wissen vorgebe. Er werde bezüglich Beate H. und dem Angeklagten S. konkret, bei anderen Dingen könne er sich jedoch gar nicht erinnern. Hanno S. sei „getragen von dem Wunsch, von der Absicht, den Angeklagten S. hier zu entlasten“. Der Richter hat hierzu eine andere Meinung: „Wenn er eine für S. günstige Aussage hätte machen wollen, dann hätte er aus diesem Gespräch mit Frau H. mehr gemacht“. Als RA Götz das „brennende“ Interesse des Zeugen für den Fall ausführt und anmerkt, dass dieser allein aufgrund dessen doch Herrn Fa. dazu befragt haben müsse, entgegnet der Richter erneut, dass Hanno S. diesbezüglich befragt werden könne: „Er blockt ja nicht“.

Doch auch RA Isensee sieht die Tendenz, dass der Zeuge „auf Fragen der Nebenklage nicht eingeht“. Richter Steinhoff lässt daraufhin bereits befragte Zeugen Revue passieren, und erinnert an weitaus schwierigere Befragungen. Dieser Zeuge hingegen gebe immerhin Antworten, „man muss auch die positiven Dinge mal sehen“. Andere Zeugen gäben vor, gar nichts mehr zu wissen, nach dem Motto: „Vielleicht bin ich Polizeibeamter, wer weiß das schon…“.

RA Klinggräff jedoch bezeichnet den heute Befragten ironisch als „eloquent und geschmeidig“, und Regina Götz betont zum Richter gewand ein weiteres Mal: „Sie hatten ihn ja anfangs schon ermahnt, dass er wahrheitsgemäß aussagen soll. Aber vielleicht ist es ganz gut, ihn ab und zu mal daran zu erinnern“.

Nach Rückkehr des Zeugen fährt Regina Götz nun in ihrer Befragung fort. Auf die abermalige Frage bezüglich der telefonischen Kontakte mit Herrn Fa. antwortet der Befragte: „Es gab mit Sicherheit auch andere [persönliche, Anm. d. Red] Kontakte. Herr Fa. war mehrfach im Haus, die Kollegen aus Stendal waren laufend im Haus“. Er habe bei Herrn Fa jedoch keinesfalls den Ermittlungsstand erfragt, dessen sei er sich sicher: „Nein, das macht man auch nicht“. Weiter führt Hanno S. aus: „Wenn man es mir nicht sagt, dann frag ich auch nicht danach. Dann schläft man auch besser“. Es habe ein „relativ langes Gespräch“ mit Herrn Fa. gegeben, dies habe am Abend des 07.Januars 2005 im Gewahrsamstrakt zur „Übergabe der Unterlagen“ stattgefunden. Er sei sich jedoch nicht sicher, ob er zu diesem Zeitpunkt schon gewusst habe, dass in der Zelle 5 ein Feuerzeug gefunden worden war, ergänzt Hanno S. seine Darstellung.

 

Regina Götz geht nun näher auf die Ereignisse am 07.Januar 2005 ein. In der polizeilichen Vernehmung hatte der Zeuge ausgesagt, dass ihm der Name Oury Jalloh bekannt gewesen sei, dass er mit anderen darüber jedoch nicht geredet habe. Ferner habe er nicht gewusst, wie Jalloh aussehe. „Die Mehrzahl wird mit dem Namen nichts anzufangen gewusst haben“, dies hänge stark von den jeweiligen Arbeitsbereichen im Polizeirevier ab.

Zu einer Vernehmung des Inhaftierten erläutert Hanno S., dass es bei einer ordnungsrechtlichen Maßnahme Routine wäre, „wenn der Delinquent ausgenüchtert ist, ihm rechtliches Gehör zu gewähren“. Er wisse nicht, ob und wenn ja durch wen ihm die Anzeige im Fall Jalloh an besagtem Morgen zugetragen worden sei: „Wer jetzt mit wem an dem Tag kommuniziert hat? Schwierig“. Die Gewahrsamsnahme von Oury Jalloh wäre jedoch „strafrechtlich nicht bedeutsam“ gewesen, die „Verbringung“ sei „wegen verbaler Attacken“ erfolgt. Woher er diese Informationen damals gehabt habe, könne er nicht mehr sagen: „Ob ich es selbst gelesen habe oder angerufen worden bin“. In der Regel würde bei einer Verhaftung der DGL bei ihm anrufen: „Wir haben da jemanden. Dann spricht man die weiteren Maßnahmen ab“.

 

Nebenklägerin Götz erfragt nun Details zum Gespräch des Zeugen mit Beate H., dieses ordnet er „eher im Bereich des Mittags“ an. Rücksprachen zu dem nachträglich angefertigten Vermerk hätten zwar „auf alle Fälle“ statt gefunden, er wisse jedoch nicht mehr in welcher Form: „Ich meine ich habe mit Stendal telefoniert“. Er habe „natürlich Herrn Fa. angerufen“, könne sich jedoch nicht erinnern, ob er auch persönlich mit ihm gesprochen habe. Rücksprachen mit Revierleiter K. oder Heiko Kö. Habe er nicht gehalten, bevor er den Vermerk letztendlich an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet haben will.

 

Darüber hinaus wähnte sich der Zeuge bis „vorige Woche“ noch sicher, ein Gedächtnisprotokoll zu dem Gespräch mit Beate H. angefertigt zu haben, habe es jedoch in seinen Vorbereitungen auf den heutigen Prozesstag nicht wiederfinden können: „Ich war der Meinung, ich hab’s getan.“ Entweder habe er entgegen seiner Erinnerungen doch kein Protokoll angefertigt, oder „es ist mir in der Ablage verloren gegangen“, so Hanno S.

 

Zu Beginn des Gespräches sei Beate H. sichtlich aufgelöst durch die offene Tür in sein Büro getreten. Nach einer kurzen Einleitung habe die damalige stellvertretende Dienstgruppenleiterin ihre Wahrnehmungen im Geschehen um den Tod Oury Jalloh’s ihm gegenüber dargelegt. „Das habe ich alles gar nicht so gesagt.“, habe sie die Medienberichte, die sie als vermeintliche Kronzeugin darstellten, kommentiert. „Sie hat eigentlich grundsätzlich ihre Aussage widerrufen.“, verdeutlicht Hanno S. die Brisanz des Gespräches. Zum Inhalt gibt er weiter an, dass dieser sich „zu sagen wir 95, 98 Prozent“ mit der Aussage des Angeschuldigten Andreas S. gedeckt habe. Immer wieder emotional unterbrochen sei es in dem zweistündigem Gespräch weiterhin um Details zum Ablauf im DGL-Bereich gegangen, wie zum Beispiel: „ihre endlosen Gespräche mit Jalloh an der Wechselsprechanlage“. Sie habe ferner „mehr so bestimmte Abschnitte“ geschildert, Hanno S. habe sich zu diesen jedoch nicht genauer erkundigt. Was er mit: „Das zu hinterfragen war nicht meine Aufgabe. Das war Aufgabe der Kollegen aus Stendal oder der Staatsanwaltschaft.“, begründet. Doch auch der Vorsitzende hakt hier noch einmal nach und lässt den Zeugen die von Beate H. dargestellte Reaktion des DGL Andreas S., vom ersten Auflaufen des Brandmelders bis zum sich Entfernen aus dem DGL-Bereiches, erneut wiederholen: „Alarm – Drücken – Schlüssel – Drücken – Gehen“.

Auch Regina Götz will weiterhin Näheres wissen. Ob Beate H. gesagt habe, was sie gemacht hat? Darauf der Zeuge: „Auf alle Fälle saß sie ja noch so, dass sie die Wechselsprechanlage zum Gewahrsamstrakt bedient hat.“ Was Beate H. zu ihrem Verhalten nach Abbruch des Kontaktes zu Oury Jalloh – „warum meldet sich keiner, spricht keiner mehr?“ – ausgesagt habe, sei ihm aber nicht mehr erinnerlich. Zu ihrer Aussage bezüglich der Kommunikation mit Andreas S. weiß der Zeuge jedoch noch, dass „sie irgendwann so in der Art ‚Mach was!’ oder […] ‚Beeil Dich!’ gesagt hat“. „Panik setzte bei ihr erst in dem Moment ein, als sie das Wort ‚Feuer’ hörte und dann nichts mehr hörte.“, so der Befragte weiter. Zuvor, so mutmaßt der Zeuge, sei Beate H. „vielleicht genervt“ gewesen. Darüber hinaus „hat sie auch was erzählt zu dem Qualm. Dass der Qualm erst sichtbar wurde, nachdem die Zellentür offen war.“, aber er könne sich nicht erinnern, ob Beate H. erwähnt habe, Feuerwehr oder Notarzt verständigt zu haben. „Ja, leider.“, so der Leiter der Kriminalpolizei zum abschließenden Fazit des Richters: „Schade, dass Sie Ihr Protokoll nicht gemacht haben“.

 

Rechtsanwältin Götz erfragt im Folgenden die Kenntnis des Zeugen zur Brisanz von Beate H.’s Aussage. Ob ihm diese bewusst gewesen sei, beantwortet Hanno S. mit: „Von Ferne ja“. Er wisse jedoch nicht woher, gibt er weiter an, eventuell aus Fernsehen oder Zeitung. Ob Frau H.’s Aussagen in die damaligen Hausmitteilungen eingeflossen wären, kann der Befragte nicht sagen, äußert jedoch: „Ich denke mal, dass zumindest aus damaliger Sicht die Hausmitteilungen relativ wertungsfrei waren“. „Ich wusste immer, dass Frau H. versetzt war“, erläutert er weiter auf Nachfrage. Er könne nicht sagen, ob dies schon auf den Zeitpunkt ihres Gespräches zutreffend gewesen sei. Er vermute jedoch eher nicht, da Beate H. zuvor „lange krank“ gewesen sei.

 

Weiterhin zur Debatte steht nun Beate H.’s Motivation, sich damals an Hanno S. gewandt zu haben. Der Zeuge kann diesbezüglich nur Vermutungen anstellen, er erklärt, seit 1979 im Dienst und mit fast allen Kollegen per Du zu sein. Zu Frau H. hatte er „sehr viel Kontakt, dienstlich. Von daher hatte sie wahrscheinlich den Eindruck, ich bin jemand der ihr zuhört“.

Laut Hanno S. sei ihr Fazit gewesen: „Das war alles Mist, was die Kollegen in Stendal da mit mir gemacht haben“.

 

Nach einer 60minütigen Pause führt Rechtsanwalt Klinggräff die Befragung fort. Er will vom Zeugen dessen „ersten Angriff“ erläutert haben. Das seien alle Maßnahmen der Spurensicherung nach der Erlöschung: „Sicherung der augenscheinlich angeführten Beweismittel“. Es gelte, Beweisträchtiges zu dokumentieren, die Sicherung des Gewahrsamsbuches durchzuführen und die Aufzeichnungen des Notruf- und Funkverkehrs zu sichern. Die Kollegen des Kriminaldauerdienstes der PD Dessau habe er „etwa 14 Uhr“ zur ersten Spurensicherung eingewiesen, da sei er allerdings nur im Gewahrsamstrakt, in Zelle 5 selbst erst später im Laufe des Nachmittags gewesen. Ebenfalls zu einem späteren Zeitpunkt am 07.Januar 2005 sei dann bekannt geworden, dass das Innenministerium die Polizeidirektion Stendal mit den Ermittlungen beauftragt habe.

 

Die ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen zur Vorbereitung auf den heutigen Prozesstag benennt der Befragte als das Übergabeprotokoll für die Beamten der PD Stendal, sowie die Kopie des Vermerks aus seinem Gespräch mit Frau H. mit dem Inhalt, „dass das noch mal genau betrachtet werden muss“. Als weitere Quellen führt der Zeuge nur noch „nicht dienstliche Dinge“, wie Internet, Presse und ähnliches an, und ergänzt: „Da wir selbst alles übergeben haben, hatte ich nichts mehr“.

 

Die weitere Befragung dreht sich nun um die „dienstlichen Äußerungen“ der in den Fall involvierten Kollegen. „Aus der Erinnerung“ kennt er deren Inhalte nur, weil diese die Grundlage der Meldung an das Innenministerium gewesen seien. Diese wären jedoch nicht in den Akten aufzufinden. Sie „wären nicht Bestandteil der Akten“, meint Hanno S., worauf Klinggräff empört entgegnet: „ Da sind Sie ernsthaft der Meinung?“. Zeuge S. begründet dies mit dem Aussageverweigerungsrecht der Beamten: „Der Kollege und der Beamte ist ja in solchen Fällen in einem unwahrscheinlichen Spagat“, da StPO und Beamtenrecht „ja zwei verschiedene Dinge“ seien. Seiner Meinung nach „müsste es da auch eine relative Trennung geben“, die jedoch „zum Unmut der Kollegen nicht zu Genüge vollzogen“ werde, erläutert der Befragte. RA Klinggräff erkundigt sich, ob in diesem Fall auch Belehrungen zum Aussageverweigerungsrecht gemacht werden. Zeuge S. erklärt daraufhin: „Das ist eben der Spagat. Dass ein Beamter ja in der Pflicht steht, sich seinem Vorgesetztem, seinem Dienstherren gegenüber wahrheitsgemäß zu äußern, sich aber nicht selbst belasten muss“.

Hanno S. ist sich sicher, dass die dienstlichen Äußerungen „bei der Behörde Dessau gelandet sind“, ob Kopien der Unterlagen im Polizeirevier Dessau existieren, entziehe sich seiner Kenntnis.

 

Zurück zu den Geschehnissen am 07.Januar 05 erfragt RA Klinggräff die Abläufe nach der Erlöschung. Die Tatortsicherung sei nicht unter seiner Leitung gewesen, gibt der Zeuge zu Protokoll. Überdies sei „recht zeitnah“ durch den Revierleiter K. angeordnet worden, dass kein Unbefugter in den Gewahrsamstrakt hineindürfe. „Was macht denn ein Herr Bo., der nicht zum Kriminaldauerdienst gehört, dort unten?“. Diese Frage von RA Klinggräff kann Zeuge S. nicht beantworten, erklärt jedoch: „Ich weiß mittlerweile, damals wusste ich nicht, dass Herr Bo. sich an den Löschversuchen beteiligt hat“, und ergänzend: „Der hat keine Angst vor Feuer, nicht wie manch Anderer“. Dessen Anwesenheit im Gewahrsamstrakt nach dem Erlöschen vermutet der Zeuge mit dem Hintergrund, dass das „sicherlich die Phase“ gewesen sei, als die Absperrung noch nicht erfolgt war. Überdies kann er nicht ausschließen, dass auch nach der Entrauchung noch Kollegen in Zelle 5 gewesen seien.

 

Nachdem Hanno S. zuvor bereits äußerte, zu diesem Zeitpunkt den Rest eines Feuerzeuges durch den Kriminaldauerdienst abgepackt vor der Zellentür gesehen zu haben, ist er sich jetzt „nur [noch] relativ sicher“. Er räumt nun ein, dass er „eigentlich aus der Erinnerung vermutet, dass es dann doch später war“, als das Feuerzeug auftauchte. Und meint dass er am Freitagabend [07. Januar 2005, Anm. d. Red.] „definitiv“ keine Erklärung für den Ausbruch des Brandes gehabt habe. „Als es dann hieß: ‚Wir haben jetzt […] den Rest eines Feuerzeugs gefunden’, das war dann endlich eine Erklärung für den Brand“.

 

Klinggräff erwähnt nun, dass sich Revierleiter K. in seiner Aussage vor Gericht darüber „entrüstet“ habe, dass die Kollegen aus Stendal die Ermittlungen leiten. Hanno S. gibt an, diese Entrüstung nicht zu teilen. „Das ist normal und richtig“, stellt er fest, „einfach wegen der Neutralität und des Abstandes, des notwendigen“. Nach der Ankunft der Stendaler Beamten sei er nicht mehr in die weiteren Ermittlungen am 07.Januar 2005 involviert gewesen, darüber hinaus ergänzt der Zeuge zu seiner Zusammenarbeit mit Herrn Fa., dass diese mehr von „Dienstbotennatur“ gewesen sei. Als der Kriminaldauerdienst seine Arbeit beendet habe, sei auch er in Zelle 5 gewesen, führt S. aus, und habe sich selbst „einen optischen Überblick – bis dahin hatte ich sie ja noch nicht gesehen – über die Leiche gemacht“.

 

Im weiteren Verlauf geht auch RA Klinggräff noch einmal auf die Enttäuschung des Zeugen über die nicht vorhandene Hausmitteilung zum Prozessverlauf ein. Den Sinn darin sehe er in dem „minimieren dieser vermeintlichen durch die Presse recherchierten Skandale“. Die einzelnen Tatsachen, „die in der Öffentlichkeit scheibchenweise für scheibchenweise als Offenbarungen verlautbart wurden“, haben, so Hanno S. „zunehmend eigentlich die öffentliche Meinung ‚da wird alles vertuscht’“ erzeugt.

Daraufhin habe er angefangen sich einzumischen, dass dies jedoch den Ärger der Staatsanwaltschaft verursacht habe, verneint der Befragte. Nur nach der Angelegenheit mit Frau H. seien „atmosphärische kurzzeitige Schwankungen“ da gewesen, „nach dem Motto ‚Was mischen Sie sich da ein’“. Die Rüge der Staatsanwaltschaft sei also im Zusammenhang mit dem Gespräch mit Beate H. erfolgt, unter dem Vorwurf der Einmischung. Er habe jedoch nicht näher nachgefragt, betont Hanno S., da die Kritik „nicht persönlich“ gewesen, sondern auf dem Dienstweg erfolgt sei. Obgleich Frau H. damals in der Dienstgruppe des Angeklagten Andreas S. gewesen sei, habe er sich nicht gewundert, als sie sich mit ihrem Anlagen an ihn gewandt hat. Weil er jemand sei, der „sich gern schützend vor die Kollegen stellt?“ erkundigt sich RA Klingräff, was Zeuge S. jedoch sofort verneint. Es sei vielmehr sein Interesse an seinen Mitmenschen , weswegen er auch Gewerkschafter und seit vielen Jahren Personalleiter sei, erläutert er.

 

Der Vertreter der Nebenklage fährt fort, ob es denn geläufig sei, dass eine so wichtige Zeugin auf einer derart „informellen Ebene“, ohne Protokoll oder ähnliches, befragt oder angehört werde. Auch dies verneint der Zeuge und erklärt seine Vorgehensweise „aus vielerlei Gründen“. „Es war völlig klar, dass es um ne Sache ging, die relativ heikel war“, bestätigt er weiter. Eine Trennung zwischen privatem und dienstlichen sei in diesem Fall tatsächlich kaum möglich gewesen, gibt der Zeuge zu, er wisse jedoch nicht, ob diese eigentliche Kompetenzüberschreitung seinerseits zu der Rüge durch die Staatsanwaltschaft geführt habe. Er sei ja eigentlich überzeugt gewesen, das Gedächtnisprotokoll angefertigt zu haben, betont der Zeuge erneut, und versucht nun, das eventuelle Unterlassung des Protokolls durch die erteilte Rüge zu begründen. Dass das Protokoll verloren gegangen sei, würde er ausschließen. “Warum?“, erkundigt sich RA Klinggräff. „Weil’s dann noch da wäre“, entgegnet der Befragte.

Der Vermerk zu dem Gespräch schildere „eine grob daneben gegangene Art und Weise der Vernehmung“, führt Ulrich von Klinggräff weiter aus. Die Frage, ob er es denn schon mal erlebt habe, dass „Kollegen derart schlampig mit wichtigen Zeugen“ umgegangen seien, verneint der Zeuge. „Was mich irritiert hat“, ergänzt Hanno S., dass er allein aufgrund der Brisanz des Verfahrens „die Tonbandkassetten [der polizeilichen Vernehmungen, Anm. d. Red.] bis Ultimo wegschließen“ würde, dies jedoch nicht geschehen ist.

 

Hier beendet der Rechtsanwalt diesen Fragenkomplex und erfragt nun die Wahrnehmung des Zeugen zum Prozessverlauf. Dieser bejaht, dass ihm „als fleißigem Leser“ die Widersprüche zwischen den Aussagen von Heiko Kö. und Gerhardt Mö. aufgefallen seien, diese jedoch nicht weiter Thema in seinem Kollegenkreis gewesen seien: „Es ist keiner gekommen und hat mit mir darüber gesprochen“. Mit Gerhardt Kö. habe er „kurzzeitig gesprochen, da ging es um das Hauswachen-Display“. Er habe danach den Eindruck gehabt, dass Kö. das Thema gemieden habe, ihn daher nicht wieder darauf angesprochen, auch wenn er ihn nahezu täglich sehe. Er sei verwundert gewesen über die zweite Aussage Mö.’s, „weil sie nach dem, was ich kenne, nicht so richtig ins Bild gepasst hat“, dies insbesondere im Vergleich mit der Aussage des Angeklagten Andreas S., ergänzt der Befragte. Zur Aussage Bö.’s führt der Zeuge überdies an, dass diese „ja ziemlich konfus“ gewesen sei. Zu der Aussage Andreas S.’s könne er nichts sagen, „Ich kenne bloß diese Äußerung mit dem Signal, dann Schlüssel, und dann raus“.

 

Die Hausmitteilungen sind heute ein elementares Stichwort im Prozessverlauf. Auch Felix Isensee beginnt seine Befragung mit diesem Themenkomplex. Zu welchem Zeitpunkt seine Einmischung in die Frage der Informationsquellen stattgefunden habe, will er vom Zeugen wissen, Hanno S. meint dazu: „Aufs Komma krieg ich den Punkt nicht mehr hin“, vermutet aber, dass es im „März gewesen sein“ muss, als „scheibchenweise neue Skandale“ aufkamen und der „öffentliche Vorwurf, zumindest in den Medien, dass wir im Polizeirevier alles unter den Tisch kehren“ aufkam. Er habe daraufhin „behördenintern“ zu intervenieren versucht.

 

In den täglichen Besprechungen nach dem 07.Januar 2005 mit Revierleiter K. und Heiko Kö. sei „irgendwann aus den Gesprächen heraus der Entschluss entstanden, dass Hausmitteilungen günstig wären, da die „offiziellen Informationsquellen äußerst gering“ gewesen seien. In den Besprechungen wären über potentielle Inhalte der Hausmitteilungen jedoch nur „grob die Richtung“ festgelegt worden, als Beispiel führt der Befragte die Tatsache, „dass überhaupt erst mal Feuer“ am besagten Tag im Revier ausgebrochen sei, an. Dass die Kollegen ihre Informationen über Presse und Internet beziehen müssten, hielte er nicht für den richtigen Weg, begründet Hanno S. weiter, „Wir waren im Zugzwang, immer hinten dran“.

 

Im Wesentlichen hätten die Hausmitteilungen „alles was bekannt war“ beinhaltet, „man wollte ja nicht den Anschein erwecken, auch nach innen nicht, dass da irgendwelche Dinge totgeschwiegen werden“. Die Aussage Beate H.’s sei nicht eingeflossen, genauso wenig wie andere Inhalte aus den polizeilichen Vernehmungen: „Alles was in der Ermittlungsakte ist, weiß keiner von uns“, erläutert der Befragte auf die Frage zur potentiellen Beeinflussung möglicher Zeugen: „Wenn es in die Hausmitteilung eingeflossen ist, dann war’s bekannt“.

 

Da ein weiterer wichtiger Bestandteil der heutigen Befragung das Gespräch mit Frau H. ist, hat auch RA Isensee dazu noch einige Fragen, auf die zunächst keine die bisherigen Antworten ergänzende Aussagen erfolgen. Der Vertreter der Nebenklage erfragt den Beginn des Gespräches, die Verfassung von Beate H. und einige ihrer Aussagen erneut. Auch über die Versetzung H.’s weiß Hanno S. nichts weiter zu berichten, er habe davon gewusst und ihm sei ebenfalls klar gewesen, dass sie diese „nicht gut fand“, er habe jedoch nicht mit ihr darüber gesprochen. Als Beweggründe, dass Beate H. ihn aufgesucht hat, führt der Befragte „zum Einen das Rückempfinden zu den Ereignissen von Freitag“, zum Anderen die Tatsache, dass per Presse „Dinge durch die Öffentlichkeit geistern“. Welchen Zeitraum beide Motive in dem Gespräch beansprucht hätten, könne er nicht sagen, er müsse jedoch zuvor „mindestens zwanzig Minuten, eher mehr, mit Schluchzen abhaken“. Isensee empfindet die Tatsache, dass „ein so langes Gespräch so wenig Erinnerungen“ hervorrufe „schwer nachvollziehbar“. Der Zeuge erklärt dies damit, dass er die Aussagen des Andreas S. ja gekannt habe und Beate H.’s Aussagen sich mit diesen gedeckt hätten: „Wenn sie jetzt was vollkommend anderes geschildert hätte“, wären ihm vermutlich mehr Details bekannt, so der Zeuge.

Ob und inwieweit Frau H. geäußert hätte, nach dem Tod Oury Jallohs und ihren Aussagen im polizeilichen Verhör von Kollegen angesprochen worden zu sein, wisse er nicht mehr, er habe ihren Aussagen nur entnommen, „dass irgendein Kollege zu ihr gesagt hätte: ’Was erzählstn Du da für ein dummes Zeug!’“. Diese Reaktion könne potentiell auch von Seiten mehrerer Kollegen gekommen sein, das schließt Hanno S. nicht aus: „Sie stand enorm unter Druck“.

Die Kollegen hätten erst durch die Öffentlichkeit von den Widersprüchen in den Aussagen H.’s erfahren, meint der Zeuge weiter.

 

Da Hanno S. heute ausgesagt hat, dass eine Trennung zwischen privatem und dienstlichen in diesem Fall – in dem Gespräch mit Beate H. – tatsächlich kaum möglich gewesen sei, will Felix Isensee weiter von ihm wissen, ob er sich hierbei über eine mögliche Dienstpflichtsverletzung im Klaren gewesen sei. Hierauf interveniert der vorsitzende Richter und weist den Zeugen auf sein Aussageverweigerungsrecht hin, worauf Hanno S. seine Aussage verweigert.

 

Im Folgenden befragt der Vertreter der Nebenklage den Zeugen noch zu seinem Gespräch mit dem Angeklagten S., dabei sei jedoch „relativ wenig zu besprechen“ gewesen, obgleich Andreas S. den Befragten nur deswegen in seinem Büro im dritten Stock aufgesucht habe.

Darauf folgt ein Vorhalt aus der polizeilichen Vernehmung bezüglich der am 07.Januar 2005 im Revier gemachten Fotos. Hanno S. hatte ausgesagt: „So kann ich sagen, dass die Aufnahmen selbst für die Beweisführung meiner Ansicht nach unwichtig waren und sie danach ganz einfach in Vergessenheit geraten sind“. Zuvor hatte der Zeuge ausgesagt, nichts von den Fotos gewusst zu haben, die Aussage des Befragten im Verhör interpretiert RA Isensee jedoch als schlichtes Vergessen der vorher schon bekannten Existenz der Fotografien. Hanno S. verneint dies jedoch.

 

Ein weitere Vorhalt aus dem polizeilichen Verhör ergibt, dass der Zeuge „vermute […], dass die Aufnahmen von dem Polizeibeamten V. gefertigt wurden“, während er heute angegeben hatte, nicht zu wissen, wer die Bilder an besagtem Tage gemacht habe. Hanno S. stellt dies als Missverständnis dar, er wisse lediglich, dass der Kollege V. „Privataufnahmen“ am 07.Januar 2005 gemacht habe.

 

Ein weiterer Punkt in der polizeilichen Vernehmung ist die Aussage des heute Befragten, dass er nicht mehr wisse, wer zum Zeitpunkt des Brandes auf dem Hof gestanden habe, während er heute in der Befragung durch den Richter doch einige Kollegen benennen konnte. Isensee fragt den Zeugen, warum dieser in der polizeilichen Vernehmung „so unwillig“ gewesen sei, der Zeuge verneint dies, doch auch der Richter bestätigt: „Herr S., Sie waren sehr unwillig“. Darauf weiß Hanno S. keine Antwort.

 

Der Verteidiger des Angeklagten S., Atilla Teuchtler, führt die Befragung fort. Inwieweit er sich mit der Technik im DGL auskenne, will er von Hanno S. wissen, dieser antwortet: „Als jemand, der dort sehr oft sieht, was passiert, habe ich einen Überblick“. Der Zeuge beschreibt nun die Handlung des „Alarm wegdrücken“ und die „mittlerweile neue Anlage“. Zu den Zeitabständen zwischen dem ersten und dem wieder anspringenden Alarm befragt, schätzt der Zeuge diese als „es dauert nicht lange“ ein. „Man konnte nur wenige Sätze sprechen und das Ding piepte wieder“, erläutert er.

 

Von der Gewahrsamnahme von Oury Jalloh habe er per Journal erfahren, die Strafanzeige des Angeklagten Hans-Ulrich M. zu dieser Verhaftung kenne er jedoch nicht. Auch von der Fesselung habe er nichts gewusst, ergänzt der Zeuge die erfragten Details zum Ablauf am morgen des 07.Januars 2005.

 

Und auch Teuchtler geht noch einmal auf das Gespräch zwischen Beate H. und dem heutigen Zeugen ein. Ob es nicht möglich gewesen wäre, wesentliche Kritikpunkte an der polizeilichen Vernehmung durch die Beamten in Stendal in den Vermerk einzufügen, will der Verteidiger wissen. Der Befragte äußert hierzu, dass der „Grundvorwurf“ H.’s, „das habe ich nicht gesagt“ ja im Vermerk stehe. Er arbeite überdies nie mit Diktiergeräten, erläutert Hanno S. auf Anfrage. Beate H. habe in dem Gespräch klar gemacht, dass „aus ihrer Sicht vollkommend unstrittig war […], dass sie die letzte war, die was gehört hat, von Herrn Jalloh.“

Er habe dies nicht weiter mit ihr diskutiert, führt der Zeuge aus.

 

Die Zelle Fünf kenne er jetzt, sie habe sich optisch nicht verändert, sei jedoch nun mit „Technik, die da wohl nicht mehr ganz so anfällig ist“ versehen.

 

Der Staatsanwalt erkundigt sich noch, wie vor dem 07.Januar mit Alarmen umgegangen worden sei. Der Ton sei weggedrückt worden, dann sei ein Kollege „runter in den Keller“ gegangen und eine Mängelmeldung erstellt worden. Die Kollegen seien „normal“ schnell losgegangen, beantwortet Hanno S. die Frage nach der Geschwindigkeit. Den zeitlichen Abstand schätzt er: „Es klingelt, Schlüssel nehmen. 20. 30,60 Sekunden. Er wisse nicht ob es für das Verhalten in solchen Fällen früher eine Checkliste gegeben habe, führt der Befragte weiter aus.

 

Nach einigen weiteren Verständnisfragen wird der Zeuge Hanno S. unvereidigt entlassen.

 

Die Anwälte erbringen den Vorschlag, zukünftig mehr Zeugen pro Tag vorzuladen und besprechen schließlich das weitere Procedere mit dem vorsitzenden Richter. Nachdem RA Teuchtler noch anführt, soeben erfahren zu haben, dass sein Klient nie eine „dienstliche Äußerung“ gemacht habe, endet der heutige Prozesstag nach 7 Stunden.

 

 

Prozessbeobachtergruppe: http://www.prozessouryjalloh.de