47. Prozesstag

August 18, 2008

18. August 2008 // 9.00  – 9.30 Uhr

„Ohne weitere Bewegung des Herrn Jalloh ist der Hitzeschock nicht erklärbar. Das bedeutet, Herrn S. ist womöglich nur ein sehr geringes Versäumnis nachzuweisen.“

womöglich entscheidende und für viele BeobachterInnen unerwartete Zwischenbilanz des Gerichtes


„Sehr viel haben wir heute eigentlich nicht.“

„Sehr viel haben wir heute eigentlich nicht.“, sagt Richter Manfred Steinhoff zu Beginn des 47. Verhandlungstages im Prozess um den Feuertod Oury Jallohs. Der weitere Verlauf sollte zeigen, dass diese Einschätzung reichlich tiefgestapelt war.

In einer der nächsten Sitzungen, so kündigt Steinhoff weiter an, wird sich das Gericht demnach mit einem Gutachten befassen, in dem die Brennbarkeit der Matratze und die Beschaffenheit des entsprechenden Überzuges untersucht wurden sei. Außerdem wird der Brandsachverständige nochmals befragt und als Zeuge geladen.

„Daraus kann man schon einmal vorsichtig schlussfolgern.“

„Daraus kann man schon einmal vorsichtig schlussfolgern.“, leitet der Vorsitzende eine womöglich entscheidende und für viele BeobachterInnen unerwartete Zwischenbilanz des Gerichtes ein.

Die Nachbrandversuche hätten ergeben, dass die für einen Tod durch Hitzeschock erforderliche Temperatur, so wie sie die Gerichtsmedizin in einem Gutachten ausgewiesen hat, ca. sieben Minuten nach Brandausbruch in der Zelle Fünf im Dessauer Polizeirevier erreicht worden sei.

„Dass bedeutet, aus den Brandversuchen eine Zeitschiene zu entwickeln, funktioniert nicht.“

Steinhoff sagt weiter, dass nach Abwägung von Zeugenaussagen und den diversen Gutachten die „zwei Zeitlinien nicht zusammen passen“. Er führt weiter aus: „Dass bedeutet, aus den Brandversuchen eine Zeitschiene zu entwickeln, funktioniert nicht.“ Damit spielt der Vorsitzende zunächst auf die Aussage des LKA-Mitarbeiters Fie. an (mehr dazu hier…). Dieser hatte vor Gericht angegeben, dass die Brandmeldeanlage nach der Betätigung des Aus-Schalters nicht wieder automatisch anspringe und einen akustischen oder optischen Alarm anzeigen würde. „Sämtliche Aussagen der Frau H. (mehr dazu hier…), die auch sonst nicht sonderlich glaubwürdig sind, sind mit der technischen Realität nicht in Einklang zu bringen.“ Damit spielt Steinhoff offensichtlich auf die Aussage der Hauptbelastungszeugin an, der Hauptangeklagte Andreas S. habe mehrmals den Alarm weggedrückt.

Rechtsanwalt Ulrich von Klinggräff äußert dazu, dass sich die Angaben Beate H.s zwar oft widersprechen würden, bei der Aussage, dass die Brandmaldeanlage nach mehrmaligen Abschalten immer wieder angesprungen wäre, sei sie jedoch konstant geblieben.

Sie habe immer wieder angegeben, dass der akustische Warnton „nach einem kurzen Moment“ erneut aufgelaufen sei.

„Es ist prozessual nicht möglich, da können wir ruhig Klartext reden, sich aus fünf bis sechs Aussagen etwas auszusuchen.“

„Es ist prozessual nicht möglich, da können wir ruhig Klartext reden, sich aus fünf bis sechs Aussagen etwas auszusuchen.“, antwortet Steinhoff dem Nebenklagevertreter.

„Geht es etwas deutlicher und kann man das auch offiziell machen?“

Ulrich von Klinggräff findet die Bewertung des Vorsitzenden Richters „zu kryptisch“ und bittet: „Geht es etwas deutlicher und kann man das auch offiziell machen?“

„Vom Bewegungsablauf her ist es kein Problem, näher an die Flamme zu kommen.“

Richter Steinhoff gibt darauf hin an, dass das in Auftrag gegebene Bewegungsgutachten gezeigt habe, dass sich Oury Jalloh trotz seiner Fixierung hätte bewegen können: „Vom Bewegungsablauf her ist es kein Problem, näher an die Flamme zu kommen.“

Richter Steinhoff wird danach noch deutlicher: „Das würde für den Angeklagten S. bedeuten, dass nur noch eine sehr geringe Verzögerung festzustellen wäre.“ Mit Ausnahme der Zeugenaussage H. lasse sich nicht zweifelsfrei belegen, dass der Hauptangeklagte sich beim Rettungsversuch, respektive seinem Agieren im DGL-Bereich, relevante zeitliche Verzögerungen erlaubt habe (mehr dazu hier… ).

„Ohne weitere Bewegung des Herrn Jalloh ist der Hitzeschock nicht erklärbar. Das bedeutet, Herrn S. ist womöglich nur ein sehr geringes Versäumnis nachzuweisen.“

Womöglich wäre Oury Jalloh bereits vor dem Ablauf der 7 Minuten tot gewesen: „Ohne weitere Bewegung des Herrn Jalloh ist der Hitzeschock nicht erklärbar. Das bedeutet, Herrn S. ist womöglich nur ein sehr geringes Versäumnis nachzuweisen.“, bilanziert Steinhoff hinsichtlich des zeitlichen Widerspruches, wann die notwendige Temperatur für einen Hitzeschock erreicht worden sei.

„Genau das ist das Problem.“

Ulrich von Klinggräff regt an, womöglich darüber nachzudenken, ob auch eine andere Todesursache als der Hitzeschock in Frage kommen würde. Vor allem deshalb, weil er die erste Aussage der Beate H. als glaubwürdigste ansieht [Beate H. hatte angegeben, dass der Hauptangeklagte mehrmals den Alarm abgestellt habe und damit für eine wesentliche zeitliche Verzögerung verantwortlich sei. Die Staatsanwaltschaft hatte in der Anklageschrift darauf die These aufgebaut, dass Oury Jalloh bei einer angemessenen Reaktion des Hauptangeklagten Andreas S. vor dem Hitzeschock hätte gerettet werden können.; Anm. d. Red.]
„Genau das ist das Problem.“, sagt Steinhoff zur Glaubwürdigkeit der Zeugin Beate H. . Sie habe ausgesagt, dass sich Andreas S. nach dem Anschlagen der Lüftungsanlage auf den Weg in den Zellentrakt gemacht habe. Es müsse jedoch davon ausgegangen werden, dass der Hauptangeklagte bereits „vier bis fünf Minuten“ nach dem Brandalarm die Zelle Fünf im Gewahrsamsbereich erreicht habe. Da müsse sich die Temperatur nach bisher vorliegenden Meßergebnissen im Bereich von ca. 50-60 Grad bewegt haben. Die für einen Hitzeschock erforderlichen Temperaturen, würden dagegen erst nach „420 Sekunden“ gemessen.

Oberstaatsanwalt Christian Preissner möchte noch nicht soweit gehen, dass Oury Jalloh schon vor Ablauf der sieben Minuten tot gewesen sei. Auch er regt an, dazu nochmals die Gerichtsmedizin zu hören.

„Es wäre nicht schlecht, wenn wir Herrn Kö. dazu bewegen können, noch einmal scharf nachzudenken.“

„Es wäre nicht schlecht, wenn wir Herrn Kö. (mehr dazu hier…) dazu bewegen können, noch einmal scharf nachzudenken.“, sagt Steinhoff zu erneuten Vorladung des damaligen stellvertretenden Revierleiters. Der Richter hatte den Beamten in der Hauptverhandlung eine Falschaussage zur Last gelegt. Er erhoffe von einer neuerlichen Aussage jedoch nicht viel, dass habe schon die Befragung durch die Staatsanwaltschaft ergeben, die bisher gegen den Polizisten kein Ermittlungsverfahren eröffnet habe.

„Ich habe ein bisschen den frustrierenden Eindruck, wir haben jetzt nur noch das Pflichtprogramm um den Prozess zu Ende zu führen.“

„Ich habe ein bisschen den frustrierenden Eindruck, wir haben jetzt nur noch das Pflichtprogramm um den Prozess zu Ende zu führen.“, sagt der Vorsitzende sichtlich desillusioniert.

Prozessbeobachtergruppe: http://www.prozessouryjalloh.de