41. Prozesstag

März 14, 2008

12. März 2008 // 9.00 – 11.30 Uhr

„Die Grenzen des Korpsgeistes setzt jeder für sich selbst.“

Innenministerium bespitzelt Polizeibeamten / Polizeibeamter beleuchtet Korpsgeist in der Polizei / weitere Todesfall im Dessauer Revier mit Ungereimtheiten

„Wollen sie nicht ein Held sein, der Oury Jalloh sein Recht auf Leben zuspricht?“

Der 41. Verhandlungstag beginnt zunächst mit der Ankündigung des Nebenklagevertreters Rechtsanwalt Ulrich von Klinggräff, dass jener Besucher A. sich im Publikum befinde, den Richter Steinhoff am 39. Prozesstag des Saales verwiesen hat. A. möchte heute zu den Vorwürfen gegen seine Person Stellung nehmen. Die Vorwürfe, Prozessbeteiligte beleidigt und ihnen die Zunge heraus gesteckt zu haben bestreitet A. und echauffiert sich zum Vorsitzenden gewandt darüber, „das sie Zeit haben, so etwas zu verfolgen, während 30 Polizeibeamte sie hier unter unseren Augen anlügen.“ Ferner äußert er seinen Unmut darüber, dass für den Tod Mario Bichtemanns in einer Dessauer Polizeizelle im Jahr 2002 niemand Rechnung getragen habe. „Ich bin hier, weil es um das Recht auf Leben geht.“, so der Besucher und konfrontiert den Vorsitzenden mit dessen eigener Aussage, dass wir hier nicht in einer „Bananenrepublik“ leben würden, er im Verlauf der Verhandlung aber den Eindruck erhalte in einer solchen zu leben. Manfred Steinhoff wehrt die Diskussion mit den Worten ab: „Das ist kein Niveau über das wir uns hier unterhalten sollten. Ich führe hier keine Grundsatzdiskussion.“ Zunehmend erregter äußern sich A. sowie Steinhoff. Mehrfach fragt A. den Vorsitzenden: „Wollen sie nicht ein Held sein, der Oury Jalloh sein Recht auf Leben zuspricht?“ Die hinzu gerufenen Justizangestellten und Teile des Publikums versuchen den aufgebrachten Prozessbesucher aus dem Saal zu befördern. „Bringt ihn raus bis er sich beruhigt hat, dann ist gut.“, meint Richter Steinhoff zu der Situation.

„Er hat sie nicht beleidigt, er hat sie hoch gelobt.“ „Nein, er lobt mich nur, wenn ich Herrn S. als Mörder verurteile.“

Nebenklagevertreterin Regina Götz sagt diesbezüglich zu Steinhoff: „Er hat sie nicht beleidigt, er hat sie hoch gelobt.“ „Nein, er lobt mich nur, wenn ich Herrn S. als Mörder verurteile.“, antwortet der Richter dazu. Götz gibt nochmals zu bedenken, dass bei diesem Vorwurf gegen A. Aussage gegen Aussage stünde. Steinhoff rät dazu, A. solle Beschwerde einlegen und meint zum Verhalten des Prozessbesuchers: „Ich verstehe ja, dass Leute in einem solchen Verfahren mit höherer Frequenz mitschwingen.“ und „Wissen sie, was schön wäre? Wenn irgendjemand mit ihm reden würde und ihm sagt dass das so nicht geht.“ In Anbetracht des hier verhandelten Sachverhaltes seien viele deeskalierend tätig, meint Götz dazu. Manfred Steinhoff entgegnet darauf provokant: „Wenn ich nicht deeskalieren wollte, würde er jetzt sieben Tage in einer Einzelzelle schmoren. – Na gut drei Tage.“ Auch Nebenkläger Klinggräff empfindet es als nachvollziehbar, dass Beobachter diese Verfahrens frustriert über den Verlauf und das Aussageverhalten von Polizeibeamten vor Gericht wären. Richter Steinhoff meint: „Die Wahrnehmungen unter Umständen sind so, die haben wir im Zweifel alle.“ A. solle die ihm vorgeworfenen Punkte „einfach mal glatt ziehen und dann ist der Beschluss vom Tisch.“, meint Steinhoff, um den Besucher nicht dauerhaft von den Verhandlungen aus zu schließen. Er selbst wolle solch einen Beschluss auch nicht haben, da dieser ihm nur Zeit und Geld koste und unsinnig sei.
Der Richter versucht mit: „Meine Damen und Herren wir brechen diese Diskussion hier ab.“, die Wogen zu glätten und zum Tagesplan überzugehen. Er führt hierzu jedoch noch aus, dass es von Anfang an „Systemfehler“ in diesem Verfahren gegeben habe, so zum Beispiel, dass die Ermittlungen wie auch die Verhandlung sehr presselastig gewesen seien. Dies führe dazu, dass die Routineebene verlassen werde und Ermittlungen mit der Brechstange durchgesetzt würden anstatt mit der nötigen Sorgfalt. Für Nebenkläger Klinggräff habe die Staatsanwaltschaft gründlich und korrekt ermittel sowie zeitnah die Anklage bei Gericht eingereicht [06. Mai 2005, Anm. d. Red.]. Was der Nebenkläger jedoch unverständlich findet, ist, dass das Verfahren dennoch fast zwei Jahre später [27. März 2007, Anm. d. Red.] erst eröffnet worden sei. Für Ulrich von Klinggräff habe die öffentliche Begleitung zur Eröffnung des Verfahrens beigetragen. Steinhoff interveniert hier und meint dazu, dass er generell nicht dazu neige, sich durch gesteigertes öffentliches Interesse in seiner Meinungsfindung beeinflussen zu lassen.

„Wir haben uns über Fehler in dem Verfahren unterhalten.“

Als einziger Zeuge des heutigen Tages wird der 31-jährige Swen E. in den Zeugenstand gebeten. Er studiere seit 01. Juni 2007 an der Polizeiakademie Niedersachsen in Hann. Münden. Ihm selbst sei laut Intranat der Polizei bekannt, dass er angeblich der Autobahnpolizei zu geordnet seien soll, persönlich sei ihm dies aber nie mitgeteilt worden. E. sei einer der drei ehemaligen Dessauer Staatsschützer, die im Zuge der Glombitza-Affäre (mehr dazu hier…) (und hier…) in andere Bereiche der Landespolizei versetzt worden seien. Grund seiner heutigen Vorladung sei ein Gesprächsprotokoll bezüglich Aussagen von ihm zum Fall Jalloh, welches von Mitstudenten angefertigt worden wäre. Zu Beginn bestätigt E. gleich: „Also es gab das Gespräch.“ und auch den Gesprächsvermerk kenne. Zum Inhalt des Gesprächs befragt, antwortet E.: „Wir haben uns über Fehler in dem Verfahren unterhalten.“

„Das ist mir zu viel Unklarheit.“

Richter Steinhoff hält ihm eine Formulierung vor, wie er sie laut Mitstudenten Ad. und Mü. getätigt haben solle: „dass in Sachsen-Anhalt Schwarzafrikaner von der Polizei in der Zelle verbrannt werden.“ E. antwortet dazu: „Ich find es ganz wichtig Fragen zu stellen.“ und verweist dabei auf das Video der Tatortgruppe und eine Handschelle, welche verschwunden seien sowie auf einen Nasenbeinbruch Oury Jallohs, der bei der ersten Obduktion nicht mit protokoliert worden sei. „Das ist mir zu viel Unklarheit.“ , sagt er zusammenfassend und ergänzt, dass er immer gelernt habe, bei Ermittlungen auch unkonventionelle Fragen zu stellen.

„Mich über dieses Protokoll zu informieren, wurde ihnen direkt verwehrt.“

Den Eindruck von Richter Steinhoff, der Zeuge habe bereits eine „feste Meinung“ zu diesem Verfahren, bestätigt E. und fügt hinzu, dass er in Vergangenheit an vielen verschiedenen Stellen innerhalb der Polizei eingesetzt gewesen sei und daher bereits mit vielen Kollegen sich dazu ausgetauscht haben will. „Dieser Fall ist Thema in der Polizei.“, so Swen E. weiter.
Wie das Gesprächsprotokoll entstanden ist, will Manfred Steinhoff nun vom der 31-jährigen Zeugen wissen. E. gibt an, dass ein Herr Mön. aus den Innenministerium am 02. Januar 2008 Frau Ad. angerufen habe. Mön. hätte Ad. damit konfrontiert, Kenntnisse von einem Gespräch zwischen Swen E. und Mitstudierenden, u.a. Ad., zu haben, in dem es um den Fall Oury Jalloh gegangen sei. Der Mitarbeiter des Innenministeriums soll Ad. aufgefordert haben, dazu eine Gesprächsnotiz zu verfassen, wisse Swen E. von der Mitunterzeichnerin Mü. . Ferner gibt E. dazu an: „Mich über dieses Protokoll zu informieren, wurde ihnen [den zwei Unterzeichnern, Anm. d. Red.] direkt verwehrt.“ Als Motivation, dass die beiden gegen seine Person agieren, nennt E. Konkurrenz. Es sei unter den Studierenden klar gewesen, dass einer von Ihnen die Akademie noch hätte verlassen müssen.

„Aufgrund der Art der Fesselung wäre es nicht möglich gewesen.“

Auf Vorhalt der Aussage aus dem Gesprächsprotokoll, dass Oury Jalloh gefesselt geweysen sei und sich somit nicht hätte selbst anzünden könne, entgegnet der 31-jährige, das ein Ermittler aus dem Kollegenkreis ihm einmal mittgeteilt habe: „Aufgrund der Art der Fesselung wäre es nicht möglich gewesen.“, dass Jalloh an ein Feuerzeug in der Hosentasche hätte kommen, geschweige denn die Matratze selbst hätte entzünden können. Dies sei ein Gerücht, welches in der Polizei kursieren würde, so E. .

„Ich habe gesagt, dass auch diese Möglichkeit in Betracht gezogen werden muss.“

„Ich habe gesagt, dass auch diese Möglichkeit in Betracht gezogen werden muss.“, meint E. auf die Vorhalte aus dem zu Grunde liegenden Schreibens, dass er gemutmaßt haben solle, Oury Jalloh könnte auch von Polizeibeamten angezündet worden sein. „Ich habe [ferner] gesagt, es gibt die Gerüchte,“ dass ein Feuerzeug erst nachträglich an den Tatort gelegt worden sei.
E. bestätigt die Aussage von Richter Steinhoff: „Also wir halten mal fest, so haben sie das nicht gesagt.“ Das E. laut Gesprächsprotokoll „Akten gesehen“ haben wolle, ist dem 31-jährigen unerklärlich. Er habe lediglich bei seiner ehemaligen Tätigkeit im Staatsschutz Dessau, für den Bereich GIA [Gefahrenabwehr – Informationsbeschaffung – Auswertung], Einblick in Ermittlungsakten gehabt, weil er da zuständig gewesen sei, für die Gefahrenprognosen bezüglich Veranstaltungen und Verhandlungstage zu diesem Fall.

„Ich habe davon gesprochen, dass es in Vergangenheit mindestens zwei Fälle gab mit Unregelmäßigkeiten, die ich kenne, obwohl ich da gar nicht arbeite.“

Zu den zwei weiteren Fällen, bei denen Menschen in Zusammenhang mit Dessauer Polizeibeamte ums Leben gekommen seien sollen, hätten die Protokollanten Ad. Und Mü. offensichtlich etwas verwechselt, so E. . Dabei geht es um Mario Bichtemann (mehr dazu hier…) und einen Herrn Rose, der bereits in den 90iger Jahren nach einer polizeilichen Maßnahme aus einem Hochhaus gestürzt und dadurch verstorben sei. „Ich habe davon gesprochen, dass es in Vergangenheit mindestens zwei Fälle gab mit Unregelmäßigkeiten, die ich kenne, obwohl ich da gar nicht arbeite.“ so der Zeuge. E. habe im Rahmen seiner Laufbahn diese in einer Diplomarbeit beleuchtet. Sein Vorgesetzter habe damals gesagt: „Ich traue mich gar nicht das einzureichen.“, gibt Swen E. zu Protokoll. Er meint weiter dazu: „Da mach ich mir schon Gedanken, was ist das für eine Polizei.“, wenn sein Vorgesetzter „Bauchschmerzen“ habe diese Arbeit von ihm ein zu reichen.

„Nur weil ich bei der Polizei bin, bin ich doch kein besserer Mensch.“

Richter Steinhoff mahnt den Zeugen: „Kritik ist die eine Sache, aber wenn sie Polizeibeamten vorwerfen, jemanden vom Dach eines Wohnhauses zu schmeißen, ist das was anderes.“ Swen E. führt dazu aus, er kenne aus seiner Tätigkeit auch Kollegen, die einen Menschen umgebracht hätten, in Kinderpornovorwürfe involviert seien und ähnliches. Für ihn sei die Polizei eben auch nur ein „Durchschnitt der Gesellschaft“: „Nur weil ich bei der Polizei bin, bin ich doch kein besserer Mensch.“ Im Zuge von Ermittlungen die Dinge zu hinterfragen und gewagte Thesen aufzustellen, um ein objektives Bild zu erhalten, „dass habe ich so gelernt“, gibt der Zeuge zu Protokoll.
Nebenklagevertreterin Regina Götz möchte vom Zeugen nun wissen, wer bei diesem Gespräch in der Polizeiakademie noch mit anwesend gewesen sei. E. sei erinnerlich, dass neben den Zwei Protokollunterzeichnern auch noch andere Mitstudenten bei diesem privaten Abendessen zugegen waren. Die Kollegin Mü. habe ihm gegenüber versichert, sich nicht selbst an das Innenministerium gewandt zu haben und gab ferner E. gegenüber an, dass Mitunterzeichner Ad. Ihr selbiges versichert hätte. Daraus schlussfolgert Swen E. dass der Kontakt von anderer Seite geknüpft worden sein müsse.

„Wir sollten mal ein wenig ruhiger treten.“
„Das ist eigentlich eines Rechtsstaates unwürdig.“

Nun führt der Zeuge aus, dass er seit Oktober 2003 im KDD (Kriminaldauerdienst) der Polizeidirektion Dessau (heute PD Sachsen-Anhalt Ost, Anm. d. Red.) und später im Fachkommissariat Staatsschutz eingesetzt gewesen sei. Nach dem „Ärger“ befragt, den der Zeuge, zusammen mit zwei anderen Kollegen, im Zuge der Glombitza-Affäre bekommen habe, umreißt er kurz, dass es im Februar 2007 ein Gespräch mit dem Leiter der Polizei und drei Dessauer Staatschützern, u.a. ihm selbst, gegeben habe. In diesem Gespräch seien sie aufgefordert worden, der Bekämpfung des Rechtextremismus nicht mehr so hohe Priorität wie bis dato zu kommen zu lassen. „Wir sollten mal ein wenig ruhiger treten.“, so E. dazu. Zudem habe der Vorgesetzte die Landeskampagne „Hingucken!“ (mehr dazu hier…) diskreditiert. Dazu habe er dann mit den zwei Kollegen ein Gesprächsprotokoll verfasst, welches nun Gegenstand eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses im sachsen-anhaltinischen Landtag ist. Nachdem er dort bereits zum zweiten Mal ausgesagt habe, hätten ihm Mitglieder des Untersuchungsausschusses attestiert, dass er und die zwei Kollegen nicht falsch gehandelt hätten. Das Innenministerium jedoch werfe ihnen Illoyalität vor. Der Leiter der Ermittlungen zur Glombitza-Affäre und das Innenministerium würden bestreiten, dass gegen die drei ehemaligen Staatsschützer dienstrechtlich ermittelt worden sei. Die Mitglieder des Untersuchungsausschusses hingegen hätten ihm die Protokolle solcher Ermittlungen gezeigt. „Das ist eigentlich eines Rechtsstaates unwürdig.“, resümiert Swen E. dazu.

„Nicht jede kleine Verfehlung wird gleich publik gemacht.“

Auch die damalige Polizeipräsidentin habe ihnen in dieser Zeit nicht zur Seite gestanden, erinnert sich der 31-jährige bei einer entsprechenden Frage von Regina Götz. Er habe diesbezüglich lediglich einmal per E-Mail Stellung nehmen können, von der Polizeipräsidentin hingegen sei ein Beitrag im Intranet der Polizei erschienen und eine Unterschriftensammlung zu Gunsten des Leiters Polizei gestartet worden. Ferner habe sich seine Beurteilung, die er für die Bewerbung zum Studium für den Höheren Dienst benötige, um „180 Grad gedreht“. Gefertigt werden diese im Innenministerium.
Felix Isensee möchte vom Zeugen mehr über den Begriff „Korpsgeist“ erfahren. Swen E. führt unter dem Begriff „Copcultur“ an, dass in der Polizei Werte und Kultur unter Kollegen weitergegeben werden. Dass würde z.B. auch heißen: „Man scheißt den anderen nicht an.“ oder „Nicht jede kleine Verfehlung wird gleich publik gemacht.“, so der 31-jährige. Ferner fügt er aus Aufsätzen zu diesem Thema hinzu, dass in der Polizei gelte: Angefangene Maßnahmen sollen durchgezogen werden, egal ob im Zuge dieser Maßnahme das Recht gebeugt werden würde.

„Ich habe in den letzten Jahren Korpsgeist erfahren.“
„Herr Liebau hat für uns drei ausgeschlossen, dass wir jemals wieder im Staatsschutz arbeiten werden.“

„Ich habe in den letzten Jahren Korpsgeist erfahren.“, meint E. . Ihm seien die Türen vor der Nase zugeschlagen worden, er sei geschnitten worden und das „Du“ sei ihm von einigen Leuten entzogen worden. Wenn ihm von Personen des öffentlichen Lebens Unrecht erfahre oder geschädigt werde, solle er diese nicht anzeigen dürfen: „Das ist Korpsgeist.“, so der Polizeibeamte. „Herr Liebau (Leiter der Abteilung Polizei im Innenministerium LSA, Anm. d. Red.) hat für uns drei ausgeschlossen, dass wir jemals wieder im Staatsschutz arbeiten werden.“, gibt der Zeuge zu Protokoll und ergänzt: „Mangelnde Fähigkeiten wurden dabei niemals angesprochen.“ Er räumt bezüglich dieser „Affäre“ und des Korpsgeistes ein: „Es ist für jeden von uns schwierig Fehler einzugestehen.“, aber „Die Grenzen des Korpsgeistes setzt jeder für sich selbst.“ Ob der Zeuge meine, dass sich ein ganzes Revier dem Korpsgeist unterwerfen könne, will Felix Isensee wissen. E. mutmaßt: „Es gibt auch so etwas wie Corporate Identity. Vielleicht hat das Polizeirevier Dessau so etwas entwickelt.“ Er glaube nicht, dass generell jeder Beamte im Revier alles mitmachen würde, aber „jeder ist auch nur ein Mensch“ und habe eine Lebensplanung, weswegen natürlich jeder bestrebt sei seinen Job zu behalten.

„Da denkt man sich schon: Wie ist das in anderen Revieren?“

Swen E. meint: „Es musste in die Polizei erst noch transportiert werden.“ und meint damit die Verantwortung der Beamten, Personen im Gewahrsam gegenüber. Nach dem Tod Oury Jallohs sei dies zum Teil erst erkannt worden, was einige Verbesserungen mit sich gebracht habe. So führt der Zeuge beispielhaft ein „digitales Wachbuch“ und eine überabeitete Gewahrsamsordnung an. Den Fall um den Tod Oury Jallohs kannten laut E. alle Beamten im Land: „Gesprächsthema war das, man schaut halt schon auf Dessau.“, so der Zeuge weiter dazu. Das Wegdrücken des Alarmes und mangelnde Einweisungen in die Brandschutzordnung führt er an und resümiert dazu: „Da denkt man sich schon: Wie ist das in anderen Revieren?“ E. meint zudem auch dass das Interesse an diesem Fall schon weitreichend bei Justiz und anderen Polizeidienststellen vorhanden sei, vor allem, was am 07. Januar 2005 wirklich schief gelaufen sei.
Die Beamtin Beate H. kennt der Zeuge nur flüchtig, sie habe auf ihn einen freundlichen und kompetenten Eindruck hinterlassen, ferner wisse er, dass sie infolge der Ereignisse vom 07. Januar 2005 versetzt worden sei. Zusammen gearbeitet habe er mit ihr jedoch nie.

„Es gibt Einzelfälle, wo man sagen müsste: Man muss die Einstellung überdenken.“
„Schwarze brennen nun mal länger.“

„Es gibt Einzelfälle, wo man sagen müsste: Man muss die Einstellung überdenken.“, meint Swen E. auf Ulrich von Klinggräffs Frage nach Erfahrungen mit Rassismus unter Kollegen. Das Polizei-Führungskräftetreffen vom 10. Februar 2005 in Halle, bei dem ein hoher Beamter, in Anspielung auf den Feuertod Oury Jallohs, gesagt habe: „Schwarze brennen nun mal länger.“, kenne der Zeuge. Er wisse, dass ein Beamter der gegen diese Äußerung protestiert habe, daraufhin Mobbing von Kollegen erfahren habe und dazu auch ein „Mobbingtagebuch“ geführt habe. Allein habe dieser Beamter dann allerdings Kapituliert und sich versetzen lassen. Der Beamte, welcher die verächtlichen Äußerungen getätigt habe, hätte dafür lediglich einen Verweis bekommen, die schwächste mögliche Sanktion. E. halte es persönlich für wichtig, dass Weltoffenheit und Sensibilität anderen Kulturen gegenüber bei der Polizei Einzug erhalten und sehe dies aktuell „auf einem guten Weg“. Wie es mit diesen Werten im Polizeirevier Dessau bestellt sei, könne er nicht sagen, da er dort nie selbst Dienst gehabt habe.

„Letztlich war es eine Anweisung des Innenministeriums, dass so zu schreiben. Ich habe deswegen auch gegen das Innenministerium geklagt.“

Zu dem Gesprächsprotokoll, wegen dem der Zeuge heute hier vorgeladen ist, meint er: „Letztlich war es eine Anweisung des Innenministeriums, dass so zu schreiben. Ich habe deswegen auch gegen das Innenministerium geklagt.“ Laut Bekundungen E. gegenüber habe die Mitunterzeichnerin Mü. ihr Karriereende vermutet, wenn sie dieses Protokoll nicht mit angefertigt hätte. Ferner sei sie angewiesen worden, die Existenz dieses Gesprächsprotokolls dem heutigen Zeugen gegenüber zu leugnen.
Nebenklägerin Regina Götz spricht den Zeugen nun auf die Aussage der Hauptbelastungszeugin Beate H. an, mit welcher diese den Angeklagten Andreas S. schwer belastet habe. Vorsichtig fragt Götz, ob der Zeuge sich eventuell vorstellen könne, dass eine solche Aussage für den weiteren Dienst im Revier problematisch sein könnte. „Das ist gut formuliert. Ich sag mal, das ist sehr problematisch.“, antwortet E. der Rechtanwältin entschlossen und verweist auf den bereits erwähnten Korpsgeist innerhalb der Polizei. Götz zitiert die Aussage der Beamtin H., wonach diese „überhaupt keine Problem gehabt [habe] und die Kollegen […] freundlich gewesen“ seien. „Das kann ich mir nur schwer vorstellen.“, entgegnet der Polizeibeamte im Zeugenstand.

„Diese Dinge kann nur eine Person sagen und diese Person ist nicht mehr am Leben.“

Der Verteidiger des Angeklagten Andreas S. Atilla Teuchtler will vom Zeugen wissen, woher dieser seine Kenntnisse über den Fall nehme. E. antwortet dazu, dass er sich auf anerkannte Presseorgane stütze und meint, dass er sich dabei natürlich auf die Sorgfalt und den Ehrenkodex der Presse verlasse, dass diese korrekt berichte. Ferner könne er hier heut nur aussagen, weil Kollegen ein Gesprächsprotokoll zu Äußerungen von ihm angefertigt haben. Über Inhalte dieses Schriftstückes und zum Korpsgeist in der Polizei sei er in der Lage zu antworten. Infolge dieser Anmerkung mutmaßt er, dass er den Korpsgeist innerhalb des Apparates dann wohl wieder zu spüren bekommen könnte. Zu den Anklagepunkten und den Abläufen am 07. Januar 2005 könne er nichts sagen, weil er nicht dabei gewesen sei. „Diese Dinge kann nur eine Person sagen und diese Person ist nicht mehr am Leben.“, so Swen E. worauf er Applaus aus dem Publikum bekommt.

Wenn zu Anfang der Ereignisse am Todestag Oury Jallohs Kein Feuerzeug in der Zelle gewesen sei, „muss wohl eine dritte Hand im Spiel gewesen sein. Das muss auch mal gesagt werden.“, so E. und verweist darauf, gelernt zu haben, auch Spekulationen und gewagten Thesen nachzugehen, um der Wahrheit näher zu kommen.

Auf eine entsprechende Frage des Oberstaatsanwalts Christian Preissner führt der Zeuge aus, dass er von der Mitunterzeichnerin des Gesprächsprotokolles Mü. wisse, dass der Kollege Ad. von Mön. aus dem Innenministerium angerufen wurden sei. E. meint: „Es gab Vorgaben.“, wie das Gesprächsprotokoll auszusehen habe. Preissner meint darauf, dass die Zeugen dazu auch noch zu hören sein werden.

Nebenklagevertreter Ulrich von Klinggräff bringt abschließend noch ein anonymes Schreiben zur Sprache, welches der Nebenklage zu gegangen sei. Dieses weise Informationen auf über den dritten erwähnten Todesfall im Dessauer Polizeigewahrsam, der bereits etwa zehn Jahre zurück liege. Ein Herr Rose, der sich aufgrund von Alkoholisierung im Gewahrsam befunden hätte, sei nach der Entlassung tot im Dessauer Stadtgebiet aufgefunden worden. Laut dem Schreiben habe damals der Verdacht bestanden, dass Rose hätte auch in der Zelle verstorben sein können und dann erst aus dem Fenster geworfen worden sein könnte. Die Ermittlungsakten zu diesem Fall würden Bände füllen. Klinggräff fragt Richter Steinhoff, wieso diese Akte ihm so vertraut scheint. „Weil ich das was sie in Kopie bekommen haben bereits intensiv gelesen habe.“, so der Vorsitzende.

„So ein Versuch wird nie die Wirklichkeit wiederspiegeln.“

Nachdem der Zeuge entlassen ist, diskutieren die Prozessteilnehmer noch einmal über das neu bestellte Brandgutachten. Verteidiger Teuchtler gibt zu bedenken, dass das Oury Jalloh aufgrund seiner vermutlichen heftigen Bewegungen, während des Feuerausbruchs, dieses auch noch angefacht und dadurch die Rauchgase auch noch angezogen haben könnte. Götz wendet, mit Verweis auf einen Grill ein, dass erfahrungsgemäß mehr Luftbewegung notwendig sei, um ein Feuer effektiv anzufachen. „So ein Versuch wird nie die Wirklichkeit wiederspiegeln.“, so Oberstaatsanwalt Preissner dazu. Wichtig sei hingegen: „Wie ist die Temperaturausbreitung?“ Bei diesem Nachbrandversuch solle der Öffentlichkeit die Möglichkeit der Beobachtung eingeräumt werden.

Prozessbeobachtergruppe: http://www.prozessouryjalloh.de