18. Prozesstag

August 30, 2007

18. Prozesstag – 06. Juli 2007 // 9.00 – 13.00 Uhr

„Das war Stadtgespräch, das ging sogar bis ins Ausland. Afrika. Weltweit.“

59jährige Beamtin des Verkehrsdienstes am 18. Prozesstag im Zeugenstand

Zu Beginn des heutigen 18. Prozesstages verkündet Richter Manfred Steinhoff zunächst einen Kammerbeschluss zum Antrag des Angeklagten Andreas S. und seines Verteidigers Rechtsanwalt Atilla Teuchtler, in dem beantragt wurde, den Zeugen Bauermann nicht vorzuladen, da seine Aussage ihrer Auffassung nach für die Hauptverhandlung nicht relevant sei (mehr dazu hier …). Die Kammer entschied, den Zeugen zu hören. Steinhoff begründet diesen Beschluss damit, dass die Aussage des Zeugen Bauermann vor allem deshalb relevant sei um beurteilen zu können, ob der Angeklagten Andreas S. sich im Zusammenhang mit dem Zellentod des Mario Bichtemann in Jahre 2002 (mehr dazu hier…) den Dienstvorschriften entsprechend verhalten habe. Außerdem könne die Zulassung des Zeugen dazu beitragen, dass Dienstverhalten des Hauptangeklagten im Allgemeinen und dessen persönliches Dienstprofil im Speziellen, besser beurteilen zu können.

Rechtsanwalt Teutler gibt an der Stelle bekannt, dass sein Zeuge sich vorbehalte, zum heutigen Tag noch eine Erklärung zum bisherigen Verfahrensverlauf abgeben zu wollen.

 

Im weiteren Verlauf gibt Rechtsanwalt Felix Isensee für die Nebenklage eine Erklärung ab und bezieht sich dabei auf Aussagen des Polizeibeamten Hans-Jürgen B. (mehr dazu hier…) sowie anderer Zeugen, die bereits vor Gericht gehört wurden. Er führt aus, dass man bisher im Zeugenstand „überwiegend“ gehört habe, dass es unter den Kollegen der Dessauer Polizei keine Unterhaltungen zu den Geschehnissen des 07. Januar 2005 und zum laufenden Prozess gegeben haben soll. Auch sei die Presseberichterstattung von den meisten Beamten nicht verfolgt worden. Der Nebenklagevertreter hält diese Einlassungen für unwahrscheinlich, da es bundesweite, sogar weltweite, negative Presseberichte über die Dessauer Polizei gegeben habe. „Es sei immerhin ein Mensch gestorben und langjährige Beamte seien von den Vorwürfen betroffen.“, so Isensee wörtlich. Sich mit dieser Ausnahmesituation zu beschäftigen, „ist normales soziales Verhalten“, so der Nebenklagevertreter.

 

Fragen der Nebenklage nach dem „Warum?“ würden von den Befragten nur sehr vage oder ausweichend beantwortet. Jedenfalls gebe es laut Auffassung der Nebenklage keine plausiblen Antworten, um die Wahrheitsfindung voranzutreiben. Weiterhin habe das Gericht bisher wenig Zweifel am Wahrheitsgehalt der gehörten Zeugen gezeigt und der Nebenklage würde unterstellt, dass sie zu „überzogene Anforderungen“ an die Zeugen stellen würden, wa?s häufig zu Streit mit dem Gericht führe.

 

Zur Erklärung der Nebenklage führt Richter Steinhoff aus, dass die Nebenklagevertreter sich sehr gut kennen würden und lange genug im Geschäft seien, um sich vom Gericht nicht in ihrem Agieren beschneiden zu lassen. Ferner gibt er bekannt, dass er auch den Eindruck habe, dass „hier gemauert wird“. „Das ist ein gefährliches Spiel“, meint er dazu und sagt weiter: „Ich weis nicht, ob dem ein oder anderen, der hier schon ausgesagt hat, das so bewusst ist.“ Der Richter betont auch, dass er nur eingeschritten sei wenn er den Eindruck gehabt hätte, ein Zeuge würde sich mit seinen Einlassungen den Mund verbrennen.

Der Vorsitzende informiert die Prozessbeteiligten schließlich darüber, dass es nach weiteren Zeugenaussagen durchaus Sinn macht, sich einmal einen ganzen Prozesstag dafür Zeit zu nehmen, um gemeinsam über den bisherigen Erkenntnisstand, mögliche und unmögliche Ablaufversionen und den weiteren Verlauf der Hauptverhandlung nachzudenken. Einen konkreten Prozesstermin nennt Steinhoff heute dafür jedoch noch nicht.

 

Nach etwa 25 Minuten erscheint die 59jährige Zeugin Marion Pa. im Gerichtssaal. Ihr Aufgabebereich im Polizeirevier Dessau sei im Verkehrsdienst angesiedelt, dort befasse sie sich mit den Ermittlungen zu Ordnungswidrigkeiten. Ihr Büro befinde sich im Erdgeschoss zur Gebäudevorderseite heraus. Sie arbeite nur Wochentags von Montag bis Freitag und habe am 07. Januar 2007 gegen 6.45 Uhr ihren Dienst begonnen.

 

Ich habe in den Vormittagsstunden was ganz Lautes auf dem Flur gehört, Geschrei, was ganz Lautes“, gibt die Zeugin auf die erste Frage des Vorsitzenden Richters Steinhoff zu ihren konkreten Wahrnehmungen im Vorfeld des Brandgeschehens an: „Ich hab da Menschen gesehen.“ Ob ein Schwarzafrikaner darunter gewesen sei, hätte sie nicht erkennen können.


Laut ihren Angaben habe sich die Zeugin in der Mittagszeit im Kaffeeraum, am Ende des Flures ihres Arbeitsbereiches, aufgehalten. Wer sich mit ihr zusammen zu diesem Zeitpunkt dort befunden hätte, könne sie heute jedoch nicht mehr sagen.

 

Sie habe mitbekommen, dass im Eingangsbereich etwas los gewesen sei. Dann wäre die Mitarbeiterin des Einlassdienstes Annette F. (mehr dazu hier…) in Richtung Kaffeeraum gerannt und habe gerufen: „Hat der Verkehrsdienst eine Decke?“ „Ja, ich hab eine Decke“, erinnert sich die Zeugin an ihre damalige Antwort. Sie sei sofort aufgestanden und habe die Decke aus dem Fensterbrett ihres Dienstzimmers geholt und sei dann „so schnell ich konnte aus meinem Zimmer und vor Richtung Vorraum.“ „Ich hab die Decke in der Hand, bin vor und hab die irgendwem übergeben.“, so Marion Pa. Nach mehrfachem Nachhaken kann sie heute nicht mehr sagen, wer diese Person gewesen sei.

 

Wen sie dann im Vorraum des Polizeireviers alles gesehen habe, wisse sie nicht mehr. Zur allgemeinen Stimmung in dieser Situation meint sie: „Annette F. hat das panisch rüber gebracht und ich habe dann panisch reagiert“. Ferner beschrieb sie die Situation allgemein mit „Hektik“. „Es waren Uniformierte dort. Da sind welche die Treppe runter“, kann sie auf Fragen zu konkret wahrgenommenen Personen zu Protokoll geben. „Es war alles hektisch dort und schnelles Rennen.“ „Ich kann es nicht mehr sage?n. Ich kann es wirklich nicht mehr sagen.“, kommentiert sie ihre Erinnerungen. Das Pförtnerhäuschen, sowie die Treppe runter in den Hof und in den Gewahrsamsbereich, hätte sie dabei nicht einsehen können: „Ich war gar nicht soweit.“

 

Die Frage, ob sie eine solche Stimmung im Polizeirevier schon einmal erlebt habe, kommentiert sie mit den Worten: „Da unten bekommen sie ja schon mal eine Zuführung mit, da geht nicht immer alles leise zu.“ Zum 07. Januar 2007 sagt sie: „Es war anders“.

 

Ja, es war ein beißender Geruch“, erinnert sich die Zeugin. Wonach es gerochen habe, könne sie jedoch an dieser Stelle nicht beantworten. Später habe sich der Rauchgeruch ihrer Wahrnehmung zufolge verstärkt, ob sie dann auch welchen gesehen habe, wisse sie nicht mehr.

 

Nachdem sie im Flurbereich die Decke übergeben habe, sei sie in ihr Büro zurückgegangen, denn: „Es wurde gesagt, wir möchten ins Dienstzimmer gehen und die Türen schließen.“ Es sei ganz normal, dass man fragt was da los sei, meint Richter Steinhoff zur Zeugin, nachdem diese angibt, dies nicht getan zu haben. Sie konkretisiert: „In dem Moment war für mich die Decke wichtig, ich habe nicht gefragt, was hier los ist.“ „Es war ein Durcheinanderreden, irgendwer hat uns weggeschickt“, entgegnet sie auf die Frage, wie lange ihr Aufenthalt im vorderen Flurbereich gedauert habe.

Mit Feuerlöscher habe sie zu diesem Zeitpunkt niemanden gesehen. Ob sich Feuerlöscher im Vorraum oder in ihrem Flur befunden hätten oder heute befinden würden, will der Vorsitzende dann von der Befragten wissen. „Kann ich nicht sagen“, lautet d?ie Antwort. Richter Manfred Steinhoff meint dazu wohlwollend: „Wenn sie das nächste Mal in das Revier kommen, gucken sie mal, da sind bestimmt welche.“

 

In ihrem Dienstzimmer habe sie dann bis 14.15 Uhr zusammen mit der Kollegin Madeleine No. ausgehaart. Bis „Herr Bö., unser Chef“ gemeint habe, sie könnten Feierabend machen.

 

Als es hieß, da steht was im Internet“, habe sie sich das einmal angeschaut, ansonsten habe sie nur im Intranet (polizeiinternes Internet, Anm. der Redaktion) die Pressemitteilungen der Polizeidirektion und die Hausmitteilungen gelesen. „Ich habe nicht intensiv danach geschaut“, umreißt sie ihren persönlichen Informationsbedarf zum Fall Oury Jalloh.

 

Dienstlich habe die Zeugin mit der Beamtin Beate H. (mehr dazu hier…) fast nichts zu tun, da diese in einem anderen Bereich arbeite. Von deren Versetzung unmittelbar nach den Geschehnissen des 07.Januar 2005 habe sie nur vom „Hörensagen“ erfahren.

 

Haben Sie gelesen, dass laut der ersten Aussage von Frau H. Herr S. etwas völlig falsch gemacht hätte?“, fragt der Vorsitzende anschließend. Nachdem sie hierzu keine Antwort gibt, macht Richter Steinhoff ihr Vorhaltungen. Einem Dienstgruppenleiter würde mindestens fahrlässige Tötung vorgeworfen werden und unter den Kollegen würde nicht darüber gesprochen?. „Da müssten wir ja ziemlich dämlich sein, wenn wir das glauben“, wird Steinhoff deutlicher und sagt dazu weiter: „Richter ?würden, wenn ein anderer Richter ans Kreuz genagelt wird, darüber reden. Bei Anwälten wäre das genauso.“ Abschließend versucht er die Zeugin zu einer Antwort zu bewegen: „Es geht darum, ob darüber geredet wurde.“ „Es wurde darüber geredet. Natürlich hat man sich Gedanken gemacht, was da passiert ist. Und dass das nicht passieren darf.“, so die Befragte. Diese Antwort kommentiert der Richter: „Natürlich darf das nicht passieren.“ Zu den Inhalten der Gespräche unter den Beamten gibt sie an, dass „irgendwas nicht funktioniert haben soll.“ (Rauchmeldeanlage, Anm. d. Redaktion) Außerdem wäre es auch einmal um die fehlende Videoüberwachung der Zellen im Gewahrsamstrakt gegangen. Ihrer Meinung, so Marion Pa., gehörten stark alkoholisierte Personen in eine Klinik, nicht in Polizeigewahrsam.

 

Man muss jemandem die Würmer aus der Nase ziehen, den Eindruck hatte ich hier“, beginnt Oberstaatsanwalt Preissner nun seinen Fragekomplex. „Hat es irgendwelche Anweisungen oder Hinweise gegeben: Das behalten wir mal schön für uns?`“, will er ziemlich dierekt von der Zeugin wissen. Die Befragte verneint dies und ergänzt: „Ich kann mich einfach nicht mehr erinnern.“

 

Preissner kommt nochmals darauf zu sprechen, dass man sich natürlich ganz selbstverständlich über solche Geschehnisse untereinander austauschen würde. Und hält ihr vor: „Hier macht es den Eindruck, auf dem Polizeirevier Dessau ist das alles ganz anders.“ „Das war Stadtgespräch, das ging sogar bis ins Ausland, Afrika, weltweit.“, führt der Oberstaatsanwalt zudem aus und ergänzt: „Aber die Beamten, die direkt dabei waren, die können uns nichts dazu sagen. Deshalb frage ich nach einem Maulkorb.“

 

Als sie an diesem Tag Feierabend gemacht habe, sei ja bereits klar gewesen, das Herr Jalloh sein Leben gelassen hatte, meint der Oberstaatsanwalt und fragt: „Wann war ihnen das bekannt?“ „Also am Freitag nicht mehr“, so die Zeugin daraufhin. „Auch hierfür gäbe es ja eine Vielzahl von Quellen“ kommentiert die Preissner und möchte wissen, ob sie dies erst am folgenden Montag erfahren oder in der Zeitung gelesen habe. Wie sie damals zur Information gelangte, dass ein Mensch im Polizeirevier verbrannte, könne sie heute nicht mehr sagen.

 

Jetzt werd ich aber böse“, so Christian Preissner anschließend ungehalten zur Zeugin. Diese entgegnet darauf: „Ich weiche nicht aus. Ich kann mich nicht erinnern.“ Dazu meint der Oberstaatsanwalt abschließend: „Das war ein Ereignis, das hoffentlich in ihrem Leben einmalig bleibt. Auch wenn es schrecklich war, solche Ereignisse brennen sich doch ein.“

 

Nebenklagevertreterin Regina Götz will nun wissen, wann die Zeugin von ihrer Ladung vor Gericht erfahren habe. Das wäre laut Pa. am zurückliegenden Dienstag gewesen, als sie aus dem Urlaub gekommen sei. Ihr Vorgesetzter Li. hätte sie mündlich darüber in Kenntnis gesetzt und schriftlich wäre ihr die Vorladung am Donnerstag, also einen Tag vor dem Termin, zugegangen. Mit ihrem Vorgesetzten habe sie sich dann darüber unterhalten, inwiefern ihre Aussage relevant für diesen Prozess sei.

 

 

Nach einer Mittagspause beginnt Rechtsanwalt Isensee und will wissen, um was für eine Decke es sich gehandelt habe. „Das war eine kuschelige, neue und gemusterte Wolldecke.“, so die Befragte. „Herr Kö. hat ?gesagt, dass er die Decke von ihnen bekommen hat“, hält Felix Isensee ihr die Zeugenaussage des Leiters des Reviereinsatzdienstes vor. „Ich kann es nicht mehr sagen“, so Marion Pa. zu dieser Frage. Ob in der Situation, wo sie sich im vorderen Teil des Flures aufgehalten habe jemand aus dem Fahrstuhl gekommen sei, kann die Zeugin heute nicht mehr sagen.

 

Sie selbst habe laut ihren Aussagen nie an einer Dienstbesprechung in Hinblick auf das Verfahren und den Prozess teilgenommen. Dass die Aussagen der Beate H. den Angeschuldigten Andreas S. belasteten, davon habe sie gehört. Weiter führt sie dazu aus: „Konkret weis ich es nicht, aber das war Gesprächsthema“. Auf Nachfragen äußert sie außerdem: „Herr S. hätte etwas weggedrückt, er hätte da was ausgemacht, die Alarmanlage hätte er ausgemacht.“

 

Wann sie sich über den Verlauf des Prozesses zuletzt informiert habe, will Nebenkläger Klinggräff wissen. Das würde länger zurückliegen gibt sie zu Protokoll: „Vor dem Urlaub, aber mindestens im Frühjahr.“ Auf eine entsprechende Frage hin bejaht sie, gewusst zu haben, dass Kö. ausgesagt habe, die Decke von ihr erhalten zu haben. Das habe ihr die Kollegin Kfm. Gesagt: „Wenn ich das richtig verstanden habe, kann man das nachlesen. Ich hab ihr gesagt, ich weis es nicht.“

 

Rechtsanwalt Teuchtler, der Verteidiger des Angeschuldigten Andreas S., sowie Rechtsanwalt Tamoschus, der Verteidiger von Hans-Ulrich M., haben keinerlei Fragen an die geladene Zeugin.

 

Prozessbeobachtergruppe: http://www.prozessouryjalloh.de