Die Chronologie der Ereignisse

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Am 7. Januar 2005 verbrannte der Asylbewerber Oury Jalloh aus Westafrika in einer Zelle im Dessauer Polizeirevier in der Wolfgangstrasse. Jalloh floh im Jahre 2000 vor dem Bürgerkrieg aus Sierra Leone nach Deutschland.

 

Der Feuertod Oury Jallohs

 

Dessau. Am 7. Januar 2005 gegen acht Uhr meldete sich Karin R.-S. von der Dessauer Stadtreinigung über den Notruf der Polizei 110, weil sie und ihre Kolleginnen sich von Jalloh belästigt fühlten. Das Handy von Jalloh soll nicht funktioniert haben, er wollte sich von den Frauen der Stadtreinigung ein Handy leihen, um zu telefonieren. Er fragte sie immer wieder, bis sie die Polizei riefen. Die Polizisten nahmen ihn mit auf die Wache, weil sie seine Identität vor Ort nicht eindeutig klären konnten. Jalloh war stark angetrunken. Er soll sich gegen seine Mitnahme zum Polizeirevier heftig gewehrt haben.

Auf dem Polizeirevier entnimmt der Dessauer Arzt Andreas B. von Jalloh eine Blutprobe und erklärt ihn für gewahrsamstauglich. Seine Kleidung wird durchsucht. Weil er sich immer noch wehrt, werden ihm Fesseln angelegt. Schließlich bringt man ihn in den Keller zur Gewahrsamszelle Nummer fünf. Die Gewahrsamszelle: Ein bis zur Decke gefliester Raum, am Boden ein Podest, darauf eine feuerfeste Kunstledermatratze. Jallohs Fesseln werden durch Eisenringe in Wand und Boden gezogen. Alle halbe Stunde sollen die Polizisten die Zelle kontrolliert haben, zuletzt um 11.45 Uhr. Sie meldeten keine Auffälligkeiten.

Die Gewahrsamszelle ist durch eine Sprechanlage mit den Räumen der diensthabenden Beamten, Andreas S. und Beate H., im ersten Obergeschoss verbunden. In die Zelle ist ein sehr sensibles Mikrofon eingebaut, durch die auch normales Sprechen gut hörbar ist. Doch als gegen 12.00 Uhr ein Feuer ausbricht und Jalloh mit aller Kraft um sein Leben gebrüllt haben muss, hören die diensthabenden Beamten offenbar nichts. Der Dienstgruppenleiter Polizeihauptkommissar Andreas S. soll die Gegensprechanlage leise gedreht haben, weil er sich beim Telefonieren belästigt fühlte. Die Beamtin Beate H., die dies bemerkt haben soll, soll den Ton wieder lauter gestellt haben.

Kurz nach zwölf wollen Andreas S. und Beate H. ein Plätschern aus der Zelle gehört haben, in der Jalloh gefesselt liegt. Als der Rauchmelder anschlägt, soll Andreas S. den Alarm abgestellt haben. Der Melder habe öfter Fehlalarm angezeigt, wurde später zu Protokoll gegeben. Die Anlage wurde jedoch im September 2004 repariert. Fehlalarme soll es nach der Reparatur nicht mehr gegeben haben.

Dann sollen Andreas S. und Beate H. Rufe von Jalloh gehört haben und ein, wie es heißt, lautes Plätschern. Der Rauchmelder schlägt erneut Alarm. Andreas S. soll wieder den Aus-Knopf gedrückt haben. Die Kollegin Beate H. löst Alarm aus. Auch der Rauchmelder aus dem Lüftungsschacht schlägt nun an. Als ein Beamter um 12.11 Uhr zur Zelle im inzwischen völlig verqualmten Keller vordringt, vernimmt er kein Lebenszeichen von Jalloh mehr. Die Feuerwehr dringt um 12.35 Uhr zur brennenden Leiche vor.

 

Am 6. Mai 2005 klagte die Staatsanwaltschaft Dessau zwei Polizeibeamte wegen des Feuertodes von Oury Jalloh an. Dem Dienstgruppenleiter Andreas S. wirft die Anklagebehörde Körperverletzung mit Todesfolge vor. Außerdem wurde der Polizeibeamte Hans-Ulrich M. angeklagt, der bei der Durchsuchung von Oury Jalloh ein Feuerzeug übersehen haben soll. Ihm wird fahrlässige Tötung vorgeworfen.

 

Am 2. Januar 2007, fast zwei Jahre nach dem Feuertod von Oury Jalloh, wurde die Anklage gegen Andreas S. von der 6. Strafkammer des Dessauer Landgerichts zugelassen. Auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft Dessau und der Nebenklagevertreter ließ das Oberlandesgericht Naumburg am 29. Januar 2007 auch die Anklage gegen den Polizeibeamten Hans-Ulrich M. zu.

 

Vom 27. bis zum 30. März 2007 wird die Hauptverhandlung gegen die beiden angeklagten Polizeibeamten am Dessauer Landgericht stattfinden. Als zusätzliche Verhandlungstermine hat das Gericht den 19. und 20. April 2007 vorgesehen.

 

 

Chronologie der Ereignisse 2005 [eine Auswahl]

 

7. Januar 2005. Oury Jalloh, ein Asylbewerber aus Westafrika und im Jahr 2000 vor dem Bürgerkrieg aus Sierra Leone nach Deutschland geflüchtet, verbrennt in der Gewahrsamszelle Nummer fünf im Dessauer Polizeirevier in der Wolfgangstrasse.

 

11. Januar 2005. In einer zweiten Asservatenliste der Gewahrsamszelle, in der Oury Jalloh ums Leben gekommen ist, tauchen Reste eines Feuerzeuges auf. In der ersten Asservatenliste ist das Feuerzeug nicht zu finden.

 

10. Februar 2005. Die Dessauer Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalttaten und die Dessauer Netzwerkstelle gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus fordern eine schnelle und lückenlose Aufklärung im Todesfall Oury Jalloh. (… mehr dazu hier)

 

19. Februar 2005. Der Landesvorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) in Sachsen-Anhalt, Hanno Schulz, kritisiert die mit der Ermittlung im Fall Oury Jalloh befassten Behörden und wirft ihnen vor, die Öffentlichkeit nicht ausreichend informiert zu haben.

 

15. Februar 2005. Die Staatsanwaltschaft Dessau präsentiert aufgrund des erheblichen öffentlichen Druck das Minutenprotokoll des Feuertodes von Oury Jalloh. Die Dessauer Anklagebehörde geht in ihrer Darstellung von einer Selbsttötung aus.

 

22. Januar 2005. Die vollständige Aufklärung aller Umstände, die zum Tod von Oury Jolloh geführt haben, fordern mehr als 100 Teilnehmer auf einer Demonstration in Dessau. An der Demonstration nehmen u.a. afrikanische Asylbewerber, Freunde und Bekannte von Oury Jalloh teil.

 

8. März 2005. Die Rechtsanwältin Regina Götz stellt einen Antrag auf Zulassung als Nebenklägerin im Strafverfahren. Sie vertritt Frau Mariama Djombo D. [Mutter von Oury Jalloh].

 

23. März 2005. Weil die Staatsanwaltschaft Dessau eine zusätzliche Röntgenuntersuchung auf Anregung der Nebenklage [Rechtsanwältin Regina Götz] ablehnt, wird die Anklagebehörde von der Anwältin Regina Götz im Form einer öffentlichen Stellungnahme kritisiert. Die Begründung der Staatsanwaltschaft für die Ablehnung der Untersuchung: Es gebe keinen Anlass dazu.

 

24. März 2005. In Dessau findet eine Trauerfeier und ein Trauermarsch für Oury Jalloh statt. 200 Personen sind anwesend. Die Trauerfeier hat die Dessauer Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalttaten im Multikulturellen Zentrum maßgeblich organisiert.

 

20. April 2005. Die NPD veröffentlicht im Internet unter der Überschrift „Ein Afrikaner zündet sich selbst an und Schuld ist mal wieder die Polizei“ eine Hetztirade gegen Oury Jalloh. Die Dessauer Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalttaten und die Dessauer Netzwerksstelle gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus sowie andere Akteure haben am 20. April 2005 Strafanzeige wegen Volksverhetzung, Verunglimpfung des Andenkens eines Toten und übler Nachrede gestellt. (… mehr dazu hier)

Die Ermittlungen ergaben später: Jens Bauer, Mitglied im NPD Kreisverband Magdeburg, ist als Inhaber der Domain für den Inhalt des Artikels verantwortlich.

 

4. April 2005. Eine zweite Obduktion der Leiche von Oury Jalloh findet in Frankfurt am Main statt. Sie wurde organisiert und finanziert von der Berliner Initiative in Gedenken an Oury Jalloh. Die Ätzte stellen u.a. ein gebrochenes Nasenbein und eine Verletzung des Mittelohrs fest.

 

6. Mai 2005. Die Staatsanwaltschaft Dessau reicht eine Anklage gegen zwei Polizisten beim Landgericht Dessau ein. Die Ermittlungsergebnisse sprechen dafür, dass Oury Jalloh hätte gerettet werde können, wenn der zuständige Dienstgruppenleiter Andreas S. dem ausgelösten Alarm unverzüglich nachgegangen wäre. Die Anklage wirft den durchsuchenden Beamten Hans-Ulrich M., der ein Feuerzeug bei Jalloh übersehen haben soll, fahrlässige Tötung und dem Dienstgruppenleiter Andras S. Körperverletzung mit Todesfolge vor.

 

2.Juli 2005. In Dessau findet das interkulturelle Fußballturnier „african kick“ mit zwölf Mannschaften, darunter fünf afrikanische, statt. Die Erlöse der gesamten Aktionen des Tages sollen der Familie Oury Jalloh zukommen. ( … mehr dazu hier) ( … und hier)

 

 

18. Juli 2005. Die Dessauer Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalttaten und die Dessauer Netzwerkstelle gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus schreiben einen offenen Brief an die Ärztekammer des Landes Sachsen-Anhalt, indem sie eine Stellungnahme zu rassistischen Gesprächsinhalten zwischen dem Dienstgruppenleiter Andreas S. und dem Mediziner Andreas B. verlangen. ( … mehr dazu hier)

 

28. Juli 2005. Die Ärztekammer des Landes Sachsen-Anhalt nimmt Stellung zum Rassismusvorwurf von Seiten der Dessauer Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalttaten und der Dessauer Netzwerkstelle gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus gegen den Arzt Andreas B. aus Dessau. ( … mehr dazu hier)

 

5. August 2005. Die Dessauer Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalttaten, das Multikulturelle Zentrum Dessau, der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt sowie die Dessauer Netzwerkstelle gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus führen ein landesweites Hearing unter dem Motto „Chronologie einer Menschenverbrennung“ zum Fall Oury Jalloh durch. Die Anwälte Regina Götz und Ulrich von Klinggräff sind anwesend. ( … mehr dazu hier)

 

30. September 2005. Ulrich von Klinggräff stellt einen Antrag auf Zulassung als Nebenkläger im Strafverfahren. Er vertritt Herrn Boubacar D. [Vater von Oury Jalloh].

 

17. Oktober 2005. Die 6. Strafkammer des Landgerichts Dessau hat mit Beschluss vom 17. Oktober ergänzende Beweiserhebungen, deren Ergebnis vor einer Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens für erforderlich erachtet werden, angeordnet. Nachermittlungen sollen zu technischen und zeitlichen Details des Brandverlaufs durch die Staatsanwaltschaft Dessau durchgeführt werden.

 

Chronologie der Ereignisse 2006 [eine Auswahl]

 

4. Januar 2006. Der Film „Tod in der Zelle – Warum starb Oury Jalloh?“ wird von der ARD ausgestrahlt und rückt damit die Ereignisse um den Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh aus Sierra Leone wieder in die Öffentlichkeit.

 

7. Januar 2006. In Dessau findet u.a. auf Anregung der Dessauer Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalttaten eine Mahnwache zum ersten Jahrestag des Feuertodes von Oury Jalloh statt. ( … mehr dazu hier)

 

24. Februar 2006. Die SPD-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt verlangt umfassende Aufklärung im Fall Oury Jalloh. SPD und Linkspartei im Magdeburger Landtag wollen notfalls einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss einsetzen.

 

31. März 2006. In einer Stellungnahme verurteilen die Anwälte Regina Götz und Ulrich von Klinggräff die Verschleppung des Verfahrens durch die Institutionen der Rechtspflege. ( … mehr dazu hier)

 

1. April 2006. Unter dem Motto „Break the Silence! Gegen rassistische Staatsgewalt, Vertuschung und Sprachlosigkeit“ demonstrieren in Dessau über 800 Menschen. Sie fordern Aufklärung, Gerechtigkeit und Entschädigung im Fall Oury Jalloh. (mehr dazu hier…)

 

18. Mai 2006. Vor dem Amtsgericht in Oschersleben findet eine Gerichtsverhandlung gegen Jens Bauer (Mitglied des NPD – Kreisverbandes Magdeburg) wegen übler Nachrede und Volksverhetzung statt. In Abwesenheit des Angeklagten und seines Anwalts setzt der Richter Overdick eine Strafe von 15 Tagessätzen zu je 60 € gegen Jens Bauer fest. ( … mehr dazu hier)

 

18. Juni 2006. Das zweite Gutachten des Landesinstituts der Feuerwehr Sachsen-Anhalt in Heyrothsberge bestätigt aus Sicht der Staatsanwaltschaft Dessau den mit der Anklageerhebung erhobenen Tatverdacht gegen den angeklagten Dienstgruppenleiter Andreas S. In der Pressemitteilung heißt es dazu: „ (…) Demnach wäre Oury Jalloh bei rechtzeitigem und sachgerechten Handeln des angeklagten Dienstgruppenleiters zu retten gewesen. (…) “

 

1. Juli 2006. Die Stadt Dessau, die Deutsch-Afrikanische Initiative in Dessau, die Dessauer Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalttaten und die Dessauer Netzwerkstelle gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus veranstalten unter der Schirmherrschaft des Innenministers von Sachsen-Anhalt, Holger Hövelmann, das interkulturelle Fußballturnier „African kick II“. Die Dessauer Opferberatungsstelle hatte den Innenminister dazu eingeladen. ( … mehr dazu hier)

 

8. August 2006. Die Nebenklage der Mutter von Oury Jalloh wird im Strafverfahren zugelassen.

 

7. September 2006. Die Berliner Initiative „In Gedenken an Oury Jalloh“ veranstaltet einen Aktionstag vor dem Dessauer Landgericht mit anschließender Demonstration durch die Innenstadt. Unter dem Motto „Break the Silence – Aufklärung, Gerechtigkeit und Entschädigung“ fordern die Teilnehmer endlich die Eröffnung des Hauptverfahrens im Fall Oury Jalloh.

 

18. September 2006. Für die Dessauer Deutsch-Afrikanische Initiative nimmt Mouctar Bah im Dessauer Rathaus den Preis der Berliner Bündnisses „Aktiv für Demokratie und Toleranz“ entgegen. Ausgezeichnet wird u.a. das interkulturelle Fußballturnier „African Kick“. Dr. Rüdiger Fikentscher (Vizepräsident des Landtages von Sachsen-Anhalt) und Rüdiger Erben (Staatssekretär im Innenministerium von Sachsen-Anhalt-Anhalt) hielten auf Einladung der Dessauer Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalttaten ein Grußwort. Die Opferberatungsstelle hat den Festakt im Dessauer Rathaus organisiert. Es haben 100 Personen teilgenommen. ( … mehr dazu hier)

 

28. September 2006. Im Rahmen der Dessauer Interkulturellen Woche findet auf Initiative der Dessauer Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalttaten ein zweites landesweites Hearing zum Fall Oury Jalloh im Schwabehaus statt. Der Film „Tod in der Zelle – Warum starb Oury Jalloh?“ wird erstmals in Dessau gezeigt. Die Rechtsanwältin Regina Götz ist anwesend. ( … mehr dazu hier)

 

2. November 2006. Die 6. Strafkammer des Landgerichts Dessau lehnt es mangels hinreichenden Tatverdachts ab, einen der beiden angeklagten Polizisten vor Gericht zu stellen. Dabei handelt es sich um den Beamten Hans-Ulrich M., der die Kleidung von Oury Jalloh durchsucht hatte und ein Feuerzeug übersehen haben soll. Bezüglich der Anklage gegen den Dienstgruppenleiter Andreas S. ordnete die 6. Strafkammer des Landgerichts Dessau weitere Nachermittlungen an.

 

3. November 2006. Die Dessauer Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalttaten und die Dessauer Netzwerkstelle gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus kritisieren die Entscheidung des Landgerichts Dessau, die Klage gegen den Polizisten abzulehnen, der das Feuerzeug bei Oury Jalloh übersehen haben soll. ( … mehr dazu hier)

 

16. November 2006. Die Staatsanwaltschaft Dessau legt Beschwerde gegen die Entscheidung des Landsgericht Dessau beim Oberlandesgericht Naumburg ein, die Klage gegen den Polizisten abzulehnen, der das Feuerzeug bei Oury Jalloh übersehen haben soll.

 

27. November 2006. Die Anwälte Ulrich von Klinggräff und Regina Götz legen Beschwerde gegen die Entscheidung des Landsgericht Dessau ein, die Klage gegen den Polizisten abzulehnen, der das Feuerzeug bei Oury Jalloh übersehen haben soll.

 

9. Dezember 2006. Der Film „Tod in der Zelle – Warum starb Oury Jalloh?“ erhält den Deutschen Filmpreis für Menschenrechte 2006.

 

22. Dezember 2006. Auf die Praxis des Dessauer Arztes Andreas B., der Oury Jalloh für gewahrsamstauglich erklärte, wird ein Brandanschlag verübt. Ein Gesprächprotokoll zwischen dem Mediziner und dem Dienstgruppenleiter Andreas S. hatte während der Ermittlungen für Aufsehen gesorgt. In einem Bekennerschreiben bezichtigt sich die linksextreme „Militante Gruppe (MG)“ selbst zu der Tat.

 

Chronologie der Ereignisse 2007 [eine Auswahl]

 

2. Januar 2007. Das Landgericht Dessau lässt die Anklage gegen den Polizeihauptkommissar Andreas S. zu und setzt den Prozessbeginn auf 27. März 2007 fest.

 

6. Januar 2007. Die „african community“ führt im Beatclub in Dessau zum Thema „Polizeigewalt“ eine Konferenz mit 120 Teilnehmern durch.

 

7.Januar 2007. In Dessau und Berlin finden zeitgleich Demonstrationen zum zweiten Todestag von Oury Jalloh statt. Der Anwalt Ulrich von Klinggräf ist auf der Demonstration in Dessau anwesend.

 

29. Januar 2007. Das Oberlandesgericht Naumburg stimmt der Beschwerde der Staatsanwaltschaft Dessau zu und läst die Anklage gegen den Polizeibeamten Hans-Ulrich M. zu. Die 6. Strafkammer des Landgericht Dessau hatte zuvor einen hinreichenden Tatverdacht verneint.

 

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