24. Prozesstag

August 30, 2007

„Das Beamte keine moralischen Bedenken hätten, nicht wahrheitsgemäß auszusagen und das in Uniform mit drei Sternen. Das frustriert, das nervt, das zielgerichtet gemauert wird.“

kritischer Diskurs über bisheriges Aussageverhalten – erstmals Zeuge zum Todesfall Mario Bichtemann befragt

Zu Beginn des 24. Prozesstags gibt die Rechtsanwältin Regina Götz eine Erklärung der Nebenklage bezüglich des Aussageverhaltens des Kriminalbeamten Hanno S. (mehr dazu hier…) ab. So sei die Bereitschaft von Hanno S. vor Gericht Angaben zu seinen Wahrnehmungen des 7. Januar 2005 machen zu wollen, eher von der Motivation getragen, „den Angeklagten S. zu entlasten und möglichst zu mauern.“, so die Anwältin Götz. Hanno S. habe viel geredet, ohne sich dabei festzulegen. „Dies ist schließlich auch eine Art, eine Antwort auf Fragen zu verweigern“, sagt die Vertreterin der Nebenklage . Sie bescheinigt jedoch den Kriminalbeamten vor Gericht sehr eloquent agiert zu haben.

Weiter führt die Nebenklägerin aus, dass der Zeuge Hanno S. merkwürdige Erinnerungslücken aufweisen würde und nennt dafür einige Beispiele. Der Kriminalbeamte Hanno S. habe vor Gericht gesagt, den Revierfotografen M.-S. aufgefordert zu haben, Fotos von den Ereignissen auf dem Hof zu machen, ohne ihn aber im Anschluss zu fragen, ob tatsächlich die Fotos gemacht wurden sein. Die Bilder seien dann in irgendeiner Ablage gefunden worden. Zu polizeilichen Vernehmung von Hanno S., die erst wenige Wochen vor seiner gerichtlichen Zeugenvernehmung stattgefunden haben soll, bemerkt die Anwältin: „Obwohl er selbst Leiter des Revierkriminaldienstes ist und somit auch wissen muss, wie man sich bei einer Vernehmung verhalten muss, versuchte er [Hanno S., Anm. d. Red.] sich ständig darauf zurückzuziehen, nicht in der Lage zu sein, Fragen zu beantworten.“ Damals sagte er zum Beispiel aus, er wisse nicht mehr, ob ihm bekannt gewesen sei, dass Oury Jalloh wegen einer Beleidigung im Polizeigewahrsam sei.

Der Befragte S. gab vor Gericht an, dass es auf Initiative von Beate H. im Frühjahr 2005 zu einem Gespräch mit ihm gekommen sei. Ursache für das Gespräch sollen Medienberichte gewesen sein, in denen die Aussage der Beamtin Gegenstand war. So seien nach Auffassung von H. Medienberichte, sie hätte den Angeschuldigten S. mehrfach drängen müssen, endlich in den Gewahrsam zu gehen, falsch, so der Zeuge Hanno S. (mehr dazu hier …) Nach diesem Gesprächen habe der Kriminalist Hanno S. ein Vermerk dazu geschrieben und darin angeregt, Beate H. solle erneut zu Geschehnissen im DGL-Bereich befragen werden, weil Beate H. Hanno S. gegenüber den Ablauf im DGL-Bereich so geschildert habe, dass er sich mit der Darstellung des Angeschuldigten Andreas S. decken würde. Die Nebenklage ist jedoch der Auffassung, dass die Beamtin Beate H. Hanno S. im Gespräch berichtete, „dass sie S. [Angeklagter Andreas S.; Anm. d. Red.] aufgefordert habe, endlich in den Gewahrsam zu gehen.“ Einzelheiten zu den Abläufen im DGL-Bereich könne der Kriminalist Hanno S. jedoch nicht machen. „Das heißt, er hatte keine Grundlage zu erkennen, ob sich die Aussage von H. mit der des Angeschuldigten S. deckt.

An einem weiteren Punkt wird deutlich, dass Hanno S. den Angeklagten Andreas S. entlasten wolle und zwar „dass er von sich aus berichtete, Frau H. hätte ihm geschildert, dass sie noch den Ruf `Feuer` gehört habe und davon ausging, dass das möglicherweise das letzte Lebenszeichen von Herrn Jalloh gewesen sei. Der Zeuge interpretierte das jedoch so, dass er sagte, er habe sich vorstellen können, es eventuell auch S. (Angeschuldigter S., Anm. d. Red. ) oder Mö. gewesen seien, die Feuer gesagt hätten, also exakt die Version, die neuerdings von der Verteidigung aufgebracht worden ist.“

Rechtsanwalt Teuchtler habe nicht den Eindruck, dass der Befragte Hanno S. mit seiner Aussage seinen Mandanten besonders entlasten wollte. „Ich bewerte das nicht so extrem“, so der Verteidiger. Ferner fügt er hinzu, dass es Aufgabe des Gerichts sei Aussagen zu werten.

„Ich bin mit der Bewertung noch nicht ganz durch“, so Richter Steinhoff zum Aussageverhalten des Kriminalisten S. vor Gericht. In der polizeilichen Vernehmung vom S. würde jeder Satz damit beginnen: ‚Ich kann nicht erinnern.`, so Steinhoff und fügt hinzu, dass er beim lesen der Vernehmungsprotokolle dachte „Na toll, dass wird ja wieder ein Knaller.“

„Er zieht es noch aus der Tasche, darauf warte ich noch“, sagt Götz erregt und spielt damit auf ein Gedächtnisprotokoll von Hanno S. an, welches er nach dem Gespräch mit Beate H. schreiben wollte, aber nicht getan haben will.

Steinhoff bringt seinen Unmut bezüglich des Aussageverhaltens mit der Bemerkung auf den Punkt: „Das Beamte keine moralischen Bedenken hätten, nicht wahrheitsgemäß auszusagen und das in Uniform mit drei Sterne. Das frustriert, das nervt, das zielgerichtet gemauert wird.“ Die Aussage des Zeugen Hanno S. zum Beispiel, der nach eigenen Bekundungen alle Veröffentlichungen zum Fall Oury Jalloh kennt, empfindet der vorsitzende Richter Steinhoff in vielen Teilen „erstunken und erlogen“. Der Richter weiter: „Wir gehen hier einer simplen und einfachen Frage nach: ‚Wie ist ein Mensch gestorben, Wie konnte das passieren?’ Wir hören uns hier Zeugen ohne Ende an, nur weil viele hier mauern.“

Der Verteidiger des Angeschuldigten Andreas S. Atilla Teuchtler weist nun noch darauf hin, dass er den Eindruck habe, dass sich die Aussagebereitschaft je nach Fragesteller unterschiedlich gestallte. So habe er beobachtet, wenn Vertreter der Nebenklage Zeugen befragen, sich diese eher zurückhaltend zeigen, weil die NebenklagevertreterInnen den Zeugen angeblich negativ gesonnen wären. Was Rechtsanwältin Regina Götz kommentiert mit: „Das ist ja auch eine Binsenweisheit, dass wir hier Interessensvertreter sind.“ Und Steinhoff zustimmend: „Wenn man die Wahrheit sagt, und vollständig, dann hat man auch keinen Stress danach.“ Der letzte Zeuge Hanno S. hätte „gleich die erste Frage von Herrn Preissner als Angriff verstanden und dann konnte man sehen: Klappe runter.“, so der Vorsitzende.

Verteidiger Teuchtler erklärt sich das zurückhaltende Aussageverhalten damit, dass öffentlich der Eindruckt „gestreut“ werde, dass die gesamte Polizei auf der Anlagebank sitzen würde, obwohl hier nur zwei Polizeibeamte tatsächlich angeklagt sind. Woraufhin der Richter entgegnet, dass, wenn es vielleicht eine kritische Betrachtung von außen auf die Polizei gebe, es doch besser wäre anständig und wahrheitsgemäß auszusagen, um dieses Bild nicht noch ständig zu bestätigen. „Wir hatten hier Zeugen, die haben hier ausgesagt und sich in die Hosen gemacht vor Angst.“, und führt hier zwei „Schutzgeldprozesse“ an. „Aber die [Zeugen, Anm. d. Red.] haben hier ausgesagt bis zum Ende. Da gibt es Zeugen, die sind verschwunden bis heute. Da erwarte ich von Polizeibeamten einfach mehr.“, so der Vorsitzende abschließend zu diesem Komplex.

Nun betritt der heutige Zeuge Thomas Ba. (42) den Gerichtssaal. Dieser habe am Tag, als Mario Bichtemann im Gewahrsam des Dessauer Polizeireviers im November 2002 sein Leben ließ, von 5.00 bis 13.00 Uhr Dienst gehabt. Der Verstorbene habe sich bei seinem Dienstantritt bereits in Gewahrsam befunden, seit dem Abend zuvor zwischen 21.00 oder 22.00 Uhr. Der Zeuge war mit dem Kollegen Jürgen S. zusammen im Einsatz. Er habe einmal nach 10.00 Uhr und ein weiteres mal etwa 12.20 Uhr auf Anweisung des damaligen Dienstgruppenleiters und heutigen Angeschuldigten Andreas S. eine Zellenkontrollen durchgeführt, mit der Zielsetzung den Ingewahrsamgenommenen zu entlassen.

Zum Ablauf erinnert sich der heutige Tankstellenmitarbeiter: Mit den Worten: “Hier habt ihr die Schlüssel, wenn er wach wird, dann lasst ihn raus.“, habe er vom Vorgesetzten Andreas S. den Auftrag zur Kontrolle erhalten. Er habe den Gewahrsamsschlüssel daraufhin an sich genommen und sei mit seinem Kollegen runter in den Gewahrsamsbereich gegangen. Nachdem er erst durch den Spion der Zellentür geschaut habe, habe er diese geöffnet und versucht den „Bürger“ anzusprechen. Hier habe Thomas Ba. festgestellt: „Er lag nur auf dem Boden, in scheinbar schlafendem Zustand.“

Danach befragt, gibt der Zeuge an, dass Fußfesseln bei Bedarf grundsätzlich erst im DGL-Bereich geholt werden mussten. Ein Schlüssel zum verschließen dieser würde nicht benötigt, ausschließlich zum Öffnen der Fixierung, dieser Schlüssel befände sich dann im DGL-Bereich.

Ob dem Zeugen etwas ungewöhnliches aufgefallen sei, will Richter Steinhoff wissen. Normalerweise „machen sie Rabatz“ wenn sie ausgenüchtert sind oder wollen auf Toilette, so Thomas Ba. Bei der zweiten Kontrolle habe Kollege Jürgen S. „irgendetwas gemacht, aber was das weiß ich nicht mehr“, so der Befragte. Nach einem Vorhalt aus den Akten, wonach der Zeuge selbst eine getrocknete Blutspur vom linken Ohr bis zur Wange festgestellt haben will und dies im Verwahrbuch notiert habe, erinnert sich der Ba. wieder daran. Er habe den DGL Andreas S. darauf hingewiesen, den Arzt Andreas B. noch mal zu kontaktieren. Eine Anweisung bezüglich des Umganges oder der Kontrollfrequenz vom Arzt an den Vorgesetzten sei ihm nicht bekannt. Bei einer Inaugenscheinnahme des Verwahrbuches am Richtertisch, gibt der Zeuge an, dass der Eintrag nach dem Kontrollgang seine Handschrift trage. Die Einträge weisen aber wohl Unregelmäßigkeiten auf, so seien Kontrollgänge um 23.00, 00.15 und 01.15 Uhr vermerkt, aber dann erst wieder zwischen 04.00 und 05.00 Uhr.

Was der Zeuge von Dienstbeginn an bis 10.00 Uhr gemacht haben will, fragt Oberstaatsanwalt Preissner. Das wisse der Befragte heute aber nicht mehr konkret, nur dass er mit seinem Kollegen Jürgen S. Dienst gehabt habe. Dass sich jemand in Gewahrsam befand, habe er zu diesem Zeitpunkt noch nicht gewusst. Die Anweisung zur ersten Kontrolle des Ingewahrsamgenommenen Mario Bichtemann könne der Angeschuldigte Andreas S. oder aber auch der Einsatzführer ihm gegeben haben. Nach diesem ersten Kontrollgang habe der Zeuge mit dem Vorgesetzten im DGL-Bereich gesprochen: „Ich habe meine Wahrnehmungen gemeldet, alles weitere musste auf nächst höherer Ebene passieren.“ An die Reaktion des entsprechenden Vorgesetzten kann er sich heute nicht mehr erinnern, weiß aber noch: „Solange wie ich oben war, habe ich eigentlich keine Hektik wahrgenommen.“

Von Oberstaatsanwalt Preissner zum zweiten Kontrollgang befragt, führt Thomas Ba. aus, dass er den Vorgesetzten im DGL-Bereich wiederum seine Wahrnehmungen im Gewahrsamsbereich mitgeteilt habe und angeregt haben will, den Arzt Dr. Andreas B. zu informieren, da Mario Bichtemann nicht ansprechbar sei. „Dann rufen wir da mal an.“, soll einer der beiden Vorgesetzten aus dem DGL-Raum gesagt haben. Definitiv kann er sich heute daran erinnern, dass der Angeschuldigte Andreas S. einer der zwei Anwesenden gewesen sei. Wer schließlich den Arzt angerufen habe wisse er nicht. Ferner könne er nicht sagen, ob überhaupt jemand in den Gewahrsamsbereich gelaufen sei, um nach dem Befinden des Ingewahrsamgenommenen zu schauen.

Nachdem Thomas Ba. an diesem Tag 13.00 Uhr seinen Dienst beendet hatte, wurde er zu einem späteren Zeitpunkt nochmals über sein privates Mobilfunktelefon zum Revier zurück geordert. Daraufhin habe er sich wieder in Uniform auf seine Dienststelle begeben. Dort sei er im Kaffeeraum auf Beate H. und Jürgen S., mit dem er seinen Dienst getätigt hätte, getroffen. Hier habe er erstmals erfahren, dass Mario Bichtemann in der Zelle verstorben sei. Anschließend sei er von Dessauer Kollegen zu den Abläufen seiner Kontrollgänge und seinen Wahrnehmungen dabei befragt worden. Dass der wegen Alkoholisierung eingelieferte Mario Bichtemann letztlich an einer Kopfverletzung verstarb, habe er erst später erfahren. Äußerungen vom Angeschuldigten Andreas S. habe er im Nachhinein seinen Erinnerungen nach nicht vernommen. Im Rahmen eines Disziplinarverfahrens im Fall Bichtemann gegen Andreas S. sei der heutige Zeuge dann nochmals verhört worden.

Nach dem Tod des Mario Bichtemann habe es Änderungen in der Gewahrsamspraxis im Revier Dessau dahingehend gegeben, dass ab diesem Zeitpunkt immer ein „Gewahrsamsbeamter“ abgestellt werden musste, sofern jemand in einer Zelle verwahrt wurde.

„Haben Sie schon mal erlebt, dass einer der 21.00 oder 22.00 Uhr alkoholisiert eingeliefert wird, am nächsten Vormittag immer noch nicht ansprechbar ist?“, fragt der Nebenklagevertreter Klinggräff den heutigen Tankwart. Was dieser nur mit: „eigentlich nicht“ beantwortet. Daraufhin macht er ihm einen Vorhalt aus den Akten, wo der damalige Kollege Jürgen S. ausgesagt haben soll, dass Bichtemann „ungewöhnlich fest schläft und wird nicht wach, auch nicht durch unser extrem lautes Verhalten, ja fast schon schreien.“ Jürgen S. habe dann den DGL Andreas S. gebeten, sich die Person im Gewahrsam selbst anzuschauen, weil das Wecken nicht möglich gewesen sei.

Auf eine entsprechende Frage der Nebenklägerin Regina Götz antwortet Ba., dass er zu seinen ehemaligen Kollegen keinen Kontakt mehr habe, bis auf den Angeschuldigten Hans-Ulrich M., wenn dieser mal bei seiner jetzigen Arbeitsstelle vorbei komme.

Die heute in Untervollmacht den Rechtsanwalt Isensee vertretende Rechtsanwältin Arndt, will von Thomas Ba. wissen, ob er nach seiner Einschätzung genug getan habe, die Vorgesetzten im DGL-Bereich über die Verfassung des Mario Bichtemann ausreichend unterrichtet zu haben, damit diese aktiv werden können. Was dieser mit „Ja, er [DGL Andreas S., Anm. d. Red.] muss aufgrund seiner Erfahrungen entscheiden, was ist jetzt nötig“, entgegnet. Weiterhin habe er mit seinem damaligen Vorgesetzten Andreas S. nie über die Geschehnisse geredet.

Der Verteidiger vom Angeschuldigten S. Atilla Teuchtler will Details zur Arbeitsstruktur zwischen dem Zeugen und seinem damaligen Kollegen Jürgen S. wissen. Ob es „Über- oder Unterordnung“ zwischen ihnen gegeben habe, beantwortet der Befragte mit „Jein, wir arbeiten eigentlich als Team“, wenn dann wäre aber eher Jürgen S. der Chef im Team gewesen, aufgrund seiner Erfahrung und längerer Dienstzeit.

Zur Handhabung der Vermerke im Verwahrbuch befragt, gibt der Zeuge zu Protokoll, dass dort nur etwas notiert worden sei, wenn irgendetwas ungewohntes festgestellt wurde. Im Falle, dass alles in Ordnung sei, würde nur die Uhrzeit der Kontrolle vermerkt werden. Zeuge Ba., der damals den Eintrag vornahm, konkretisierte auf Nachhaken Teuchtlers nochmals, dass er die Wahrnehmung der Blutspur vom linken Ohr Bichtemanns gleich Andreas S. gemeldet haben will, noch bevor er den Vermerk abgesetzt hätte. Ob der Zeuge sich noch daran erinnern könne, dass Andreas S. bezüglich der Blutspur danach einmal zu ihm gesagt haben will: „Dass hättest du mir sagen müssen“, kann dieser nicht bestätigen.