56. Prozesstag

November 28, 2008

25. November 2008  //  9.30 – 11.45 Uhr

„Ist denn unser Asylbewerber mit betroffen davon?“

Kommissar vom Lagedienst und Stellvertreter befragt // Revierbeamter zum zweiten Mal im Zeugenstand

Der mittlerweile 56. Prozesstag am Landgericht Dessau-Roßlau zum Tod des Asylbewerbesr Oury Jalloh beginnt zunächst mit einer Verzögerung von 30 Minuten, da zwei der Nebenklagevertreter im Stau verhindert waren. „Das Schreiben von Herrn Bohnert hat jeder bekommen?“, fragt der vorsitzende Richter Manfred Steinhoff eingangs und meint damit das erneut beauftragte Gutachten durch den Freiburger Rechtsmediziner hinsichtlich Todesfälle mit Hitzeeinwirkung. Das Gutachten wird am kommenden Verhandlungstag in Anwesenheit des Rechtsmediziners Bohnert thematisiert werden.

Der erste Zeuge des heutigen Tages ist der 58-jährige Lothar W. . Er sei gegenwärtig Polizeibeamter im Ruhestand – am 07. Januar 2005, dem Todestag Oury Jallohs, sei er als KvL (Kommissar vom Lagedienst, Anm. d. Red.) in der Polizeidirektion eingesetzt gewesen, gibt er zu Protokoll. Im Kern interessiert die Prozessbeteiligten, welche Telefongespräche der Zeuge an diesem Tag mit dem Angeklagten Andreas S. und Beate H. geführt habe.

„Ich bin am Morgen informiert worden, dass ein Asylbewerber in Gewahrsam genommen worden ist.“

„Ich bin am Morgen informiert worden, dass ein Asylbewerber in Gewahrsam genommen worden ist.“, gibt der 58-Jährige. Dieser soll Frauen belästigt haben und Widerstand geleistet haben. Der Angeklagte Andreas S. solle dem damaligen KvL das mitgeteilt haben. Die WE-Meldung zu diesem Vorgang, die er als KvL vom Polizeirevier angefordert habe, sei bis zum Mittag bei ihm eingetroffen.

„Die sind alle im Keller.“ // „Ist denn unser Asylbewerber mit betroffen davon?“

Später habe er nochmal im DGL-Bereich des Reviers angerufen und Beate H. am Telefon gehabt. Als der KvL nach dem DGL Andreas S. verlangte, entgegnete die stellvertretende Beate H., dass dieser sich gerade im Keller befände, weil der Rauchmelder angeschlagen habe und es im Gebäude qualme. Die Feuerwehr hätte sich zu diesem Zeitpunkt auch bereits auf dem Hof des Reviers befunden. „Die sind alle im Keller.“, habe die Beamtin am Telefon zu ihm gesagt. Seine Frage: „Ist denn unser Asylbewerber mit betroffen davon?“ habe Beate H. zu diesem Zeitpunkt nicht beantworten können. „Kann ich schlecht einschätzen.“, antwortet der heutige Zeuge, nach der Verfassung der stellvertretenden Dienstgruppenleiterin am anderen Ende der Telefonleitung, befragt.

„Ich wollte die arbeiten lassen, um dann eine vollständige Information zu bekommen.“

Auf Nachfragen des Oberstaatsanwaltes Christian Preissner gibt der Befragte an, dass er an diesem Tag von 6.00 bis 14.00 Uhr Dienst gehabt hätte. Seinen Nachfolger habe er auch über das was er gewusst habe zu diesem Vorfall in Kenntnis gesetzt. Der Rauchmelder habe ausgelöst und Rauch sei im Gebäude gewesen. Beate H. hätte ihn zurückrufen sollen, wenn sie mehr zu dem Vorfall wisse, das habe sie aber nicht getan. Als er versucht habe, im DGL-Bereich des Polizeireviers zurück zu rufen, sei stets besetzt gewesen. „Die haben zu tun.“ habe er sich dabei gedacht. „Ich wollte die arbeiten lassen, um dann eine vollständige Information zu bekommen.“, so der damalige KvL. Später habe er das Revier angefunkt, da raufhin habe ihn eine männliche Person über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt, wer das gewesen sei, könne Lothar W. nicht sagen. Als der Pressesprecher der Polizeidirektion zu ihm gekommen sei, habe dieser bereits gewusst, dass Jalloh tot gewesen sei.

„Inwieweit Herr L. Gespräche mit dem Revier geführt hat, kann ich nun auch nicht sagen.“

Herr L. sei als stellvertretender KvL mit anwesend gewesen. „Inwieweit Herr L. Gespräche mit dem Revier geführt hat, kann ich nun auch nicht sagen.“, führt der Ruheständler aus. „Kann ich jetzt auch nicht sagen.“, antwortet der Befragte auf Nachhaken des Oberstaatsanwaltes, ob es Gespräche innerhalb der Polizeidirektion dazu gegeben hätte.

„Das klang jetzt so: ‚Wenn es irgendwie wichtig wird, dann lieber mit dem DGL als mit Frau H.?“

„Das klang jetzt so: ‚Wenn es irgendwie wichtig wird, dann lieber mit dem DGL als mit Frau H.?“, hakt der vorsitzende Richter Steinhoff im Verlauf der Befragung nach. „Ja sicher.“, entgegnet der Zeuge. „Das ist nicht persönlich zu sehen.“, ergänzt er, als der Nebenklagevertreter Isensee diesen Punkt nochmal aufgreift. Der Zeuge hätte nach der erhalten WE-Meldung lediglich noch eine Nachfrage an den diensthabenden DGL Andreas S. gehabt. Ob er demzufolge ein Telefonat gegen 12.00 Uhr mit S. geführt habe, beantwortet er mit: „Nein, ich kann mich nicht daran erinnern.“ Das ursprüngliche Telefongespräch, als S. den KvL über den Vorfall in Kenntnis gesetzt habe, sei weit früher gewesen. Zudem habe er den KvL-Bereich auch nicht verlassen, auch nicht zu einer Mittagspause, die würde zwischendurch am Arbeitsbereich eingeschoben werden, so der Polizeibeamte im Ruhestand.

„Der ist für diesen Bereich zuständig.“

Ob er selbst oder sein Stellvertreter an diesem Tag, gegen 13.30 Uhr den Kriminaldauerdienst (KDD, Anm. d. Red.) der Polizeidirektion in das Dessauer Revier geschickt habe, könne sich der Zeuge heute nicht mehr dran erinnern. Der Verteidiger des Angeklagten Andreas S. Atilla Teuchtler will wissen, ob die Telefongespräche, die im KvL-Bereich ankämen, mitgeschnitten würden. Zum damaligen Zeitpunkt, meint der Befragte, seien diese aufgezeichnet worden, die Uhrzeiten seien in diesem Falle mit auf den entsprechenden Bändern festgehalten. Verteidiger des Angeklagten Hans-Ulrich M., Sven Tamoschus, hakt nach, wieviel Polizeireviere ein KvL damals zu koordinieren hatte. Dass seien Bernburg, Zerbst, Köthen, Bitterfeld, Dessau, Wittenberg und das Revier der Bundesautobahnpolizei gewesen, erinnert sich der ehemalige Kommissar vom Lagedienst. Herrn W., den ersten Polizeihauptkommissar, benennt der Zeuge abschließend hinsichtlich der Aufzeichnungen und Lagerung der Bänder der Telefongespräche. „Der ist für diesen Bereich zuständig.“

„Ich weiß, dass zum damaligen Zeitpunkt alles aufgezeichnet wurde.“

Nach einer Pause betritt 10.20 Uhr Uwe L. den Verhandlungssaal. Der 51-jährige Polizeibeamte der PD Sachsen-Anhalt Ost sei am 07. Januar 2005 stellvertretender KvL gewesen. Uwe L. äußert zunächst auf eine entsprechende Frage, dass er an diesem Tag nicht mit Andreas S. oder Beate H. im DGL-Bereich des Reviers telefoniert habe. Andreas S. bestätigte, dass er zu einem früheren Zeitpunkt in diesem Prozess ausgesagt habe, mit dem stellvertretenden KvL telefoniert zu haben und sich da sicher sei. „Ich weiß, dass zum damaligen Zeitpunkt alles aufgezeichnet wurde.“, gibt er weiter an.

Auf Nachfragen des Oberstaatsanwaltes Preissner entgegnet der Polizeibeamte, dass er mittlerweile seit 13 Jahren aus dem Revier raus in die Direktion gewechselt sei. Beate H. kenne er, sie sei während seiner Tätigkeit im Polizeirevier in seiner Abteilung gewesen. Wessen Sachverhaltsschilderung – von Andreas S. oder Beate H. – er bevorzugen würde, fragt Preissner auch diesen Zeugen. Auch Uwe L. würde die Schilderung von Andreas S. bevorzugen.

Felix Isensee interessiert sich noch konkreter für die Aufgaben und die chronologischen Abläufe im KvL-Bereich. Der damalige stellvertretende KvL, Uwe L., führt aus, dass er gegen 12.45 Uhr von den Vorgängen im Polizeirevier Dessau erfahren habe. Der KvL selbst habe alles notwendige in die Wege geleitet und alles was aus dem Revier ankomme und unternommen werde, würden die Diensthabenden im KvL-Bereich in „Schmierbücher“ festhalten. Diese „Schmierbücher“ würden archiviert werden, wie lange dass der Fall ist, wisse er jedoch nicht.

„Schmierbüchern“ // „Schon notiert“

Auf jedem Arbeitsplatz gäbe es ein „Schmierbuch“ – also drei Stück  im KvL-Bereich der PD LSA Ost, gibt der Zeuge zu Protokoll. Auf Nachfragen des Oberstaatsanwaltes konkretisiert der Befragte, dass Ereignisse wie der Brand schriftlich in den „Schmierbüchern“ und im Lagefilm festgehalten sein müssten. Den Lagefilm schreibe der zuständige KvL selbst. „Schon notiert“, entgegnet der vorsitzende Richter Steinhoff, auf die Anregung des Nebenklagevertreters Isensee, dass die „Schmierbücher“ und der Lagefilm als Beweismittel hinzugezogen werden sollen.

„Weiß ich nicht mehr genau.“

11.30 Uhr betritt der heutige dritte Zeuge, Werner T., den Saal. Werner T. wurde bereits im Rahmen dieser Verhandlung vernommen (mehr dazu hier…). Der Polizeibeamte ist bei der Ingewahrsamnahme Jallohs dabei gewesen und soll heute dazu befragt werden, ob der Angeklagte Hans-Ulrich M. ihn unten im Gewahrsamstrakt nach Feuer gefragte habe. „Weiß ich nicht mehr genau.“, antwortet er auf die Eingangsfrage. Er habe selbst nur bis zu einem gesundheitlichen Vorfall im Jahr 2004 geraucht, danach nicht mehr.

„Es waren die Sachen des Herrn Jalloh, die da auf den Tisch gelegen hatten.“

„Nein, nichts in Erinnerung.“, so der Zeuge hinsichtlich der Frage Preissners, ob der Angeklagte M. an diesem Tag nach seinem Feuerzeug gesucht habe. Werner T. führt aus, dass er nur unten im Gewahrsamstrakt gewesen sie, um die Schlüssel für die Fußfesslen zu bringen, dann sei er wieder nach oben gegangen. Erst als der Arzt Dr. P. da gewesen sei, ist T. auch wieder im Keller zugegen gewesen. „Es waren die Sachen des Herrn Jalloh, die da auf den Tisch gelegen hatten.“, führt der Zeuge auf eine entsprechende Frage hin aus.

„Es könnte um ein Feuerzeug gehen.“

Der Zeuge Werner T. gibt zu, dass er in der Verhandlungspause mit dem Angeklagten M. gesprochen habe. „Es könnte um ein Feuerzeug gehen.“, habe Hans-Ulrich M. ihm gesagt, mehr will er nicht mit dem Angeklagten gesprochen haben. Dass irgendjemand an diesem Tag ein Feuerzeug verloren haben soll, wisse er nicht. Zudem habe er sich auch mit niemandem zu diesem Fall unterhalten, gibt Werner T. zu Protokoll.

Prozessbeobachtergruppe: http://www.prozessouryjalloh.de