13. Prozesstag

August 30, 2007

13. Prozesstag – 14. Juni 2007

„Ich habe den Eindruck, erst hat sie das nervös gemacht und dann war es ihnen scheiß egal“

Verwaltungsangestellte im Zeugenstand // Hauptangeklagter weist Vorwurf der Lüge von sich

Der 13. Prozesstag beginnt mit einer Erklärung, die der Verteidiger des Hauptangeklagten Andreas S. abgibt. Rechtsanwalt Teuchtler hätte nach der gestrigen Aussage des Zeugen Mö. (mehr dazu hier…) mit seinem M?andanten „ein intensives Gespräch“ geführt. „Um es gleich vorweg zu nehmen, er ändert seine bisherigen Aussagen nicht“, sagt Teuchtler zu der Einschätzung des Angeklagten. „Sie kann so, wie sie vortragen wurde, nicht stimmen“, bewertet der Verteidiger die Darstellung des Dienstgruppenleiters Gerhardt Mö. Damit spielt er vor allem auf die Passagen der Aussage an, in dem Mö. von seinem Löschversuch mit einer Decke berichtete. Teuchtler bezweifelt, dass es überhaupt möglich sei, mit nur zwei Schritten von der Zellentür zum Matratzenpodest zu gelangen. Um diese Frage zu klären, regt der Verteidiger einen erneuten Ortstermin im Polizeirevier an. Teuchtler klassifiziert die Aussage des Beamten Mö. außerdem als „eine erwartete“. „Er hat das unter Eid gesagt, ich will das akzeptieren“, so Teuchtler zur Aussage des gestrigen Zeugen. Allerdings müsse man dabei die angeschlagene Psyche des Mö. berücksichtigen. Er glaube allerdings auch nicht, dass dieser absichtlich gelogen habe.

“Man kann mit zwei Schritten problemlos dahingehen“, entgegnet Richter Steinhoff darauf hin. Das könne man einerseits am Maßband ablesen, dass sich auf einem Foto in der Akte befinde. Außerdem wäre daraus ersichtlich, dass eine Fliese ca. 20 cm messe. Wenn man die Fliesen von der Tür bis zur Matratze zähle, seien das insgesamt sieben. „Ich gebe noch zu bedenken, na ja, dass die Aussage Mö. eine erwartete war, das ist sehr zweischneidig“, schätzt der Vorsitzende ein.

 

Der Rechtsanwalt des Angeklagten führt aus, dass sein Mandant nicht davon hätte, auf den Anruf aus der Hauswache zu bestehen: „Das würde Herrn S. nicht helfen“. Richter Steinhoff dazu: „Da irren sie sich gewaltig, Herr Teuchtler“.

“Da hat sich jemand etwas von der Seele geredet. Ich halte es für ziemlich ausgeschlossen, dass sich der Zeuge Mö. in seinen jetzigen Erinnerungen, seiner Darstellungen der Geschehnisse, irrt“, so Ulrich von Klinggräff. Außerdem sagt der Nebenklag?evertreter, dass dies gerade ein Ausdruck der Hilflosigkeit des Gerhardt Mö. in der Brandsituation gewesen sei. „Exakt“, schließt sich der vorsitzende Richter dieser Interpretation an.

Danach entspann sich ein Gespräch, warum der Zeuge seinen gescheiterten Löschversuch mit der Decke nicht schon bei seiner polizeilichen Vernehmung am 07. Januar 2005 zu Protokoll gegeben habe. „Da gibt es viele Varianten: Selbstvorwürfe oder Ängste“, so Steinhoff. Auch die Vernehmungssituation könne da eine Rolle gespielt haben. „Die wollten`s schon schaffen“, führt der Richter zur möglichen Arbeitsüberlastung der vernehmenden Beamten aus der Polizeidirektion Stendal aus. „Den Vernehmungsbeamten gegenüber war das nicht fair, wie man sich hier verhalten hat“, führt Steinhoff an. Damit meint der Vorsitzende den vermeintlichen Zeitdruck, unter dem diese Beamten gestanden haben könnten. Oberstaatsanwalt hält den Zeugen ebenfalls für glaubwürdig: „Mö`s Aussage deckt sich mit seiner ersten polizeilichen Vernehmung, nur ausführlicher“.

 

Schließlich gibt der Hauptangeklagte Andreas S. erneut eine kurze Erklärung ab. „Meine Erinnerung ist so, wie ich es gesagt habe“, bleibt er bei seinen bisherigen Einlassungen. „Auch ich habe heute noch schlaflose Nächte, ich gehe bloß nicht zum Psychiater“, führt S. aus und schildert zudem, dass er lieber mit „Vertrauenspersonen“ über die Vorkommnisse des 07. Januar 2007 spreche. „Ich bin doch nicht ein Mensch, der zuguckt, wie ein anderer Mensch sein Leben beenden muss. Dann hätte ich wohl den falschen Beruf gewählt.“ Andreas S. beteuert es, dass er die Wahrheit gesagt habe: „Was habe ich davon, wenn ich lüge.“ Zum Schluss seines Statements sagt Andreas S.: „Wenn ich nach dem Öffnen der Tür (Zelle Fünf, Anm. der Redaktion) die Möglichkeit gehabt hätte, in die Zelle zu gehen, hätte ich es gemacht“.

 

Nun betritt die 36jährige Zeugin Kerstin Se. den Saal 118 des Landgerichts Dessau. Sie gibt zunächst an, als Verwaltungsangestellte u. a. für Datenermittlungsbelege zuständig zu sein. In der weiteren Befragung sagt sie, dass sie ab August 2004 im Leitungsbereich, konkret im Vorzimmer des Revierleiters und des Leiters des Reviereinsatzdienstes, mit ihrer Kollegin Iris F. zusammengearbeitet habe. Das wäre auch am 07. Januar 2005 so gewesen. Heute befinde sich ihr Dienstzimmer nicht mehr dort. „Bis zum Mittag kann ich mich nicht erinnern, was ich gemacht habe“, sagt Kerstin Se. zu den Abläufen am Brandtag. Sie wäre gegen 11.30 Uhr mit ihrer Kollegin Petra Sch. (mehr dazu hier…) zum Essen in die Revierkantine gegangen. Nach der Pause sei sie zunächst nicht an ihren Arbeitsplatz zurückgekehrt, sondern habe sich in den Vermittlungs- und Telefonraum begeben. Dieser befinde sich unmittelbar vor dem DGL-Raum. Dort hätte dann das Telefon geklingelt. Das wäre noch vor 12.00 Uhr gewesen, die genaue Zeit wisse sie nicht mehr. Dort arbeite ihre Kollegin Petra Sch. und sie würde sich häufig nach dem Essen in dieser Räumlichkeit aufhalten. Weil sie sich mit der Anlage auskannte und niemand in der Nähe gewesen sei, hätte sie den Hörer abgenommen. Später sagt sie aus, dass sie bei der Vermittlung insgesamt 10 Jahre, nämlich von 1992 bis 2002, gearbeitet habe. Anfänglich hätte das Gespräch einen dienstlichen Charakter gehabt, später habe man sich über private Dinge unterhalten. Dabei soll es nach ihrer Erinnerung um den vorhergegangenen Tag, der ein Feiertag war, gegangen sein. Am anderen Ende der Leitung soll sich Herr Kl. befunden haben. Dieser sei in der Verkehrsabteilung tätig und würde eine Etage über dem DGL-Raum sitzen. Zur Dauer des Telefonats gibt sie an, dass dieses 10-15 Minuten gedauert habe. Sie erinnert sich heute: „Als ich telefonierte habe ich gemerkt, dass etwas los ist“. Auf Nachfrage des Richters? konkretisiert sie diese Angaben. „Warum?“, hakt der Vorsitzende nach. „An der Hektik“, so die Zeugin. Der Angeklagte S. wäre hektisch zum Schlüsselkasten im DGL-Raum gelaufen, dort die Tür des Schrankes geöffnet und dann sofort schnell wieder raus gegangen. Das hätte sie während des Telefonats aus den „Augenwinkeln gesehen“. Sie hätte aber nicht erkennen können, ob Andreas S. aus dem Kasten einen Schlüsseln entnommen hätte. „Soweit ich mich erinnern kann, ist er gegangen“, sagt die Zeugin zum Bewegungstempo des Angeklagten. „Es hat andauernd gepiept, ich weiß nicht, ob es in dem Moment gerade gepiept hat“, so die Zeugin zur ihren Wahrnehmungen. Richter Steinhoff fragt nach: „Hat es sonst auch oft im DGL-Raum gepiept?“ „Ich kann darauf nicht antworten, ich weiß es nicht“, so die Zeugin. Kerstin Se. fortfahrend: „Mir war es nicht wichtig, ob es da piept oder nicht“. Außerdem gibt sie an, nicht zu wissen, wie sich das Brandmeldesignal anhöre.

“Ich bin bis zur Tür gegangen, die in den DGL-Bereich führt“, so die Angestellte zu ihren Erinnerung, was sie danach getan habe. Dort hätten sich zu diesem Zeitpunkt Beate H. (mehr dazu hier…), Petra Sch. (mehr dazu hier…) und die Kollegin Th. aufgehalten. Sie wisse nicht mehr genau, wann Frau Th. gekommen sei. Der Richter möchte wissen, ob der Zeugin in dieser Situation etwas aufgefallen wäre. „Frau H. war nun sehr aufgeregt“, weis die Angestellte heute zu berichten. Außerdem habe diese zu Petra Sch. gesagt: „Du bist meine Zeugin“. Was damit gemeint sein könnte, kann die Zeugin zunächst nicht sagen.

Richter Steinhoff ist dann über das Aussageverhalten der Zeugin leicht ungehalten: „Diese Schwarz-Weiß-Aussagen, weis nicht oder todsicher, dass bringt uns nicht weiter.“

“Über den Brand wurde schon gesprochen und ich habe dann auch erfahren, dass j?emand verbrannt ist“, sagt die Zeugin zu ihren Wahrnehmungen des 07. Januar 2005. Sie habe allerdings gewusst, dass die Zelle 5 belegt gewesen sei: „Das habe ich im Laufe des Tages erfahren“. Sie wisse nicht, ob Beate H. im DGL-Bereich telefoniert habe. Als sie noch im Vermittlungsraum telefoniert habe, habe sie zudem aus dem Fenster geschaut und „ein wenig Qualm“ gesehen. Sie habe sich dabei aber nichts gedacht. Auf die Frage des Richters, ob sie in dieser Situation im DGL-Bereich die Verwaltungsangestellte Bo. gesehen habe, kann sie keine konkreten Angaben machen. Ihre Kollegin Petra Sch. hätte sie während des Telefonats aufgefordert, dass Gespräch zu beenden, weil „irgendetwas los sei“. Auf die Frage, zu den Telefonapparaten im Leitungsbereich antwortet sie schnell und präzise. Es wären schwarze Apparate gewesen, an denen man nicht ablesen könne, wer anrufe oder woher das Gespräch komme. Steinhoff möchte wissen wieso sich die Zeugin daran so detailliert erinnern könne. Sie gibt an, dass u.a. in einem Prozessbericht im Internet gelesen zu haben. Auf Nachfrage konkretisiert Kerstin Se. zudem ihre Angaben, Kö. haben einen Apparat mit Display: “Da bin ich mir sicher“.

Oberstaatsanwalt Preissner fragt nahtlos weiter und möchte wissen, wann die Telefone im Leitungsbereich ausgetauscht worden wären. „Die wurden ausgetauscht, ich weis aber nicht mehr wann“, so die 36jährige. Außerdem gibt sie zur Bauart der Geräte an: „Das waren normale, schwarze Telefone“.

Der Anklagevertreter ermahnt die Zeugin ebenfalls auf Grund ihrer zögerlichen Antworten: „Ich möchte sie einfach bitten, dass sie sich ein wenig anstrengen“. Dann kommt der Schlüsselkasten im DGL-Raum erneut zur Sprache. Sie wisse den Standort deshalb genau, weil sich unter dem Kasten ein Fach befinde, in dem Datenerfassungsbelege abgelegt würden. Sie bestätigt Preissner nochmals, dass sie mit ihrem Kollegen Kl. von der Verkehrspolizei telefoniert habe. „Dienstgespräche dauern ja in der Regel nicht länger als 2 Minuten“, so der Staatsanwalt. Daraufhin bericht?et die Zeugin, dass es auch sein könne, dass sie sich mit ihrem Kollegen über das vergangene Silvesterfest unterhalten habe. Frau Sch., so ist der Zeugin erinnerlich, hätte sie hektisch aber ohne Begründung aufgefordert: „Hörst Du hier endlich mal auf zu telefonieren“. Trotzdem hätte sie noch „5 Minuten“ weiter gesprochen. Sie können nicht sagen, ob sie bereits während des Telefonats die Feuerwehr wahrgenommen habe. Außerdem gibt sie an, sich nur ca. 1 Minute im Türbereichs des DGL-Raums aufgehalten zu haben, da man dort im Weg stehen würde. Der Staatsanwalt fragt dann, wie die Zeugin vom DGL-Bereich in ihr Dienstzimmer gelangt sei und was sie auf dem Weg dorthin wahrgenommen habe. Zunächst gibt sie an, sich daran nicht erinnern zu können. Preissner ermahnt sie dann erneut: “An alle anderen ist dieser Tag nicht so ohne weiteres vorbeigegangen, nun erinnern sie sich mal an diesen Tag“.

„Die Brandschutztüren waren wahrscheinlich verschlossen“, so die Angestellte. „Das Treppenhaus war stark verqualmt“, erinnert sich die Zeugin heute. „Möglichst schnell weg“, schildert sie ihre damaligen Gedanken. Sie hätte durch diesen Rauch gehen müsse und habe dabei gedacht: „Ich wollte da so schnell wie möglich raus“. Nachdem sie in ihrem Dienstzimmer eingetroffen war, hätte sie ihre Kollegin Iris F. dort bereits angetroffen. „Die kamen erst später“, so die Zeugin zum Eintreffen des Revierleiters und des Beamten Heiko Kö. im Leitungsbereich. Beide hätten Rußanhaftungen aufgewiesen und wären dann zusammen in das Büros der Revierleiters gegangen. Kerstin Se. weis nicht mehr, ob der Revierleiter und Heiko Kö. am Vormittag des 07. Januar 2005, also vor dem Brandgeschehen, zu einem Treffen im Leitungsbereich zusammen gekommen wären.

„Wahrscheinlich davor“, sagt die Zeugin zu einer Zwischenfrage des Richters, ob sie den Qualm – als sie aus dem Fenster des Vermittlungsraumes blickte – vor oder nach dem wo möglichen Gang des Angeklagten zum Schlüsselkasten gesehen habe.

 

Nun beginnt für die Nebenklage Rechtsanwältin Regina Götz mit der Befragung. „Das wir uns gleich danach unterhalten haben, dass kann sein“, sagt die 36jährige auf die Frage, ob sie sich mit ihrem Kollegen Kl. mal darüber unterhalten habe, dass sie während des Brandes ein Telefonat geführt haben. „In letzter Zeit haben wir darüber nicht geredet“, so die Zeugin weiter dazu. „Da ist er wieder rausgerannt“, weis sie über die Abfolge zu berichten, nachdem Andreas S. am Schlüsselkasten gewesen sein soll. Sie könne nicht sagen, ob der Angeklagte S. während er zum Kasten gelaufen sei, mit Beate H. gesprochen habe. Sie habe nach dem 07. Januar 2005 keinen Kontakt mehr zu Beate H. gehabt. Die Nebenklagevertreterin konfrontiert die Zeugin mit einer Aussage von Petra Sch. Diese habe vor Gericht berichtet, dass sie einmal in der Kantine zusammen mit ihr und Beate H. an einem Tisch gespeist haben soll. Daran kann sich Kerstin Se. heute nicht erinnern. Regina Götz kommt dann auf den Leitz-Ordner (mehr dazu hier…) zu sprechen. „Es gibt diesen Ordner“, führt die Zeugin aus. Sie selbst hätte dort immer „Zeitungsausschnitte“ abgeheftet: „Das ist heute immer noch so“. Sie könne aber nicht sagen, ob es heute einen neuen Ordner gebe (der ursprüngliche wurde vom Gericht sichergestellt; Anm. der Red.). Sie selber könne sich an eine Hausmitteilung zu Fall Oury Jalloh erinnern. Es könnten aber auch mehr gewesen sein.

Die Angestellte sagt aus, dass auch sie an der Zeugeninformationsveranstaltung am 08. Juni 2007 im Dessauer Polizeirevier teilgenommen hätte. Sie bestätigt die Aussage von Iris F. (mehr dazu hier…) hinsichtlich der teilgenommen Personen. Ergänzt im Vergleich dazu aber, dass auch Frau Wi. von der Verwaltung zum? Kreis der regelmäßigen Teilnehmer zu zählen sei. „Er war so wie wir dabei“, äußert die Zeugin zur Funktion des Revierleiters K. bei diesem Treffen. Aus ihrer Sicht hätte die Veranstaltung dazu gedient, die Polizeizeugen über die Situation vor Gericht in diesem Verfahren aufzuklären. Für sie sei klar gewesen: „Das alle Zeugen da eigentlich hinkommen“. Sie meint weiter zum Verfahren Jalloh: „Das ist was neues, was außergewöhnliches“. Rechtsanwalt Klinggräff fragt: „Was auffällt, das Frau Beate H. nicht dabei war. Wurde das auf dem Treffen thematisiert?“ „Dazu weiß ich nichts“, so Kerstin Se. „Wahrscheinlich weil sie den ganzen Tag da saß und sagen kann wie es war“, schätzt die Zeugin auf Nachfrage die angebliche Äußerung Beate H.`s zu Petra Sch. ein (siehe oben; Anm. der Redaktion).

Sie könne auch beurteilen, warum die Fragen nach den Telefonapparaten so wichtig seien, antwortet die Zeugin Klinggräff. Darüber sei sie aus dem Internet informiert. „Ihre Verfassung war wirklich aufgelöst“, sagt sie zu ihrer Wahrnehmung, wie Beate H. im DGL-Raum auf sie gewirkt haben soll. „Es hätte ja sein können, dass da jemand eine Zigarette reingeschmissen hat“, sagt sie zu ihren anfänglichen Assoziationen bezüglich der Rauchentwicklung. „Ich hab halt nicht damit gerechnet, dass da so was schlimmes passiert wäre“.

“Die Frage bitte ich ehrlich zu beantworten, ich will ihnen nichts böses“, eröffnet RA Isensee seinen Fragekomplex zu den Dienstpausen. Er konkretisiert seine Anfrage: „Wie lange kann es sein, dass eine Pause überzogen wird?“ Es komme schon vor, dass sie diese um eine halbe Stunde überziehe.

Der Potsdamer Rechtsanwalt möchte von der Zeugin dann noch einmal detailliert wissen, wie die Zeugeninfoveranstaltung im Revier abgelaufen wäre. „Ja aber was?“, sagt sie zu etwaigen Wortmeldungen ihrer Kollegen Heiko Kö., Bernd M. (mehr dazu hier…) und Jürgen S. (mehr dazu hier…). „Der hat auch irgendetwas gebrummelt“, fällt ihr schließlich zu einem mutmaßlichen Statement von Bernd M. ein. Nach ihrer Erinnerung hätte sich Jürgen S, dahingehend geäußert, dass alle Aussagen vor Gericht „ein teil eines großen Puzzles“ seien. Sie selbst habe keine Fragen gestellt. Außerdem gibt sie nun an, dass der Justiziar Fi. (mehr dazu hier…) und der Revierleiter K. das Treffen geleitet haben sollen. Es könne doch nicht sein, dass eineinhalb bis zwei Stunden nur über die Raumaufteilung im Gerichtssaal gesprochen worden wäre, meint RA Isensee. „Nee, da war ja noch mehr“, die 36jährige darauf. „Ich war nervös, ich habe da zeitweise nicht zugehört“, sagt die Zeugin dann auf Nachfrage. Sie könne sich aber nicht erinnern, um was es noch gegangen sei. Rechtsanwalt Klinggräff nimmt ihr diese Wissenslücke nicht ab: „Nun erzählen sie doch mal.“ Sie sagt darauf, dass sie das Treffen nicht als Beruhigungsveranstaltung empfunden hätte: „Das hat mich nur noch nervöser gemacht.“

“Darüber wurde nicht gesprochen, vielleicht habe ich da gerade nicht zugehört“, sagt sie auf die Frage des Nebenklagevertreters, ob in der Gesprächsrunde eventuell ein „Donnerwetter“ aus dem letzten Sitzungsblock thematisiert worden sei.

Jetzt bringt sich der Richter ein: „Ich habe den Eindruck, erst hat sie das nervös gemacht und dann war es ihnen scheißegal“. Auf Nachfrage des Vorsitzenden kann sie sich erinnern, dass die Vokabel „Bananenrepublik“ gefallen sei. Dies hätte Fi. gleich zum Anfang der Veranstaltung ausgeführt. Sie wisse aber nicht, warum und in welchem Zusammenhang. „Da hat er Frau Sch. gelobt, wegen ihrer Aussage hier“, weiß sie über das Statement des Justiziars Fi. Zu berichten. Steinhoff, ebenfalls schon leicht ungehalten, möchte wissen ob auch über Falschaussagen gesprochen worden sei. Das wisse sie nicht mehr. Der Vorsitzende kopfsc?hüttelnd dazu: „Rein in den Kopf, raus aus dem Kopf.“ „Ich hätte am liebsten überhaupt nichts mehr davon gehört“, erwidert die Zeugin.

“Ich bin hier allmählich ziemlich sauer“, äußert auch Staatsanwalt Preissner seinen Unmut über das Aussageverhalten der Zeugin. Ob sein Name „Preissner“ zum Beispiel gefallen wäre, möchte der Staatsanwalt wissen. Dies bejaht die Zeugin. Ob Falschaussagen zur Sprache kamen, wisse sie nicht, weil sie „zeitweise abgeschalten“ hätte. „Mich macht das fuchsig, will ich ihnen sagen“, so Preissner erregt abschließend.

“Wir haben hier Zeugen, die offensichtlich nicht darüber reden wollen“, sagt Regina Götz zum Themenkomplex Zeugeninfoveranstaltung.

“Nicht wo die Zeugin sich nicht anstrengen will, sondern dass sie nichts sagen will“, erwidert Klinggräff auf einen Einwurf des Staatsanwaltes.

“Kennen sie Bowling“, steigt Rechtsanwalt Isensee in die Befragung ein. Sie habe von unregelmäßigen Bowlingrunden im Kollegenkreis Kenntnis und würde an diesen auch hin und wieder teilnehmen. „Durch eine e-mail oder ich werde gefragt“, so die Zeugin auf die Frage, wie sie von den Bowlingrunden erfahren würde. Diese sportliche Aktivität unter Kollegen würde immer die Frau Wi. aus der Verwaltung organisieren. „Ich kann mich erinnern, dass er dabei war“, sagt die 36jährige zur Frage, ob in ihrem Beisein der Angeklagte Andreas S. an einem Bowlingabend teilgenommen hätte. Sie hätte ihn dabei einmal persönlich gesehen. Das wäre schon nach der Eröffnung des Ermittlungsverfahrens gegen den Angeklagten gewesen. RA Isensee nimmt der Zeugin nicht ab, dass bei dieser Gelegenheit nicht über den Fall Oury Jalloh gesprochen worden sei. Ihres Wissens würde der Angeklagte Hans-Ulrich M. an den Bowlingabenden nicht teilnehmen.

Haben Sie mitbekommen, dass es im Revier mal Gespräche über Presseberichte im Zusammenhang mit dem Fall Jalloh gegeben habe, will Rechtsanwalt Isensee von der Zeugin Kerstin Se. dann wissen. „Am Anfang bestimmt“, so die Zeugin zum Nebenklagevertreter und meint damit den Zeitraum unmit?telbar nach den Ereignissen des 7. Januar 2005. Fortführend sagt die Zeugin dazu, dass sie sich „an ein bestimmtes Gespräch“ nicht mehr erinnern könne. Sie schließe jedoch nicht aus, dass sie auch mal mit ihrer Kollegin Frau Petra Sch. über die Berichterstattung in den Medien gesprochen habe. Sie, die Zeugin, können sich nur noch an eine Demo im März 2005 erinnern, weil sie da im Dienst gewesen sein soll und einen Verlaufsbericht zur Demo geschrieben hätte. „ Alle waren erschüttert“, beschreibt die Verwaltungsmitarbeiterin den damaligen Gemütszustand ihrer Kollegen auf der Wache.

 

Isensee fragt, ob der Zeugin bekannt wäre, dass man Videos zu TV-Beiträgen über den Fall Yalloh zur Ansicht im Revier ausleihen könne. „Ist mir nicht bekannt.“, so die Verwaltungsmitarbeiterin kurz und bündig. Ob sie schon einmal an einer Videoschau im Revier teilgenommen habe, will der Nebenklagevertreter jetzt wissen. Am Ende einer Dienstberatung, die jeden Donnerstag stattfinden soll, habe der Leiter der Verwaltung des Polizeireviers Herr Mi. einen Film gezeigt, erinnert sich die 36jährige Se. heute. Weiter führt die Befragte hierzu aus, dass jedem freigestellt worden wäre, der Filmvorführungen beizuwohnen. Der Rechtsanwalt Isensee fordert Se. dann auf, nähere Angaben zum Inhalt des gezeigten Films zu machen. Um einen Nebeneingang des Polizeireviers soll es unter anderen im Film gegangen sein, erinnert sich die Verwaltungsangestellte. Alle hätten sich daraufhin gefragt, wo sich dieser Nebeneingang denn befinden solle. Weiterhin soll der Film die Mutter von Jalloh gezeigt haben, wie sie Wasser auf der Eingangstreppe des Polizeireviers vergießt, so die Zeugin abschießend hierzu.

 

An die Inhalte der Dienstberatung könne sich die Zeugin auch auf mehrmaliges Nachfragen des Nebenklagevertreters heute nicht mehr erinnern. „Es hätte ?auch Micky Maus kommen können“, so Isensee zur Zurückhaltung von Se. etwas über den Inhalt des TV-Beitrags oder die Dienstberatung sagen zu wollen. „Okay, dann gebe ich an dieser Stelle auf“, so der Rechtsanwalt.

 

Die Nebenklagevertreterin Regina Götz will von der Zeugin Se. noch wissen, ob der Angeklagte Andreas S. am Bowlingabend, an dem sie teilgenommen haben soll, noch im Dienst gewesen sei. Er, Andreas S., soll bereits suspendiert gewesen sein, so die Antwort der Verwaltungsangestellten.

 

Der Verteidiger des Angeschuldigten Andreas S. beginnt seine Zeugenbefragung mit der Frage, ob die Tür vom Vermittlungsraum zum DGL-Bereich, die meistens offen stehen würde, auch am 7. Januar 2005 offen gestanden habe. „Ja.“, gibt die 36jährige Verwaltungsangestellte hierzu an. Weiterhin interessiert sich Rechtsanwalt Teuchtler dafür, an welches Ohr Se. den Telefonhörer halten würde, wenn sie fernmündliche Kontakte führe. „Meistens rechts“, so Se. zum Verteidiger. Sie kenne die Wechselsprechanlage zur Zellenüberwachung am Arbeitsplatz des DGL. Aus dieser habe Kerstin Se. keine Geräusche aus der Zelle wahrgenommen, gibt die sie auf eine entsprechende Frage von Teuchtler zu Protokoll.

 

Der Rechtsanwalt Tamoschus, der mit der Verteidigung des Angeklagten Hans-Ulrich M. beauftragt ist, hat keine Fragen an die Verwaltungsangestellte Kerstin Se.

Prozessbeobachtergruppe: http://www.prozessouryjalloh.de