43. Prozesstag

Juni 3, 2008

„Bei dem ist Erstaunliches rausgekommen. Mal sehen, was beim nächsten rauskommt.“

02. Juni 2008 // 9.15 – 9.40 Uhr

Prozess nach Erkrankung des Hauptangeklagten und eines Schöffen fortgesetzt//Vorsitzender Richter Steinhoff ordnet erneut Nachbrandversuch an

Nach neunwöchiger Unterbrechung verhandelte die 2. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau heute erneut im Fall Oury Jalloh. Die Hauptverhandlung musste unterbrochen werden, weil der Hauptangeklagte Andres S. und ein Schöffe ernsthaft erkrankt waren.

„Warum nicht? Schlamperei.“

„Ja, dass Gutachten haben wir ja nun.“, eröffnet Richter Steinhoff den 43. Verhandlungstag. „Ich ja nicht“, so Nebenklagevertreterin Regina Götz. Ihr liege nur die Stellungnahme der Kammer zum Gutachten vor, aber nicht der eigentliche Bericht. „Warum nicht? Schlamperei.“, so der vorsitzende Richter Steinhoff.

„Das Ergebnis der Aktion ist eigentlich, dass es nicht so gemacht wurde wie wir uns das vorgestellt haben.“

Steinhoff hält die Untersuchung für nicht ausreichend und kündigt einen weiteren Nachbrandversuch an, der am 13. Juni 2008 im Feuerwehrinstitut Sachsen-Anhalts durchgeführt werden soll und die Ergebnisse der Kammer bis zum 20. Juni 2008 vorliegen sollten: „Das Ergebnis der Aktion ist eigentlich, dass es nicht so gemacht wurde wie wir uns das vorgestellt haben.“

Um sicherzustellen, dass diesmal die Vorgaben des Gerichtes in der Versuchsanordnung vollumfänglich berücksichtigt werden, wird die Kammer diese vorher in Augenschein nehmen. Steinhoff sagt zu den Ergebnissen des nun vorliegenden Brandversuches vom April 2008: „Bei dem ist Erstaunliches heraus gekommen. Mal sehen, was beim nächsten rauskommt.“

„Wir bekommen es im Grunde nicht so hin, wie es sein sollte.“

Nun entspannt sich zwischen den Prozessbeteiligten eine Debatte über technische Details des nächsten Versuches. „Der Dummy wird ein bisschen anders liegen.“, sagt Steinhoff zur Lage der Versuchspuppe. So habe das letzte Gutachten gezeigt, dass der verwendete Dummy nicht mit der Körpergröße Oury Jallohs übereingestimmt habe. „Auf alle Fälle lag der Arm falsch“, so der Vorsitzender weiter. Auf jeden Fall müsse die Temperatur bei dem nächsten Versuch deutlich näher am Brandherd gemessen werden. Der Verteidiger des Hauptangeklagten, Rechtsanwalt Atilla Teuchtler, interpretiert die Bewertung des Brandgutachters und ist der Meinung dass ein weiterer Nachbrandversuch nicht viel bringen würde: „Wir bekommen es im Grunde nicht so hin, wie es sein sollte.“ Außerdem sagt er zum Brandgeschehen in der Zelle 5: „Wie weit die Matratze aufgerissen war, wissen wir nicht.“ Teuchtler findet, dass zu viele Faktoren unklar seien: „Ich will ja keine Beweise unterdrücken, aber brauchen wir dieses Gutachten noch?“

„Warten wir ab, was dabei rauskommt.“

Richter Steinhoff bejaht diese Frage und sagt zudem, dass das Gericht bei Bedarf noch weitere Nachbrandversuche anordnen würde: „Warten wir ab, was dabei rauskommt.“

„Wir sollten uns davon freimachen, dass irgendeiner der vielen Versuche die wir machen, die Wirklichkeit widergeben.“

Oberstaatsanwalt Christian Preissner sieht diese Notwendigkeit auch, wenn er sagt: „Wir sollten uns davon freimachen, dass irgendeiner der vielen Versuche die wir machen, die Wirklichkeit widergeben.“. Dies können kein Gutachten leisten, wichtig seien sie trotzdem: „Am Ende müssen wir uns eine Meinung bilden.“

Der Nebenklageanwalt Felix Isensee stimmt hier ein: „Wir haben ja nicht nur den Brandversuch als Abstraktum.“ Es gelte, die Ergebnisse der Gutachten mit Zeugenaussage und den dort dokumentierten Zeitfenstern in einen Zusammenhang zu bringen.

„Jetzt brauchen wir einen Termin.“

„Jetzt brauchen wir einen Termin.“, sagt Richter Steinhoff und läutet damit bereits das Ende des kurzen Verhandlungstages ein, der nicht einmal 30 Minuten dauern sollte. Die folgenden Verhandlungstermine sind: der 16. Juni, bereits 8.00 Uhr, hier wollen die Prozessbeteiligten schon einmal über die Ergebnisse des Nachbrandversuches reden, sofern diese bereits bekannt sein werden. Ferner wird am 04. Juli und am 31. Juli verhandelt werden.

„War doch eh klar, dass das abgetrennt wird“, sagt Regina Götz und meint damit den von der Nebenklage beantragten Freispruch für den Angeklagten Polizeibeamten Hans-Ulrich M.

„Das ist Ihnen klar, aber noch nicht allen in der Stadt“, antwortet Richter Steinhoff abschließend.

Prozessbeobachtergruppe: http://www.prozessouryjalloh.de